Wir haben für einen Mandanten ein Antrag auf Eigenheimzulage gestellt, da die Voraussetzungen noch erfüllt sind. Jetzt will die Bearbeiterin Unterlagen haben zur Finanzierung und eine Meldebescheinigung. Diejenigen sind schon immer dort gemeldet, da sie das alte Gebäude abgebrochen und durch einen neubau ersetzt haben. Ich habe ihr gesagt, schau auf die Belege, die Lohnsteuerbescheinigung, es steht immer die adresse drauf. ich seh absolut nicht ein, dass der mandant 5 € für die blöde Bescheinigung löhnen soll.
Zur Finanzierung, ja den nachweis hätten sie schon immer gebraucht und da gäbe es auch ene anweisung. Auf Bitte nach bekanntgabe der Anweisung folgte betretenes Schwiegen und der Hinweis, ich sei der erste der dananch fragen würde. Gibt es sowas tatsächlich?
Eindeutig ist, dass im Wege der Einkommensteuerveranlagung danach gefragt werden könnte.
frankts
Hallo
Ich wurde noch nie zur Finanzierung gefragt und sehe auch nicht welchen Einfluß dies auf die EigZul haben könnte. Selbst wenn keine Finanzierung, oder eine Vollfinanzierung vorliegt, hat dies doch keinerlei Bedeutung.
Die Meldebescheinigung wird fast immer automatisch verlangt, um die Fertigstellung bzw. Nutzung nachzuweisen. Hier sehe ich dafür aber auch keine Notwendigkeit.
Viele Grüße
Hallo,
ich erinnere mich auch nicht daran, jemals nach einem Nachweis der Finanzierung gefragt worden zu sein. Aber ich könnte mir vorstellen, dass das FA prüfen will, ob es sich nicht um eine mittelbare Schenkung handelt.
Gruß
Andreas
Mich stört allein schon die Begründung "das haben wir schon immer so gemacht". Die ist schon so verkehrt wie sie alt ist.
Grüße
frankts
Clematis schrieb:Leute, Euch ist schon klar, dass hier auch Beamte Mitglied sind?
Also mir zumindest schon !
Opa schrieb:Ich wurde noch nie zur Finanzierung gefragt
Wundert mich ! "Lockere" Bearbeiter würd ich da mal sagen !
Opa schrieb:sehe auch nicht welchen Einfluß dies auf die EigZul haben könnte
Grds. auf die EHZ erstmal keine...!
Aber ist dies nicht die beste Gelegenheit, den ganzen Rattenschwanz, der da noch dranhängt, zu überprüfen...!?
Opa schrieb:Selbst wenn keine Finanzierung, oder eine Vollfinanzierung vorliegt, hat dies doch keinerlei Bedeutung.
Für die EHZ vielleicht.. Aber da hängt wie gesagt noch mehr dran !
frankts schrieb:Bitte nach bekanntgabe der Anweisung folgte betretenes Schwiegen und der Hinweis, ich sei der erste der dananch fragen würde. Gibt es sowas tatsächlich?
Es gibt so viele interne/unzählige Anweisungen..
Glauben Sie wirklich, dass jeder jede Auswendig weiß, wo Sie hinterlegt ist.. Bzw. kann man das wirklich von jemanden auf Anhieb erwarten ?
Hier unter Frage 19 im Fragenkatalog des Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz zum nachlesen !
Beste Grüße
JIgsaw
Hallo
Es ging einzig und allein um die EigZul. Dafür ist die Frage der Finanzierung völlig unerheblich und in keinem zugehörigen Gesetz, RL, o. BMF überhaupt erwähnt. Ob es eine Empehlung für den Antragsteller, oder eine FA interne Anweisung gibt, dies zu fordern, ist mir egal, und wurde, wie gesagt, bisher nie (auch beim 10e nicht) vom FA gewünscht. Daher kann ich es nicht verstehen, warum es hier gefordert wird, es sei denn es spielen noch Sachverhalte eine Rolle, die nicht erwähnt wurden.
Viele Grüße
Und wie Sie sehen, vertritt das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz nicht Ihre Meinung !
Beste Grüße
JIgsaw
Opa schrieb:Hallo
....Daher kann ich es nicht verstehen, warum es hier gefordert wird, es sei denn es spielen noch Sachverhalte eine Rolle, die nicht erwähnt wurden.
Viele Grüße
Ich auch nicht (und ich hab alle tatsachen auf den tisch des Hauses gelegt) reiner AN-Fall ohne sonstige besonderheiten.
mfg
frankts
Ach kommt Leute, das BMF Rheinland-Pfalz schreibt, dass diese Unterlagen beizufügen sind..
.. Ohne Grund ?
Gruß