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Musterverfahren Werbungskostenabzug bei erstmaliger Berufsausbildung ab 2004
20.01.2009, 19:46
Beitrag: #1
Musterverfahren Werbungskostenabzug bei erstmaliger Berufsausbildung ab 2004
Kennt jemand bereits anh�ngige Verfahren wegen der Verfassungsm��igkeit des � 12 Nr. 5 EStG ab 2004?

Beim BFH h�ngen ungef�hr f�nf Verfahren, die zwar besser als nichts, aber mir etwas zu speziell sind, da es �berall um ein Erststudium nach vorheriger abgeschlossener Berufsausbildung geht.

Lieber h�tte ich etwas, wo jemand direkt nach der Schule eine Ausbildung (nicht Ausbildungsdienstverh�ltnis) macht (klassischer Pilotenfall).

Ich gehe davon aus, dass das eine oder andere FG so einen Fall liegen haben k�nnte. Ist da irgendjemand zuf�llig mal etwas bekannt geworden?
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22.01.2009, 15:51
Beitrag: #2
RE: Musterverfahren Werbungskostenabzug bei erstmaliger Berufsausbildung ab 2004
Juris spuckt nur die 5 BFH Sachen aus (VI R 49/07; 31/07; 14/07; 6/07 und 79/06). FG Sachen werden idR nicht gesondert als anh�ngig verzeichnet, solange nicht bspw. eine Vorlage an den EuGH vorliegt oder sonst besonderes Interesse die FG Richter n�tigt ;-)
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23.01.2009, 17:39
Beitrag: #3
RE: Musterverfahren Werbungskostenabzug bei erstmaliger Berufsausbildung ab 2004
Jepp, deswegen frage ich ja, an allgemeine Quellen komme ich genausogut ran.Wink

K�nnte ja sein, dass jemand auf informellem Weg etwas mitbekommen hat.

Beim googlen st��t man noch auf zwei Musterverfahren des Bundes der Steuerzahler, eins beim FG Saarland soll angeblich eine Erstausbildung betreffen, n�here Infos sind dazu aber anscheinend nicht zu bekommen.
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25.04.2009, 16:44 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.04.2009 16:50 von meyer.)
Beitrag: #4
RE: Musterverfahren Werbungskostenabzug bei erstmaliger Berufsausbildung ab 2004
Kleines Update: Der klassische Pilotenfall scheint es jetzt zum BFH geschafft zu haben, es ist jetzt eine Revision unter VI R 8/09 anh�ngig (ver�ffentlicht vom BFH am 20.04.2009). Anscheinend soll neben der Verfassungsm��igkeit von � 12 Nr. 5 EStG auch gekl�rt werden, ob die Ausbildung eines Pilotenanw�rter nicht doch ein Dienstverh�ltnis ist.

Zwar war die Entscheidung des FG D�sseldorf in der ersten Instanz in der Rechtsprechungsdatenbank NRW bisher nicht aufzufinden, so dass n�here Infos zum Sachverhalt fehlen, eigentlich kann es aber nur um den klassischen Fall einer Erstausbildung gehen.

Vielleicht kann der Thread in den Bereich Rechtsbehelfsliste (Thema WK-Abzug Ausbildungskosten ab 2005) verschoben werden? Oben sind ja von showbee auch noch einige Aktenzeichen zu weiteren Ausbildungsf�llen genannt.
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23.06.2009, 14:06
Beitrag: #5
RE: Musterverfahren Werbungskostenabzug bei erstmaliger Berufsausbildung ab 2004
Hallo,

die erw�hnten Verfahren VI R 14/07 und VI R 31/07 sind am 18.06. verhandelt worden.

Das hei�t es m�sste hierzu in den n�chsten Tagen was geben.


Aus dem Kreis der anwesenden Berichterstatter der Fachpresse ist durchgedrungen, dass der BFH in den verhandelten F�llen den WK-Abzug erkannt hat.


