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Haftungsbescheid und Insolvenz
06.11.2009, 16:44
Beitrag: #1
Haftungsbescheid und Insolvenz
HAllo :-)

Irgendwie scheine ich abartige F�lle derzeit magisch anzuziehen...

evtl hat ja von Euch noch jemand einen kleinen Denkanstoss zu folgender Problematik:

Heute kam ein Herr in mein B�ro mit einer Einspruchsentscheidung gegen einen Haftungsbescheid.

Er wurde f�r Steuerschulden einer GmbH deren Gesch�ftsf�hrer er war in Anspruch genommen. ( im wesentlichen gesch�tzte USt-Voranmeldungen)

Die GmbH ist Insolvent.

Ein Anruf beim Insolvenzverwalter brachte ans Licht, dass die Jahressteuer ( es geht auch hier nur um USt )l�ngst zur Tabelle angemeldet und eingetragen wurde.

Folge : � 178 (3) InsO

Nat�rlich ist der angemeldete Betrag viel zu hoch und der Haftungsschuldner hatte genau deswegen einspruch eingelegt, sich ansonsten aber sich um nichts gek�mmert.

Eine Ust-Anmeldung seitens des Insoverwalters war, weil der keine Unterlagen hatte, nicht m�glich.

Von mir wollte er nun wissen, ob ich Klage gegen die EE einlegen kann.

Nun bin ich der Meinung, dass eine Klage einfach keine Aussicht auf erfolg hat.

Oder hab ich da Eurer Meinung jetzt was �bersehen?



lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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06.11.2009, 17:21
Beitrag: #2
RE: Haftungsbescheid und Insolvenz
Erfolg nur, wenn er den Inso-Verwalter in Lage versetzt (durch �bergabe entsprechender Unterlagen) eine USt-Erkl�rung abzugeben. Dann w�rde das FA den angemeldeten Betrag berichtigen und damit auch die Haftung mindern.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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06.11.2009, 17:42
Beitrag: #3
RE: Haftungsbescheid und Insolvenz
ggf. lassen sich wenigstens geeignete unterlagen/angaben unterbreiten (also dem insv), damit das fa abweichend geringer sch�tzt um wenigstens die gesamtsch�tzung zu �ndern. also nicht der fall der tats�chlichen anmeldung sondern nur veranlassung besserer sch�tzung?
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06.11.2009, 19:03 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.11.2009 19:04 von meyer.)
Beitrag: #4
RE: Haftungsbescheid und Insolvenz
showbee schrieb:ggf. lassen sich wenigstens geeignete unterlagen/angaben unterbreiten (also dem insv), damit das fa abweichend geringer sch�tzt um wenigstens die gesamtsch�tzung zu �ndern. also nicht der fall der tats�chlichen anmeldung sondern nur veranlassung besserer sch�tzung?

Wenn das eine Haftung nach � 69 AO ist, sollte gepr�ft werden, ob die Haftungsvoraussetzungen �berhaupt vorliegen. Die Haftung geht n�mlich danach nur so weit, wie der GF aus den zur Verf�gung stehenden Mitteln im Haftungszeitraum das Finanzamt weniger als die anderen Gl�ubiger bedient hat.

Allerdings wird die Schwierigkeit sein, die Haftungsquote zu ermitteln, da wahrscheinlich keine vern�nftigen Unterlagen mehr zu beschaffen sind. Wenn nichts vorgelegt wurde, ist das FA wohl einfach von 100% Haftungsquote ausgegangen.

Unabh�ngig davon kann nat�rlich nachgewiesen werden, dass die gesch�tzten Betr�ge �berh�ht sind. Beim hiesigen FA ist es �blich in solchen F�llen einfach mal im Wege der Sch�tzungen Vorsteuerberichtigungen f�r nicht gezahlte Eingangsrechnungen in H�he der Vorsteuerabz�ge der letzten sechs Monate vor der Zahlungsunf�higkeit zu sch�tzen.
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09.11.2009, 15:32
Beitrag: #5
RE: Haftungsbescheid und Insolvenz
Hallo,

gegen was richtet sich denn der Haftungsbescheid nun - gegen die USt-VA's oder gegen den Jahressteuerbescheid?

Gegen den Jahresbescheid wird es schwierig vorzugehen. Da kommt der GF nur dann ohne Einschr�nkung raus, wenn er selbst Insolvenz anmeldet bzw. anmelden muss.

Die Haftungsinanspruchnahme gegen die Voranmeldungen ist, nach meiner Meinung obsolet, da ja die Jahressteuer erkl�rt und angemeldet wurde. Zudem kann eine USt-VA nicht niemals zu einer endg�ltigen Festsetzung f�hren, w�re somit auch durch Abgabe einer erstmaligen oder korrigierten VA entsprechend zu berichtigen.


Vielleicht erkenne ich auch gerade den Sachverhalt nicht.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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