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vGA wo erkl�ren?
08.10.2009, 09:41
Beitrag: #1
vGA wo erkl�ren?
Hallo,
heute eine Frage an die Spezialisten in KSt-Sachen bzw. an die Vertreter der FinVerw!

Sachverhalt: An einer KG ist eine GmbH als Kommanditistin beteiligt, Mutter der GmbH ist eine weitere Kapitalgesellschaft (ausl�ndische KapGes = lux. SARL). Nun reicht die KG direkt an die "Oma" (SARL) ein zinsloses Darlehen aus.

L�sung: Der Verzicht auf �blichen Zins stellt eine mittelbare vGA f�r die GmbH dar, da diese Verm�gensvorteile ihr ja (zum Teil) als Mitunternehmerin der KG zugerechnet w�rden. Das sollte klar sein.

Frage: Wo erkl�rt man (korrekterweise) diese vGA? Direkt in den KSt-Formularen? KStE 2008, Seite 2, Zeile 27? Oder sollte die KG als tats�chlich Verzichtender das erkl�ren? Gegen die KG spricht m.E., dass ja der Verzicht auf ihrer Ebene direkt nicht als vGA qualifiziert werden kann, weil es ja auf die Beteiligungskette SARL-GmbH-KG ankommt. F�r die KG spricht, dass der Verzicht ja nicht aus SBil/HBil der GmbH ersichtlich gemacht werden kann.

Wer hat eine Idee?

Gru�,

showbee
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08.10.2009, 11:01
Beitrag: #2
RE: vGA wo erkl�ren?
showbee schrieb:L�sung: Der Verzicht auf �blichen Zins stellt eine mittelbare vGA f�r die GmbH dar, da diese Verm�gensvorteile ihr ja (zum Teil) als Mitunternehmerin der KG zugerechnet w�rden.
Aber nur, wenn (und in dem Umfang, in dem) der Gewinnanteil der GmbH durch den Verzicht gemindert wird. Bekommt die GmbH den ihr aus dem Kommandit-Anteil zustehenden Gewinn in vollem Umfang -> keine vGA

Zitat:Gegen die KG spricht m.E., dass ja der Verzicht auf ihrer Ebene direkt nicht als vGA qualifiziert werden kann
sehe ich auch so

Auch A. 36 Abs. 1 S. 3 KStRl spricht f�r die Zurechnung zur GmbH.
Und dann w�re der Eintrag in Z. 27 richtig.

Gru�

tosch


der kein KSt-Spezialist ist, also Vorsicht Smile
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08.10.2009, 11:29
Beitrag: #3
RE: vGA wo erkl�ren?
tosch schrieb:
Zitat:Gegen die KG spricht m.E., dass ja der Verzicht auf ihrer Ebene direkt nicht als vGA qualifiziert werden kann
sehe ich auch so

Auch A. 36 Abs. 1 S. 3 KStRl spricht f�r die Zurechnung zur GmbH.
Und dann w�re der Eintrag in Z. 27 richtig.

Gru�

tosch


der kein KSt-Spezialist ist, also Vorsicht Smile

dem schlie�e ich mich vollumf�nglich an.

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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08.10.2009, 21:59
Beitrag: #4
RE: vGA wo erkl�ren?
Aller guten dinge sind drei :-)

Auch ich stimme hier zu.

lg, jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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