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Normale Version: vGA wo erklären?
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Hallo,
heute eine Frage an die Spezialisten in KSt-Sachen bzw. an die Vertreter der FinVerw!

Sachverhalt: An einer KG ist eine GmbH als Kommanditistin beteiligt, Mutter der GmbH ist eine weitere Kapitalgesellschaft (ausländische KapGes = lux. SARL). Nun reicht die KG direkt an die "Oma" (SARL) ein zinsloses Darlehen aus.

Lösung: Der Verzicht auf üblichen Zins stellt eine mittelbare vGA für die GmbH dar, da diese Vermögensvorteile ihr ja (zum Teil) als Mitunternehmerin der KG zugerechnet würden. Das sollte klar sein.

Frage: Wo erklärt man (korrekterweise) diese vGA? Direkt in den KSt-Formularen? KStE 2008, Seite 2, Zeile 27? Oder sollte die KG als tatsächlich Verzichtender das erklären? Gegen die KG spricht m.E., dass ja der Verzicht auf ihrer Ebene direkt nicht als vGA qualifiziert werden kann, weil es ja auf die Beteiligungskette SARL-GmbH-KG ankommt. Für die KG spricht, dass der Verzicht ja nicht aus SBil/HBil der GmbH ersichtlich gemacht werden kann.

Wer hat eine Idee?

Gruß,

showbee
showbee schrieb:Lösung: Der Verzicht auf üblichen Zins stellt eine mittelbare vGA für die GmbH dar, da diese Vermögensvorteile ihr ja (zum Teil) als Mitunternehmerin der KG zugerechnet würden.
Aber nur, wenn (und in dem Umfang, in dem) der Gewinnanteil der GmbH durch den Verzicht gemindert wird. Bekommt die GmbH den ihr aus dem Kommandit-Anteil zustehenden Gewinn in vollem Umfang -> keine vGA

Zitat:Gegen die KG spricht m.E., dass ja der Verzicht auf ihrer Ebene direkt nicht als vGA qualifiziert werden kann
sehe ich auch so

Auch A. 36 Abs. 1 S. 3 KStRl spricht für die Zurechnung zur GmbH.
Und dann wäre der Eintrag in Z. 27 richtig.

Gruß

tosch


der kein KSt-Spezialist ist, also Vorsicht Smile
tosch schrieb:
Zitat:Gegen die KG spricht m.E., dass ja der Verzicht auf ihrer Ebene direkt nicht als vGA qualifiziert werden kann
sehe ich auch so

Auch A. 36 Abs. 1 S. 3 KStRl spricht für die Zurechnung zur GmbH.
Und dann wäre der Eintrag in Z. 27 richtig.

Gruß

tosch


der kein KSt-Spezialist ist, also Vorsicht Smile

dem schließe ich mich vollumfänglich an.
Aller guten dinge sind drei :-)

Auch ich stimme hier zu.

lg, jive
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