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Altersvorsorgebeitr�ge ab 2008
07.10.2009, 09:34
Beitrag: #1
Altersvorsorgebeitr�ge ab 2008
Berufseinsteiger erhalten ab 2008 eine zus�tzliche Zulage von 200 � (� 84 Abs. 2 EStG). Diese Zulage wird von der Verwaltung bei der Sonderausgabenberechnung nicht mit einbezogen. (BMF vom 20.1.2009, IV C 3 - S 2496/08/10011/IV C 5 - S 2333/07/000, RZ 64/67a u.72). F�r diese Handhabung finde ich keine rechtliche Grundlage. Hat da irgendwer eine Idee, woher der hochgesch�tze BMF diese Weisheit bezieht?
F�r Hinweise w�re ich dankbar
frankts
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07.10.2009, 11:01
Beitrag: #2
RE: Altersvorsorgebeitr�ge ab 2008
Hallo,

vielleicht einfach deshalb, weil es sich um eine Zulage handelt und der Steuerpflichtige nicht selbst wirtschaftlich belastet ist, demzufolge auch keine eigenen abziehbaren Aufwendungen tr�gt?

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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07.10.2009, 12:53
Beitrag: #3
RE: Altersvorsorgebeitr�ge ab 2008
W�rde ich nicht so sehen, da die normale Zulage ber�cksichtigt wird.
frankts
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07.10.2009, 13:56
Beitrag: #4
RE: Altersvorsorgebeitr�ge ab 2008
Es steht halt so in dem BMF Rz. 64, aber frag mich nicht warum.

D�rfte allerdings auch relativ wenige junge Leute betreffen.
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07.10.2009, 14:15
Beitrag: #5
RE: Altersvorsorgebeitr�ge ab 2008
Wahrscheinlich-nur habe ich leider einen solchen (Steuerunterschied 38�!). Die Differenz schluckt der Mandant schon, aber ich t�t halt gern den Grund wissen. Lege ich jetzt Einspruch ein, jault bestimmt die RB-Stelle laut auf.
frankts
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07.10.2009, 14:25
Beitrag: #6
RE: Altersvorsorgebeitr�ge ab 2008
Mit Sicherheit. Big Grin

Der Hintergrund, warum es so ins BMF gekommen ist, bleibt mir verborgen. Ob sich bei dem Betrag (viel mehr d�rfte es bei Anderen auch nicht sein) aber eine Klage lohnt? ...
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07.10.2009, 14:29
Beitrag: #7
RE: Altersvorsorgebeitr�ge ab 2008
Zitat:jault bestimmt die RB-Stelle laut auf.

Was sollen die denn machen? Wenn sie nicht gerade die ultimative Erkl�rung daf�r finden (wobei ich einr�ume, aus dem Stehgreif weiss ich es auch nicht), dann ziehen die sich gepflegt aufs BMF-Schreiben zur�ck, schreiben dir noch was von Staatsgewalt und �ber-Unterordnungsprinzip und dass sie an das BMF-Schreiben gebunden sind.

Hat nix mit jaulen zu tun sondern fixer Erledigung und Strich in der Statistik.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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07.10.2009, 14:55
Beitrag: #8
RE: Altersvorsorgebeitr�ge ab 2008
Opa schrieb:Mit Sicherheit. Big Grin

Der Hintergrund, warum es so ins BMF gekommen ist, bleibt mir verborgen. Ob sich bei dem Betrag (viel mehr d�rfte es bei Anderen auch nicht sein) aber eine Klage lohnt? ...

Das ist ja der Knackpunkt; aber irgendwie habe ich einen riesigen Widerwillen gegen solch willk�rlichen Handhabungen.
Lohnen - lohnt sich eine Einspruchsentscheidung wegen 38 �� Bestimmt auch nicht.
Ich glaube, ich lass es erst mal ruhen und denke dar�ber nach....
frankts
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07.10.2009, 15:21
Beitrag: #9
RE: Altersvorsorgebeitr�ge ab 2008
Zitat:Lohnen - lohnt sich eine Einspruchsentscheidung wegen 38 �� Bestimmt auch nicht.

Ich m�chte jetzt nicht aus dem N�hk�stchen plaudern aber 80% meiner T�tigkeit steht in keinem Verh�ltnis mit dem Nutzen.

Aber wenn ich damit ein Problem h�tte, h�tte ich einen anderen Job w�hlen m�ssen.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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07.10.2009, 16:09
Beitrag: #10
RE: Altersvorsorgebeitr�ge ab 2008
Kiharu schrieb:.....

Ich m�chte jetzt nicht aus dem N�hk�stchen plaudern aber 80% meiner T�tigkeit steht in keinem Verh�ltnis mit dem Nutzen.
....

Aber immer noch besser, als wenn Unterlagen/Belege zur Steuererkl�rung angefordert werden, die aber keinesteuerliche Auswirkung haben.

Und nach dem Sinn der T�tigkeit beim Finanzamt zu fragen,ist ein heikles Thema, vor dem ich auch mal stand und dann die Fronten gewechselt habe.
frankts
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