Aber bitte, das ist inoffiziell.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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23.06.2009, 14:27
Beitrag: #6
RE: Musterverfahren Werbungskostenabzug bei erstmaliger Berufsausbildung ab 2004
meyer schrieb:Vielleicht kann der Thread in den Bereich Rechtsbehelfsliste (Thema WK-Abzug Ausbildungskosten ab 2005) verschoben werden?

Erledigt.

___________________________________________

Signatur? ... verliehen...
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23.06.2009, 14:56
Beitrag: #7
RE: Musterverfahren Werbungskostenabzug bei erstmaliger Berufsausbildung ab 2004
Zitat:Aber bitte, das ist inoffiziell.
Am 18.06. vormittags war die m�ndl. Verhandlung. Habe am 18.06 nachmittags eine Gespr�ch/Diskussion dar�ber mit dem Richter Dr. Schneider (war von M�nchen nach Berlin geflogen) und Dr. D�ke (BdSt.), der hatte "Spitzel" im Saal, geh�rt. Offizielles urteil soll wohl am 02.07. bekannt gegeben werden. (Daher auch meine Diskussion im Steuernetz.)
Zitat:Aber bitte, das ist inoffiziell.
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03.07.2009, 11:58
Beitrag: #8
RE: Musterverfahren Werbungskostenabzug bei erstmaliger Berufsausbildung ab 2004
Hallo,

habe heute die Best�tigung bekommen, dass WK-Abzug nach dem BFH-Urteil erfolgt.

Inwieweit dies �ber den hier entschiedenen Fall auch f�r Erststudienkosten unmittelbar nach Aufnahme eines Studiums nach dem Abitur gilt, ist abzuwarten, da die schriftliche Urteilsbegr�ndung noch auf sich warten l�sst.

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06.07.2009, 16:49
Beitrag: #9
RE: Musterverfahren Werbungskostenabzug bei erstmaliger Berufsausbildung ab 2004
Hab ich das Gespr�ch doch richtig verstanden. Wink

Wer etwas Genaueres zuerst wei�, bitte melden. Ich bin zurzeit etwas eingeschr�nkt in meinen M�glichkeiten, da ich einen kleinen Unfall hatte und momentan etwas behindert. Sad
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10.07.2009, 13:19
Beitrag: #10
RE: Musterverfahren Werbungskostenabzug bei erstmaliger Berufsausbildung ab 2004
Habe gerade folgendes erhalten:
Zitat:Musterklage hat Erfolg - Steuerliche Abzugsf�higkeit der Aufwendungen f�r ein Erststudium (BFH)
Der BFH hat am 2.7.2009 seine Entscheidung zu dem vom Bund der Steuerzahler (BdSt) unterst�tzten Musterverfahren zu den Erststudienkosten mitgeteilt (Az.: VI R 14/07). Die obersten Steuerrichter hoben die Entscheidung des Nieders�chsischen Finanzgerichts auf. Damit hatte die Revision des Musterkl�gers Erfolg.

Grundlage der Entscheidung war der Fall, dass ein Steuerzahler nach abgeschlossener Berufsausbildung ein Studium aufgenommen hatte. Die Aufwendungen f�r dieses Studium wollte das Finanzamt lediglich als Sonderausgaben bis zu einem Betrag von maximal 4.000 Euro im Jahr anerkennen. Dieser Auffassung folgte der BFH nicht. Nun muss das Finanzgericht in Niedersachsen die Sache, nach Ma�gabe der richterlichen Vorgaben des BFH, erneut verhandeln. Offensichtlich hat die Finanzverwaltung hier bereits einfach gesetzliche Regelungen unzutreffend ausgelegt und ist daher zu einer unrichtigen Anwendung geltenden Rechts gekommen. Ob die Entscheidung des BFH auch Indizwirkung f�r klassische Erststudienf�lle - also f�r die Aufnahme eines Studiums direkt nach dem Abitur - hat, kann erst nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgr�nde eingesch�tzt werden.
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