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Schenkung/Erbe an GmbH?
29.06.2009, 11:10
Beitrag: #1
Schenkung/Erbe an GmbH?
Hallo,

die GmbH hat ja nach hM keine Privatssphäre, also werden "Geschäfte" des Gesellschafters über vGA und verdeckte Einlagen "neutralisiert". Was nun in folgendem Fall?

Eine GmbH wird von einem treuen Kunden ohne Wissen des Ges-GF als Erbe eingesetzt. Die GmbH erhält vom Testamentsvollstrecker 10.000 Euro ausgezahlt.

Handelsrechtlich sonstiger außerbetrieblicher Ertrag der den HJÜ erhöht.

Steuerrechtlich? Klar, ErbStG! Aber auch KStG? Eine verdeckte Einlage kann ich hier ja nicht annehmen, da nicht durch Gesellschaftsverhältnis veranlasst. Es gibt im ErbStG/KStG auch keine Steuerbefreiung bei "Doppelbesteuerung" (wie etwa GrESt/USt).

Ergebnis also: neben ErbSt fällt auch KSt/SolZ an, oder? Würde hier ein Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen Sinn machen?

Mfg

showbee
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29.06.2009, 11:40
Beitrag: #2
RE: Schenkung/Erbe an GmbH?
showbee schrieb:Ergebnis also: neben ErbSt fällt auch KSt/SolZ an, oder?
Glaub ich nicht Smile
§ 8 Abs. 1 S. 1 KStG: Was als Einkommen gilt und wie es zu ermitteln ist, bestimmt sich nach den Vorschriften des EStG.
Nach EStG ist eine Schenkung kein Einkommen. Also fällt auch keine KöSt an.

Gruß

tosch
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29.06.2009, 11:57
Beitrag: #3
RE: Schenkung/Erbe an GmbH?
@tosch: das würde aber voraussetzen, dass die GmbH eine Privatssphäre haben kann. Der BFH verneint dass doch aber immer, weshalb ungeachtet des Einkünftekataloges des § 2 EStG alles Einkünfte aus Gewerbebetrieb sei
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29.06.2009, 12:06
Beitrag: #4
RE: Schenkung/Erbe an GmbH?
§ 35b EStG?
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29.06.2009, 14:11
Beitrag: #5
RE: Schenkung/Erbe an GmbH?
35b ist eine gute Idee, aber der passt nicht auf die KSt, weil hier explizit nur ESt-Fälle gemeint sind, aber den könnte man vielleicht analog anwenden, weil hier der ESt-Gesetzgeber Doppelbelastung vermeiden will und der KSt Gesetzgeber das vergessen hat.
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29.06.2009, 16:27
Beitrag: #6
RE: Schenkung/Erbe an GmbH?
showbee schrieb:... weshalb ungeachtet des Einkünftekataloges des § 2 EStG alles Einkünfte aus Gewerbebetrieb sei

Stimmt, wenn BStBl 1956 III S. 154 noch aktuell ist Rolleyes

Und dann gibt´s, auch wenn´s billiger wär, keinen Erlaß
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