Haftung Krankenkasse
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06.10.2009, 09:29
Beitrag: #11
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RE: Haftung Krankenkasse
Da ist nix abgeurteilt oder bestraft. Der versucht wirklich alle Gl�ubiger (nicht nur die KK) so gut es geht mit Mini-Raten privat zu bezahlen.
Ist wirklich eine r�hmliche Ausnahmeerscheinung und ist mir so auch noch nie untergekommen. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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06.10.2009, 09:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.10.2009 09:30 von showbee.)
Beitrag: #12
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RE: Haftung Krankenkasse
Er hat vielleicht nicht verstanden, wof�r mbH steht... oder hat er ggf. vorher B�rgeschaften gegeben?
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06.10.2009, 09:48
Beitrag: #13
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RE: Haftung Krankenkasse
Kiharu schrieb:@Taxman, du machst mich verlegen ![]() "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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06.10.2009, 09:49
Beitrag: #14
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RE: Haftung Krankenkasse
B�rgschaften gibts aber nur gegen�ber einer Bank und die wurden schon der Krise abgegeben.
Was die SV-Beitr�ge angeht, erfolgen die Zahlungen wohl tats�chlich auf freiwilliger Basis, wahrscheinlich um einem Gerichtsverfahren zu entgehen. Dies f�hrt dann aber nicht zur Ber�cksichtigung als WK bei � 19 aus seine ehemaligen GF-T�tigkeit. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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06.10.2009, 09:50
Beitrag: #15
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RE: Haftung Krankenkasse
showbee schrieb:Er hat vielleicht nicht verstanden, wof�r mbH steht... oder hat er ggf. vorher B�rgeschaften gegeben? was ja auch nicht un�blich w�re, je nach kapitalausstattung "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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06.10.2009, 12:02
Beitrag: #16
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RE: Haftung Krankenkasse
Kiharu schrieb:Was die SV-Beitr�ge angeht, erfolgen die Zahlungen wohl tats�chlich auf freiwilliger Basis, wahrscheinlich um einem Gerichtsverfahren zu entgehen. Dies f�hrt dann aber nicht zur Ber�cksichtigung als WK bei � 19 aus seiner ehemaligen GF-T�tigkeit. Das verstehe ich nicht - nach der Logik muss der GF erst den Staatsapparat mit nem Strafverfahren bem�hen, die Kosten des Verfahrens aufgebrummt bekommen, Zeit und Nerven verlieren, ehe er die Zahlungen an die Kasse - die er sowieso irgendwann leisten muss (es sei denn er geht auch noch in Insolvenz) - als WK abziehen kann. Das widerspricht aber - zumindest nach meiner unwesentlichen Meinung - der Grundidee des Begriffs Werbungskosten... **kopfsch�ttel** schönen Tag noch phönix |
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06.10.2009, 13:19
Beitrag: #17
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RE: Haftung Krankenkasse
Ich kann es auch nicht �ndern und die Rechtsprechung mache ich auch nicht.
Aber derzeit erfolgen die Zahlungen freiwillig und ohne Rechtsgrund. Ich kann deine Argumentation sehr wohl verstehen aber wenn wir auf dem Niveau sind, k�nnte ich dem auch entgegensetzen: H�tte er damals die Beitr�ge abgef�hrt, so wie er dazu verpflichtet gewesen w�re, dann w�ren es auch keine WK! **ebenso kopfsch�ttel** ![]() Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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06.10.2009, 13:33
Beitrag: #18
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RE: Haftung Krankenkasse
So, nochmal geschaut. Bei BFH v. 14.10.1960 - VI 45/60 U - BStBl 1961 III, 20 gen�gte als Rechtsgrund der Zahlung ein Schuldanerkenntnis des ex-GF gegen�ber der AOK. Hier k�nnte ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis bestehen, weil eine bestehende Schuld (qua Gesetz s.o.) nur anerkannt wird. Dieses SAE ist auch formlos g�ltig. Gibt es neuere Rspr.?
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06.10.2009, 13:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.10.2009 13:45 von Kiharu.)
Beitrag: #19
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RE: Haftung Krankenkasse
Der Knackpunkt ist die Haftung. In dem Urteil steht
Zitat:Er ist, weil er es schuldhaft vers�umt hat, einbehaltene Betr�ge in H�he von 35.930,56DM an die Allgemeine Ortskrankenkasse abzuf�hren, zu einer Strafe von vier Monaten Gef�ngnis verurteilt worden. In einem Schuldanerkenntnis hat er sich der Allgemeinen Ortskrankenkasse gegen�ber zur Zahlung von 35.975,78DM verpflichtet. und weiter Zitat:In diesem Fall liegt zwar ein vors�tzliches Vergehen vor. Der Bf. ist wegen eines fortgesetzten Vergehens nach �� 553, 1492 der Reichsversicherungsordnung, � 205 des Angestelltenversicherungsgesetzes und � 270 des Gesetzes �ber Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung bestraft worden, weil er die Arbeitnehmeranteile zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosen*-versicherung, die auf die L�hne der bei der von ihm seinerzeit vertretenen GmbH besch�ftigten Versicherten einbehalten worden sind, seiner Pflicht zuwider nicht an die Allgemeine Ortskrankenkasse abgef�hrt hat. Der Bf. hat die Betr�ge aber nicht f�r sich verwendet, sondern, wie strafmildernd ber�cksichtigt worden ist, mit R�cksicht auf die "schwierige finanzielle Lage seiner Firma" nicht abgef�hrt. Also sind wir wieder beim Ausgangpunkt. In meinem Fall liegt keine Verurteilung oder so vor. Ich suche aber weiter. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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06.10.2009, 14:10
Beitrag: #20
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RE: Haftung Krankenkasse
---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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