Wir haben f�r einen Mandanten ein Antrag auf Eigenheimzulage gestellt, da die Voraussetzungen noch erf�llt sind. Jetzt will die Bearbeiterin Unterlagen haben zur Finanzierung und eine Meldebescheinigung. Diejenigen sind schon immer dort gemeldet, da sie das alte Geb�ude abgebrochen und durch einen neubau ersetzt haben. Ich habe ihr gesagt, schau auf die Belege, die Lohnsteuerbescheinigung, es steht immer die adresse drauf. ich seh absolut nicht ein, dass der mandant 5 € f�r die bl�de Bescheinigung l�hnen soll.
Zur Finanzierung, ja den nachweis h�tten sie schon immer gebraucht und da g�be es auch ene anweisung. Auf Bitte nach bekanntgabe der Anweisung folgte betretenes Schwiegen und der Hinweis, ich sei der erste der dananch fragen w�rde. Gibt es sowas tats�chlich?
Eindeutig ist, dass im Wege der Einkommensteuerveranlagung danach gefragt werden k�nnte.
frankts
Hallo
Ich wurde noch nie zur Finanzierung gefragt und sehe auch nicht welchen Einflu� dies auf die EigZul haben k�nnte. Selbst wenn keine Finanzierung, oder eine Vollfinanzierung vorliegt, hat dies doch keinerlei Bedeutung.
Die Meldebescheinigung wird fast immer automatisch verlangt, um die Fertigstellung bzw. Nutzung nachzuweisen. Hier sehe ich daf�r aber auch keine Notwendigkeit.
Viele Gr��e
Hallo,
ich erinnere mich auch nicht daran, jemals nach einem Nachweis der Finanzierung gefragt worden zu sein. Aber ich k�nnte mir vorstellen, dass das FA pr�fen will, ob es sich nicht um eine mittelbare Schenkung handelt.
Gru�
Andreas
Mich st�rt allein schon die Begr�ndung "das haben wir schon immer so gemacht". Die ist schon so verkehrt wie sie alt ist.
Gr��e
frankts
Clematis schrieb:Leute, Euch ist schon klar, dass hier auch Beamte Mitglied sind?
Also mir zumindest schon !
Opa schrieb:Ich wurde noch nie zur Finanzierung gefragt
Wundert mich ! "Lockere" Bearbeiter w�rd ich da mal sagen !
Opa schrieb:sehe auch nicht welchen Einflu� dies auf die EigZul haben k�nnte
Grds. auf die EHZ erstmal keine...!
Aber ist dies nicht die beste Gelegenheit, den ganzen Rattenschwanz, der da noch dranh�ngt, zu �berpr�fen...!?
Opa schrieb:Selbst wenn keine Finanzierung, oder eine Vollfinanzierung vorliegt, hat dies doch keinerlei Bedeutung.
F�r die EHZ vielleicht.. Aber da h�ngt wie gesagt noch mehr dran !
frankts schrieb:Bitte nach bekanntgabe der Anweisung folgte betretenes Schwiegen und der Hinweis, ich sei der erste der dananch fragen w�rde. Gibt es sowas tats�chlich?
Es gibt so viele interne/unz�hlige Anweisungen..
Glauben Sie wirklich, dass jeder jede Auswendig wei�, wo Sie hinterlegt ist.. Bzw. kann man das wirklich von jemanden auf Anhieb erwarten ?
Hier unter Frage 19 im Fragenkatalog des Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz zum nachlesen !
Beste Gr��e
JIgsaw
Hallo
Es ging einzig und allein um die EigZul. Daf�r ist die Frage der Finanzierung v�llig unerheblich und in keinem zugeh�rigen Gesetz, RL, o. BMF �berhaupt erw�hnt. Ob es eine Empehlung f�r den Antragsteller, oder eine FA interne Anweisung gibt, dies zu fordern, ist mir egal, und wurde, wie gesagt, bisher nie (auch beim 10e nicht) vom FA gew�nscht. Daher kann ich es nicht verstehen, warum es hier gefordert wird, es sei denn es spielen noch Sachverhalte eine Rolle, die nicht erw�hnt wurden.
Viele Gr��e
Und wie Sie sehen, vertritt das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz nicht Ihre Meinung !
Beste Gr��e
JIgsaw
Opa schrieb:Hallo
....Daher kann ich es nicht verstehen, warum es hier gefordert wird, es sei denn es spielen noch Sachverhalte eine Rolle, die nicht erw�hnt wurden.
Viele Gr��e
Ich auch nicht (und ich hab alle tatsachen auf den tisch des Hauses gelegt) reiner AN-Fall ohne sonstige besonderheiten.
mfg
frankts
Ach kommt Leute, das BMF Rheinland-Pfalz schreibt, dass diese Unterlagen beizuf�gen sind..
.. Ohne Grund ?
Gru