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Eigenheimzulage
27.07.2007, 09:26
Beitrag: #21
RE: Eigenheimzulage
Hallo,


also warum das Finanzamt einen Nachweis der Finanzierung haben möchte ist doch auch klar, oder ?

Vieleicht kommt das Geld aus bisher nicht angegebem Kapitalvermögen, Schwarzgeld oder ähnlichem...

Dann wird es natürlich etwas problematisch einen Nachweis zu erbringen...
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27.07.2007, 09:26
Beitrag: #22
RE: Eigenheimzulage
Hallo,

ich sehe an dieser Anweisung nichts Unsinniges. Es ist doch eine einfache und pragmatische Methode zur Prüfung der Voraussetzungen. Wer stellt schon einen Antrag auf Eigenheimzulage und kann das Objekt aus Eigenmitteln bezahlen? In fast allen Fällen wird man den Nachweis ganz einfach erbringen können. Hier schimpft Ihr m.E. vollkommen unnötig über sinnvolle Verwaltungsanweisungen.

Gruß,

Andreas

P.S.: @PiranhaVS: Das ist sicherlich nur ein Nebeneffekt. Wer ist schon so blöd und finanziert sein Eigenheim aus Schwarzgeld und beantragt dann die Eigenheimzulage...
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27.07.2007, 09:32 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.07.2007 09:33 von frankts.)
Beitrag: #23
RE: Eigenheimzulage
Mich nervt die Situation tierisch, das Finanzamt fordert etwas an, was für diesen Fall keinerlei Bedeutung hat (oder übersehe ich etwas?), anstatt zu sagen das bekommt ihr nicht, leht man schön brav die Unterlagen vor, weil ja sonst die Bearbeitung und die Auszahlung erst mal in den Sternen steht. Das ist leider eine der Situation, wo ich mir ganz subjektiv als erpressbar durch die Finanzverwaltung vorkomme.
Aber was tun wir, wir legen schön brav die Kreditverträge vor.
So, jetzt ist der Frust draussen, aber fühle ich mich schon besser...
Gruß
frankts

Ich denke natürlich, dass alle hier versammelten Finanzamtsmitarbeiter so etwas nie tun würden.
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27.07.2007, 09:37
Beitrag: #24
RE: Eigenheimzulage
Zitat:oder übersehe ich etwas?
Ja. Wenn ich Kindergeld beantrage, muss ich auch nachweisen, dass ich ein Kind habe. Und wenn ich Eigenheimzulage beantrage, muss ich eben nachweisen, dass das Geld auch von mir kommt. So einfach ist das.
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27.07.2007, 09:40
Beitrag: #25
RE: Eigenheimzulage
@rei

also sowas kann schon vorkommen...

Es gibt immer Mandanten, die sich für besonders schlau halten.

Die zahlen dann ihre Schwarzgelder auf ein Konto / Sparbuch ein oder bezahlen Ihren Bau mit black money...

Wenn dann so eine Nachfrage kommt fallen die aus allen Wolken...

Ich denke mir dann immer: "soviel Blödheit gehört bestraft"... Sagen darf ich das allerdings nie ;-)
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27.07.2007, 09:56 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.07.2007 10:01 von Opa.)
Beitrag: #26
RE: Eigenheimzulage
Zitat:Wer stellt schon einen Antrag auf Eigenheimzulage und kann das Objekt aus Eigenmitteln bezahlen?

ICH (wenn ich die Eigenmittel hätte Tongue). Wer nicht, so blöd ist doch keiner.

Daß die Nachfrage der Finanzierung auf Schwarzgeld abzielt, ist schon klar. Hier geht es aber um einen normalen AN. Das FA kann durch die Steuererklärungen seit Jahren sein EK nachverfolgen. Woher soll hier Schwarzgeld kommen, da muss schon ein konkreter Verdacht der WE Arbeit o.ä. vorliegen, aber dann wird wohl eher die Steuerfahndung beauftragt. Die generelle Anweisung einen Nachweis der Finanzierung zu verlangen, halte ich daher auch weiterhin für sinnlos (um es mal milde auszudrücken).

