das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
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20.10.2009, 10:46
Beitrag: #111
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Hallo,
ob durch Steuerberater betreut oder nicht, wenn die Finanzverwaltung zur Abgabe auffordert, wozu sie jederzeit das Recht hat, dann steht der Termin. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf die Frist 31.12., da die gesetztliche Frist der 31.05. ist und die Verlängerung für die steuerberatenden Berufe lediglich ein Entgegenkommen darstellt. § 149 Abs. 1 AO. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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20.10.2009, 12:19
Beitrag: #112
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
zaunkönig schrieb:ob durch Steuerberater betreut oder nicht, wenn die Finanzverwaltung zur Abgabe auffordert, wozu sie jederzeit das Recht hat, dann steht der Termin.Nö, tut er nicht Nicht jede Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung ist eine Vorabanforderung derselbigen. Und § 149 AO regelt nur die Pflicht zur Abgabe, aber nicht den Abgabetermin! Zitat:Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf die Frist 31.12., da die gesetztliche Frist der 31.05. ist und die Verlängerung für die steuerberatenden Berufe lediglich ein Entgegenkommen darstellt.Gesetzlich nicht, durch BMF-Schreiben geregelt reicht ja auch schon. Und bei den meisten dieser "Aufforderungsfälle" handelt es sich doch um solche, bei denen das FA schlicht und einfach vergessen hat, den Vermerk "steuerlich betreut" zu setzen, und automatisiert anfordert. |
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20.10.2009, 19:31
Beitrag: #113
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
tosch schrieb:Und bei den meisten dieser "Aufforderungsfälle" handelt es sich doch um solche, bei denen das FA schlicht und einfach vergessen hat, den Vermerk "steuerlich betreut" zu setzen, und automatisiert anfordert. Mich nervt da immer das FA 2838, das sowohl mir als StB, als auch dem Mandanten jedes Jahr wieder die Erinnerung an die Abgabe bla bla bla zuschickt. Und jedes Jahr am Telefon erzählen sie mir, dann, "sorry, - ich hab das Häkchen jetzt gesetzte" und im nächsten Jahr geht der Terz von vorne los. *grummel* ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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21.10.2009, 08:30
Beitrag: #114
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Catja schrieb:] Doch etwa nicht für die eigene???? frankts |
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21.10.2009, 08:40
Beitrag: #115
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Unser Arbeitnehmerbereich setzt grundsätzlich kein Beratersignal. Nur wenn der Berater auch eine Zustellungsvollmacht beantragt wird dergleichen abgespeichert.
Das liegt einfach daran dass die meisten Arbeinehmer nur ein Jahr beim Berater sind und dann alles selber machen wollen. "Unsere" Berater reichen zum Fristablauf daher meist eine Liste ein bzw. rufen einfach an und teilen mit in welchen Arbeitnehmerfällen noch eine Frist benötigt wird. In der allgemeinen Veranlagung werden Berater grundsätzlich abgespeichert. Natürlich kann da auch gelegentlich mal einer durchrutschen. Dann reicht ein Anruf und das wird nachgespeichert. Mich nerven dafür immer die Berater die einen riesigen Aufstand machen, weil Ihr Mandant z.B. zum 30.09. bevorzugt angefordert wurde. Eine Beraterin meinte "das wäre ja wohl eine Unverschämtheit, sie wäre doch Steuerberaterin und das wäre ja gar nicht zu schaffen." Diese Schreiben werden von Januar bis März versandt. Ich denke doch dass auch ein großer Fall in sechs Monaten erledigt sein kann. |
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21.10.2009, 09:37
Beitrag: #116
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Sirius schrieb:Unser Arbeitnehmerbereich setzt grundsätzlich kein Beratersignal. Nur wenn der Berater auch eine Zustellungsvollmacht beantragt wird dergleichen abgespeichert. Darum geht es ja gerade. Und es nervt mich, wenn dem FA die Vollmacht seit Jahren vorliegt und sie dennoch jedes Jahr zur Abgabe auffordern. ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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21.10.2009, 09:37
Beitrag: #117
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Zitat:"Unsere" Berater reichen zum Fristablauf daher meist eine Liste ein bzw. rufen einfach an und teilen mit in welchen Arbeitnehmerfällen noch eine Frist benötigt wird.Da hätte ich aber viel zu tun. Bei einem Mandantenstamm im mittleren 3-stelligen Bereich bei mind. 20 verschiedenen FAs. Nein Danke. Die meisten Mandanten sind seit über 10 Jahren bei mir, da dürfte es wohl einfacher sein, daß das FA ein Häkchen setzt, als jedes Jahr eine Liste haben zu wollen. Die meisten Mandanten kommen natürlich in der ersten Jahreshälfte, aber alle würde ich auch gar nicht schaffen, selbst wenn ich wollte. Ich bin sogar froh, daß einige erst jetzt kommen. |
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21.10.2009, 12:15
Beitrag: #118
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Ich schmeiße die Anforderungen einfach weg. Gab noch nie Probleme mit VspZ, wenn die Erklärung bis 31.12. beim FA war. Sieht der Bearbeiter ja selber, dass es ein "Beraterfall" ist und war.
Gruß towel day |
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21.10.2009, 12:53
Beitrag: #119
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Ich würde sie ja auch gerne wegschmeissen, nur wenn die Erinnerung an den Mandanten geht, will der wieder eine Erklärung usw. Also doch ein Brief an das FA (Briefvorlage), mit der Bitte die Grundangaben zu berichtigen zur Vermeiden der Doppelarbeit bei mir und im FA. Der Mandant bekommt dann eine Kopie von dem Schreiben, dann sieht er wenigstens, dass wir nicht die "Bösen" sind.
Kommen diese Mahnungen in den Folgejahren wieder, habe ich dann schon einen "groberen" Textbaustein, der bis jetzt immer gewirkt hat. frankts |
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21.10.2009, 14:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.10.2009 14:50 von meyer.)
Beitrag: #120
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
towel day schrieb:Ich schmeiße die Anforderungen einfach weg. Gab noch nie Probleme mit VspZ, wenn die Erklärung bis 31.12. beim FA war.Bis dahin hätte das größte FA in meinem Umfeld längst geschätzt. Da das ein Steckenpferd der Amtsleitung ist, müssen die Bearbeiter dort sich nämlich rechtfertigen, wenn sie die Schätzlisten nicht kurzfristig abarbeiten. Und beim schätzen schauen die meisten Bearbeiter nicht so genau in den Fall rein. Hatte schon Schätzungen in Fällen, wo unser Büro als Empfangsbevollmächtigter gespeichert war. Die Bevollmächtigung allein reicht aber noch nicht, um die Fristverlängerung vorzumerken, dafür gibt es wohl noch ein separates Kennzeichen. Vermutlich sind Sie in Bayern oder HH? Da dauert es nach meinen Erfahrungswerten teilweise extrem lange mit der Bearbeitung. |
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