29.06.2009, 11:10
Hallo,
die GmbH hat ja nach hM keine Privatssphäre, also werden "Geschäfte" des Gesellschafters über vGA und verdeckte Einlagen "neutralisiert". Was nun in folgendem Fall?
Eine GmbH wird von einem treuen Kunden ohne Wissen des Ges-GF als Erbe eingesetzt. Die GmbH erhält vom Testamentsvollstrecker 10.000 Euro ausgezahlt.
Handelsrechtlich sonstiger außerbetrieblicher Ertrag der den HJÜ erhöht.
Steuerrechtlich? Klar, ErbStG! Aber auch KStG? Eine verdeckte Einlage kann ich hier ja nicht annehmen, da nicht durch Gesellschaftsverhältnis veranlasst. Es gibt im ErbStG/KStG auch keine Steuerbefreiung bei "Doppelbesteuerung" (wie etwa GrESt/USt).
Ergebnis also: neben ErbSt fällt auch KSt/SolZ an, oder? Würde hier ein Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen Sinn machen?
Mfg
showbee
die GmbH hat ja nach hM keine Privatssphäre, also werden "Geschäfte" des Gesellschafters über vGA und verdeckte Einlagen "neutralisiert". Was nun in folgendem Fall?
Eine GmbH wird von einem treuen Kunden ohne Wissen des Ges-GF als Erbe eingesetzt. Die GmbH erhält vom Testamentsvollstrecker 10.000 Euro ausgezahlt.
Handelsrechtlich sonstiger außerbetrieblicher Ertrag der den HJÜ erhöht.
Steuerrechtlich? Klar, ErbStG! Aber auch KStG? Eine verdeckte Einlage kann ich hier ja nicht annehmen, da nicht durch Gesellschaftsverhältnis veranlasst. Es gibt im ErbStG/KStG auch keine Steuerbefreiung bei "Doppelbesteuerung" (wie etwa GrESt/USt).
Ergebnis also: neben ErbSt fällt auch KSt/SolZ an, oder? Würde hier ein Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen Sinn machen?
Mfg
showbee