Zitat:Ja. Wenn ich Kindergeld beantrage, muss ich auch nachweisen, dass ich ein Kind habe. Und wenn ich Eigenheimzulage beantrage, muss ich eben nachweisen, dass das Geld auch von mir kommt. So einfach ist das.
Eben nicht, ich habe schon KG Anträge gestellt und bewilligt bekommen ohne Geburtsurkunde (was allerdings auch falsch ist) und für die EigZul ist ist nicht nachzuweisen, daß das Geld von mir kommt. Oder ich hab den § bisher im EigZulG überlesen.

Ich glaub einig werden wir uns hier nicht mehr.

Viele Grüße
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27.07.2007, 10:06
Beitrag: #27
RE: Eigenheimzulage
frankts schrieb:Ich denke natürlich, dass alle hier versammelten Finanzamtsmitarbeiter so etwas nie tun würden.
Da täuscht du dich.

Natürlich wird die Finanzierung immer angefordert, und zwar aus mehreren Gründen:
- Randziffer 8 des von mir zitierten BMF-Schreibens
- mittelbare Grundstücksschenkung
- unmittelbare Grundstücksschenkung
- Schwarzgelder etc

Aber das wurde alles schon erwähnt.......

Wir können uns nur wiederholen.....
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27.07.2007, 10:10
Beitrag: #28
RE: Eigenheimzulage
frankts schrieb:Es ist das alte Leid (war schon vor 20 Jahren so), dass der Eingang im Computer abgespeichert wird, aber die Vollständigkeit der unbedingt erforderlichen Unterlagen (bis auf die Unterschriften) nicht von dem kontrolliert werden, der den Erklärungseingang vermerkt.
Ach, das beruht auf Gegenseitigkeit, wie übrigens so vieles.

StB wird angeschrieben, keine Reaktion.

Irgend etwas wird gestrichen wegen fehlender Unterlagen, dann aber böser Einspruch, warum man das gestrichen hat.

Auch Alltag im FA. Sad
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27.07.2007, 10:11
Beitrag: #29
RE: Eigenheimzulage
Ich seh in der Nachfrage nach der Finanzierung auch kein Problem!

Es gibt nur zwei Möglichkeiten:

1. die Finanzierung kann nachgewiesen werden.
Dann Nachweis an FA, dauert per Post 2 Tage, macht eine max Verlängerung der Auszahlung um 4 Tage (POstweg Rückfrage zu StB eingeschlossen)

2. Finanzierung kann nicht nachgewiesen werden, da Schwarzgeld:
Dann hat das System funktioniert. Warum soll jemand für ein aus Schwarzgeld bezahltes Haus EigHeimZulG gekommen?
Sehe ich ja gar nicht ein, das ist unfair gegenüber allen redlichen Steuerzahlern, da die sowas mit tragen müssen.

-----------------
LG
Clematis
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27.07.2007, 10:16 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.07.2007 10:32 von Hans-Christian.)
Beitrag: #30
RE: Eigenheimzulage
Denkt bitte nicht nur an Schwarzgeld.

Der Erwerber einer eigengenutzten Eigentumswohnung hat keinen Anspruch auf Eigenheimzulage, wenn ihm die Wohnung mittelbar in der Weise geschenkt wird, dass der Schenker den vom Erwerber geschuldeten Kaufpreis auf das Konto des Verkäufers überweist (Anschluss an das BFH-Urteil vom 29.07.1998 X R BFHE 186, 400, BStBl II 1999, 128).

BFH-Urteil vom 10.05.2005 IX R 65/04 (nv)
BFH/NV 2005, S. 1764

Bitte nur als Ergänzung anderer Beiträge betrachten, da ja bereits auf Schenkung hingewiesen wurde vom Petz.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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