29.06.2009, 11:10
Hallo,
die GmbH hat ja nach hM keine Privatssph�re, also werden "Gesch�fte" des Gesellschafters �ber vGA und verdeckte Einlagen "neutralisiert". Was nun in folgendem Fall?
Eine GmbH wird von einem treuen Kunden ohne Wissen des Ges-GF als Erbe eingesetzt. Die GmbH erh�lt vom Testamentsvollstrecker 10.000 Euro ausgezahlt.
Handelsrechtlich sonstiger au�erbetrieblicher Ertrag der den HJ� erh�ht.
Steuerrechtlich? Klar, ErbStG! Aber auch KStG? Eine verdeckte Einlage kann ich hier ja nicht annehmen, da nicht durch Gesellschaftsverh�ltnis veranlasst. Es gibt im ErbStG/KStG auch keine Steuerbefreiung bei "Doppelbesteuerung" (wie etwa GrESt/USt).
Ergebnis also: neben ErbSt f�llt auch KSt/SolZ an, oder? W�rde hier ein Billigkeitserlass aus sachlichen Gr�nden Sinn machen?
Mfg
showbee
die GmbH hat ja nach hM keine Privatssph�re, also werden "Gesch�fte" des Gesellschafters �ber vGA und verdeckte Einlagen "neutralisiert". Was nun in folgendem Fall?
Eine GmbH wird von einem treuen Kunden ohne Wissen des Ges-GF als Erbe eingesetzt. Die GmbH erh�lt vom Testamentsvollstrecker 10.000 Euro ausgezahlt.
Handelsrechtlich sonstiger au�erbetrieblicher Ertrag der den HJ� erh�ht.
Steuerrechtlich? Klar, ErbStG! Aber auch KStG? Eine verdeckte Einlage kann ich hier ja nicht annehmen, da nicht durch Gesellschaftsverh�ltnis veranlasst. Es gibt im ErbStG/KStG auch keine Steuerbefreiung bei "Doppelbesteuerung" (wie etwa GrESt/USt).
Ergebnis also: neben ErbSt f�llt auch KSt/SolZ an, oder? W�rde hier ein Billigkeitserlass aus sachlichen Gr�nden Sinn machen?
Mfg
showbee