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# 1: Arbeitszimmer
16.09.2009, 14:08
Beitrag: #21
RE: # 1: Arbeitszimmer
Hallo,



BFH VI B 69/09 vom 25.08.2009


Interessante Ansicht ganz am Ende der Entscheidung.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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17.09.2009, 11:24
Beitrag: #22
RE: # 1: Arbeitszimmer
btw. Bund und Länder (Abteilungsleiter Steuern) sitzen Ende September zusammen und beraten dieses Thema...
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06.10.2009, 13:39
Beitrag: #23
RE: # 1: Arbeitszimmer
Hallo,

Aktuelle Info aus dem BMF:

wegen Fraglichkeit der grundgesetzlichen Vereinbarkeit ist Anträgen auf AdV (§ 361 AO) im Lohnsteuerermäßigungsverfahren (§ 39a EStG) ab 2009 und im Einkommensteuerverfahren ab 2007 grundsätzlich statt zu geben, soweit eine betriebliche oder unternehmerische Nutzung von mindestens 50 Prozent gegeben ist.

IV A 3 - S 0623/09/10001

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
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06.10.2009, 18:14
Beitrag: #24
RE: # 1: Arbeitszimmer
Die spinnen beim BMF.

Jetzt müssen die Finanzämter auch noch AdV gewähren, allerdings bis zu einer maximalen Abzugsfähigkeit des Arbeitszimmers von 1.250 ¤.

Die haben keine Ahnung, wieviel tausend Fälle da auf uns zukommen werden....

Aber wenn die jetzt schon AdV gewähren lassen, könnte man ja vermuten, in welche Richtung die Gerichtsentscheidungen gehen werden....
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06.10.2009, 20:41
Beitrag: #25
RE: # 1: Arbeitszimmer
Hallo,

ich hatte ja das BFH-Urteil zu einem AdV-Verfahren im Rahmen eines Lohnsteuerermäßigungsantrages weiter oben reingestellt und auf die Begründung hingewiesen.

Und schon bei Einführung der Gesetzesänderung hatte ich meine verfassungsrechtlichen Bedenken in ähnlicher Argumentationsweise geäußert.

Wenn es gekippt wird, würde mich wirklich nicht wundern.

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06.10.2009, 21:08
Beitrag: #26
RE: # 1: Arbeitszimmer
Lt. BMF können sogr wieder LSt erstattet werden. Da muss aber jemand richtig Panik bekommen haben Rolleyes

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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07.10.2009, 11:39
Beitrag: #27
RE: # 1: Arbeitszimmer
Hallo,

Panik hätte ich auch, wenn der Senat bereits in einem AdV-Verfahren, dass sich in der Sache durch Gewährung des Freibetrages im Rahmen des Antrags nach § 39a EStG schon erledigt hatte, sich dazu veranlasst sieht darauf hinzuweisen, dass haushaltsrechtliche Belange durch eine rückwirkende Nichtigkeit eines durchaus bedenklichen verfassungsrechtlichen Gesetzes, kein Hinderungsgrund in diesem Fall darstellen.

Der Senat des BMF hat hier ziemlich deutlich mit der Fahne gewedelt.

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07.10.2009, 12:23
Beitrag: #28
RE: # 1: Arbeitszimmer
8.20 Uhr kam heute schon der erste Anruf dazu. Blöderweise stand das auch noch in der Tageszeitung auf Seite 1.
So fängt der Tag doch richtig gut an. grrrrrr

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07.10.2009, 15:50 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.10.2009 15:52 von meyer.)
Beitrag: #29
RE: # 1: Arbeitszimmer
Kiharu schrieb:Lt. BMF können sogr wieder LSt erstattet werden. Da muss aber jemand richtig Panik bekommen haben Rolleyes

Wieso? Ist doch das Gleiche wie bei der Entfernungspauschale. Um ADV kam der BMF nicht rum, denn welches FG würde im ADV-Verfahren da jetzt noch anders entscheiden?

Und die Erstattung der Lohnsteuer geht auch irgendwie auf höchstrichterliche Rechtsprechung zu ADV-Fällen wegen verfassungsrechtlicher Bedenken zurück. Ich meine, dazu hätte es auch was im AEAO gegeben ... Auch da hätte die FinVerw vor dem FG sonst keine Chance.

Zur Beruhigung der Finanzverwaltung: Ich empfehle keinem Mandanten da ADV zu beantragen (= bei uns Büro-Standardmeinung). Macht nur Arbeit bei ungewissem Ausgang.

Wenn es negativ ausgeht, muss irgendwann mal nachgezahlt werden: Wieder Aufwand und schlechte Stimmung beim Mandanten wegen der Nachzahlung. Womöglich zweimal, wenn dann noch später ein separater ADV-Zins-Bescheid kommen sollte.

Wenn es positiv ausgeht, kommt geänderter Bescheid mit Erstattung: Alle bester Stimmung, dafür kann man auch noch eine Bescheidprüfung guten Gewissens in Rechnung stellen.

Ach ja, hatte gestern auch schon einen lästigen Anruf zu dem Themenkomplex.
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07.10.2009, 16:03
Beitrag: #30
RE: # 1: Arbeitszimmer
Generell führt eine AdV nur in ganz wenigen Ausnahmefällen zur Erstattung einbehaltener LSt. Bisher habe ich erst drei solcher Ausnahmen gehabt (unter anderem Pendlerpauschale und AZ). Ansonsten scheut die Verwaltung diese Vorgehensweise wie der Teufel das Weihwasser.

Wenn doch nur alle AZ steuerlich beraten wären *seufz*
Ihr glaubt gar nicht, wie dumm manche Lehrer sein können. PISA wundert mich da gar nicht mehr. Kopieren sich großkotzig irgendwelche hochschwafeligen Einspruchsbegründungen raus und rufen an, weil sie mein Schreiben für die Aufnahme des Vorläufigkeitsmerks nicht verstehen.

Lehrer sind beim FA echt die allerschlimmsten Kunden. Die müssen so ein "ich weiss alles und kann alles und das noch viel besser"-Gen haben.

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