Steuerberater

Normale Version: Altersvorsorgebeiträge ab 2008
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Berufseinsteiger erhalten ab 2008 eine zusätzliche Zulage von 200 ¤ (§ 84 Abs. 2 EStG). Diese Zulage wird von der Verwaltung bei der Sonderausgabenberechnung nicht mit einbezogen. (BMF vom 20.1.2009, IV C 3 - S 2496/08/10011/IV C 5 - S 2333/07/000, RZ 64/67a u.72). Für diese Handhabung finde ich keine rechtliche Grundlage. Hat da irgendwer eine Idee, woher der hochgeschätze BMF diese Weisheit bezieht?
Für Hinweise wäre ich dankbar
frankts
Hallo,

vielleicht einfach deshalb, weil es sich um eine Zulage handelt und der Steuerpflichtige nicht selbst wirtschaftlich belastet ist, demzufolge auch keine eigenen abziehbaren Aufwendungen trägt?
Würde ich nicht so sehen, da die normale Zulage berücksichtigt wird.
frankts
Es steht halt so in dem BMF Rz. 64, aber frag mich nicht warum.

Dürfte allerdings auch relativ wenige junge Leute betreffen.
Wahrscheinlich-nur habe ich leider einen solchen (Steuerunterschied 38¤!). Die Differenz schluckt der Mandant schon, aber ich tät halt gern den Grund wissen. Lege ich jetzt Einspruch ein, jault bestimmt die RB-Stelle laut auf.
frankts
Mit Sicherheit. Big Grin

Der Hintergrund, warum es so ins BMF gekommen ist, bleibt mir verborgen. Ob sich bei dem Betrag (viel mehr dürfte es bei Anderen auch nicht sein) aber eine Klage lohnt? ...
Zitat:jault bestimmt die RB-Stelle laut auf.

Was sollen die denn machen? Wenn sie nicht gerade die ultimative Erklärung dafür finden (wobei ich einräume, aus dem Stehgreif weiss ich es auch nicht), dann ziehen die sich gepflegt aufs BMF-Schreiben zurück, schreiben dir noch was von Staatsgewalt und Über-Unterordnungsprinzip und dass sie an das BMF-Schreiben gebunden sind.

Hat nix mit jaulen zu tun sondern fixer Erledigung und Strich in der Statistik.
Opa schrieb:Mit Sicherheit. Big Grin

Der Hintergrund, warum es so ins BMF gekommen ist, bleibt mir verborgen. Ob sich bei dem Betrag (viel mehr dürfte es bei Anderen auch nicht sein) aber eine Klage lohnt? ...

Das ist ja der Knackpunkt; aber irgendwie habe ich einen riesigen Widerwillen gegen solch willkürlichen Handhabungen.
Lohnen - lohnt sich eine Einspruchsentscheidung wegen 38 ¤ß Bestimmt auch nicht.
Ich glaube, ich lass es erst mal ruhen und denke darüber nach....
frankts
Zitat:Lohnen - lohnt sich eine Einspruchsentscheidung wegen 38 ¤ß Bestimmt auch nicht.

Ich möchte jetzt nicht aus dem Nähkästchen plaudern aber 80% meiner Tätigkeit steht in keinem Verhältnis mit dem Nutzen.

Aber wenn ich damit ein Problem hätte, hätte ich einen anderen Job wählen müssen.
Kiharu schrieb:.....

Ich möchte jetzt nicht aus dem Nähkästchen plaudern aber 80% meiner Tätigkeit steht in keinem Verhältnis mit dem Nutzen.
....

Aber immer noch besser, als wenn Unterlagen/Belege zur Steuererklärung angefordert werden, die aber keinesteuerliche Auswirkung haben.

Und nach dem Sinn der Tätigkeit beim Finanzamt zu fragen,ist ein heikles Thema, vor dem ich auch mal stand und dann die Fronten gewechselt habe.
frankts
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