Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Haftung Krankenkasse
06.10.2009, 08:17
Beitrag: #1
Haftung Krankenkasse
Hallo,
wenn ein Gesch�ftsf�hrer einer GmbH die Krankenkassenbeitr�ge f�r seine AN nicht abf�hrt und die GmbH geht in Insolvenz, wird dann der GF f�r die nicht bezahlten Beitr�ge in Haftung genommen? Gibt es dann einen Haftungsbescheid?

Ich frage deshalb, weil im Falle einer Haftung diese Beitr�ge als WK aus � 19 EStG beim GF zu ber�cksichtigen w�ren und daf�r h�tte ich gerne entsprechende Nachweise.

Vielen Dank f�r Eure Antworten Smile

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
06.10.2009, 08:39
Beitrag: #2
RE: Haftung Krankenkasse
Hallo,

ob das jetzt Haftungsbescheid hei�t, wei� ich nicht genau.

Aber es gibt nat�rlich schriftliche Inanspruchnahmen daraus von den Krankenkassen.

Und wir verlangen dann aber auch die tats�chlichen Zahlungsnachweise, allein die Inanspruchnahme sagt ja noch nichts �ber die Zahlung aus.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
06.10.2009, 08:56
Beitrag: #3
RE: Haftung Krankenkasse
Tja, ich hab zwar die Zahlungsnachweise (monatliche Raten bei 5 KK), m�chte aber wissen, ob das tats�chlich eine Haftungssache war.

Ich hab da n�mlich so einen ganz tollen Ex-GF, welcher sehr bem�ht ist, die Schulden aus der Zeit seiner GmbH abzubezahlen. Da kann es sein, dass er die Sachen auch freiwillig zahlt und dann w�ren es keine WK.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
06.10.2009, 09:16
Beitrag: #4
RE: Haftung Krankenkasse
Hallo,

nein, keine Haftungsbescheide, das SGB kennt keine Haftungsnormen f�r den GF direkt.
Das ergibt sich alles aus dem Zivil- und Strafrecht.

� 266a StGB stellt die Veruntreuung von SV Beitr�gen unter Strafe
� 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB f�hrt zur Strafbarkeit des Gesch�ftsf�hrers
� 823 II BGB f�hrt sodann zur Haftung aus unerlaubter Handlung gegen�ber der KV

Ergebnis: Die Haftung muss die Kasse vor dem Zivilgericht einklagen, nur wenn
ein Urteil vorliegt, muss gezahlt werden und kann vollstreckt werden.

Gru�,

showbee
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
06.10.2009, 09:19
Beitrag: #5
RE: Haftung Krankenkasse
Herr Dr. Sie sind ein Schatz!!!!

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
06.10.2009, 09:20
Beitrag: #6
RE: Haftung Krankenkasse
GF ist gg� SV-Tr�gern zum Schadensersatz der AN-Anteile zur SV verpflichtet. �� 823 II BGB i.V.m. � 266a StGB.

weitere ausf�hrungen in Meyke - Die Haftung des GmbH-GF Rn 455ff.

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
06.10.2009, 09:21
Beitrag: #7
RE: Haftung Krankenkasse
okay .. der Doc kam mir zuvor Sad

Big Grin

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
06.10.2009, 09:23
Beitrag: #8
RE: Haftung Krankenkasse
Cool
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
06.10.2009, 09:25
Beitrag: #9
RE: Haftung Krankenkasse
Nachtrag, eine faktische Pflicht kann sich bereits dann ergeben, wenn der GF bspw. durch Strafbefehl oder Strafurteil wegen der Taten "abgeurteilt" wurde. Dann ist es durchaus opportun (Vermeidung weiterer Kosten), auch freiwillig zu zahlen, weil das Zivilgericht an den Tenor des Strafgerichts (Verurteilung �� 266a, 14 StGB) gebunden ist.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
06.10.2009, 09:26
Beitrag: #10
RE: Haftung Krankenkasse
@Taxman,
nicht neidisch sein. Mein Herz ist gro� genug f�r alle!
Auch Du bist ein Schatz!

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation