VorSt-Abzug PersGes.
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16.10.2009, 13:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.10.2009 13:49 von Lemgun.)
Beitrag: #21
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RE: VorSt-Abzug PersGes.
@Zaunk�nig:
Zitat:Voraussetzung des � 15 ist auch erf�llt, da er in seiner Funktion als GF eine Leistung erhalten hat, f�r das Unternehmen.Genau das wird jedoch vom BFH verneint. Leistungsempf�nger ist er nur und nicht die GbR, weil er es nicht beweisen kann, dass die GbR Leistungsempf�nger ist. Dass dieser Beweis erbracht sein soll, nur weil ein Zusatz der GbR im Fahrzeugbrief steht, ist mir genau so schleierhaft wie Dir. Das mit der nachtr�glichen Miete war auch nicht wirklich ernst gemeint, dass Du es raten sollst. Mir sind allerdings F�lle bekannt, wo es so gemacht wurde. Der der Betriebspr�fung m�chte ich nicht dabei sein. Nur ich kann verstehen, wenn Mandanten auf Grund solcher schwachsinnigen Urteile auf solche Ideen kommen (m�ssen). @lieschenmueller: Nein, damit die Gesellschaft ihre wirtschaftliche Verf�gungsmacht �ber den Pkw dokumentiert, sollte die Zulassung mit dem Zusatz der Firmenanschrift erfolgen. @Taxman: Genau das ist doch das Problem, da weigern sich die Zulassungsstellen. Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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16.10.2009, 14:29
Beitrag: #22
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RE: VorSt-Abzug PersGes.
ich bin mir nicht sicher, aber ich meine, dass die Kanzlei, in der ich arbeite, letztens einen PKW auf die einzelnen Partner gemeinsam angemeldet haben.
muss ich mal nachfragen, wie die das problem gel�st haben. "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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16.10.2009, 17:20
Beitrag: #23
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RE: VorSt-Abzug PersGes.
Hallo,
wenn ich den neuen EU-Brief (aber auch den alten Brief) richtig in Erinnerung habe, kommt da nur ein Eintrag rein. Und �berhaupt, wie regelt sich das dann bei der A & B & C & D &......GbR. Es sind ja nicht immer nur zwei Leute. (Drucken die bei der Zulassungsstelle auch B�cher?). Nat�rlich h�tte der BFH sehen k�nnen, ob der Gesellschafter in seiner Funktion als Privatmann oder in seiner Funktion als Unternehmer der GbR handelt. Wenn es f�r den Vorsteuerabzug erforderlich ist, dass die Gesellschaft in der Rechnung benannt wird, in der Folge durch klare Handlung das Kfz dem Gesamthandsverm�gen zugeordnet wird, wieso dann nicht auch die umsatzsteuerliche Schlu�folgerung f�r den Vorsteuerabzug? Zumal ja Abschnitt 202 Abs. V + VII UStR der Verwaltung selbst eine T�r offen l�sst. Und sind wir doch mal ehrlich. Wo bitte steht im Gesetz ein entsprechender Passus? Ist doch alles nur Richtlinie. Und selbst die Entscheidung des BFH ist eine reine Entscheidung des strittigen Sachverhalts. Da werde ich ertragsteuerlich nach � 15 als Mitunternehmer behandelt und dann spricht mir die USt den Unternehmer ab? Sorry, daf�r habe ich kein Verst�ndnis mehr. Aber insbesondere das deutsche Steuerrecht ist ohnehin schon lange nicht mehr verst�ndlich und verliert langsam aber sicher auch jegliche Sinnlogik. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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16.10.2009, 19:27
Beitrag: #24
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RE: VorSt-Abzug PersGes.
Hallo,
das wird immer witziger, je mehr man dazu liest. Liegt eine Rechnung auf den vollst�ndigen Namen der Gesellschaft, unter Nennung aller Gesellschafter (Firmenname) vor, dann wird der Vorsteuerabzug zugelassen, wenn im Kfz-Brief die Anschrift der Firma aufgenommen wird. Wie das allerdings funktionieren soll, wenn die Zulassungsstelle in Bayern ist und der Firmensitz in Hamburg (oder sogar ausl�ndischer Wohnsitz und Firmensitz in Deutschland), dar�ber schweigt sich alles aus. Der Oberwitz ist jedoch, dass die GbR als Vorgr�ndungsgesellschaft diese Anforderungen nicht erf�llen muss, soweit das Kfz sp�ter dem Gesellschaftsverm�gen dient. Sollte man diesen Thread nicht langsam in die Rubrik "Lustiges aus dem Steuerrecht" verschieben? ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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