Steuerberater

Normale Version: Faktorverfahren
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Seit ein paar Tagen haben die Finanzämter (zumindest in unserem Bundesland) das Programm zur Berechnung des Faktors aufgespielt.

Für die Lohnsteuerklassenwahl 2010 stehen ja für Ehegatten jetzt drei Möglichkeiten zur Verfügung:

a) III / V
b) IV / IV
c) beide IV + Faktor

Das Programm steht auch hier im Netz:

https://www.abgabenrechner.de/fb2010/ind...clean=true

Das Faktorverfahren soll ja die Nachzahlungen bei III / V vermeiden.
Ein normaler Stpfl. ist schon mit der Wahl 3/5 o. 4/4 überfordert, also wird das Faktorverfahren wahrscheinlich nur von StB, LStHV usw. beantragt werden. Ich hab bis jetzt noch keinen Mandanten, der dies möchte, so daß ich denke, daß das Verfahren kaum angewendet werden wird.
Das erinnert mich an ein Ehepaar (er Unternehmer, sie Angestellte), o-Ton Ehefrau: "ich will lieber auf V arbeiten, dann bekommen wir immer eine Steuererstattung und können in Urlaub fahren" ... Steuerklassenwahl ist auch irrational.

Problem was ich noch sehe: Durch die Faktoren erkennt Arbeitgeber eines Ehegatten, was der andere Ehegatte verdient, weil er es ja unmittelbar ausrechnen kann anhand des Faktors und des Gehaltes was er zahlt / zahlen wird.
showbee schrieb:Problem was ich noch sehe: Durch die Faktoren erkennt Arbeitgeber eines Ehegatten, was der andere Ehegatte verdient, weil er es ja unmittelbar ausrechnen kann anhand des Faktors und des Gehaltes was er zahlt / zahlen wird.

dieses problem wurde m.w.n. bereits im GGV diskutiert und soll (!) wohl auch beseitigt worden sein. habe das aber nicht weiter verfolgt.
aber ich denke LSt (wie bisher) x Faktor = effektive LSt; dann muss doch anhand des Faktors auf die LSt des Ehegatten und mithin auf den Bruttoarbeitslohn rückschließbar sein, oder welch mathematisch undurchschaubare Formel steckt noch dahinter???
Hallo,

wie lustig wird die ganze Geschichte, wenn es dann zu einer Situation kommt, wo die Möglichkeit des Steuerklassenwechsels besteht (Erziehungszeiten, Zeiten über Lohnersatzleistungen etc.)

und im Fall der Voraussetzung getrennt lebender Ehegatten, die jedoch die allgemeinen Punkte der gemeinsamen Veranlagung erfüllen, stellt sich die Frage, ob gegebenenfalls schon im Rahmen der Steuerklassenwahl ein zivilrechtlicher Klageanspruch auf Zustimmung durch den anderen Ehegatten besteht.

und noch eine schöne Sache fällt mir da ein. Lohnsteuerermäßigungsantrag zu Beginn des Veranlagungszeitraums und sich ändernde Verhältnisse bis zum Ende des Veranlagungszeitraums.


Denke mal, da werden noch einige sehr kuriose Situationen auftauchen.
Sorry, aber ich versteh nicht ganz wo die Probleme liegen. Bei 4 + Faktor bezahlt ja jeder in etwa die LSt, die insgesamt man zahlen müsste bei Zusammenveranlagung, also Erstattung +/- 0,-. Bei getrennten Paaren kann das Faktorverfahren sowieso nicht angewendet werden. Wenn sich während des Jahres Änderungen ergeben, muss man entweder wechseln, oder der Ausgleich erfolgt im Zuge der Erklärung, denn Pflichveranlagung besteht hier.
Wie jetzt die "modifizierte" StKl 4 für die Berechnung der Lohnersatzleistungen berücksichtigt wird, bin ich allerdings auch überfragt.
Zitat:Wie jetzt die "modifizierte" StKl 4 für die Berechnung der Lohnersatzleistungen berücksichtigt wird, bin ich allerdings auch überfragt.

Genau wie vorher denke ich nach dem Netto, was dabei vorher raus kam.
Nur wird das Netto eben fiktiv aus dem Brutto errechnet, mit psch. Berücksichtigung der SV (21%) und StKl. Eine Berücksichtigung vom Faktor ist dabei nicht vorgesehen (es sei denn es erfolgt eine Änderung der Berechnung).
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