Schenkung/Erbe an GmbH?
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29.06.2009, 11:10
Beitrag: #1
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Schenkung/Erbe an GmbH?
Hallo,
die GmbH hat ja nach hM keine Privatssph�re, also werden "Gesch�fte" des Gesellschafters �ber vGA und verdeckte Einlagen "neutralisiert". Was nun in folgendem Fall? Eine GmbH wird von einem treuen Kunden ohne Wissen des Ges-GF als Erbe eingesetzt. Die GmbH erh�lt vom Testamentsvollstrecker 10.000 Euro ausgezahlt. Handelsrechtlich sonstiger au�erbetrieblicher Ertrag der den HJ� erh�ht. Steuerrechtlich? Klar, ErbStG! Aber auch KStG? Eine verdeckte Einlage kann ich hier ja nicht annehmen, da nicht durch Gesellschaftsverh�ltnis veranlasst. Es gibt im ErbStG/KStG auch keine Steuerbefreiung bei "Doppelbesteuerung" (wie etwa GrESt/USt). Ergebnis also: neben ErbSt f�llt auch KSt/SolZ an, oder? W�rde hier ein Billigkeitserlass aus sachlichen Gr�nden Sinn machen? Mfg showbee |
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29.06.2009, 11:40
Beitrag: #2
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RE: Schenkung/Erbe an GmbH?
showbee schrieb:Ergebnis also: neben ErbSt f�llt auch KSt/SolZ an, oder?Glaub ich nicht ![]() � 8 Abs. 1 S. 1 KStG: Was als Einkommen gilt und wie es zu ermitteln ist, bestimmt sich nach den Vorschriften des EStG. Nach EStG ist eine Schenkung kein Einkommen. Also f�llt auch keine K�St an. Gru� tosch |
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29.06.2009, 11:57
Beitrag: #3
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RE: Schenkung/Erbe an GmbH?
@tosch: das w�rde aber voraussetzen, dass die GmbH eine Privatssph�re haben kann. Der BFH verneint dass doch aber immer, weshalb ungeachtet des Eink�nftekataloges des � 2 EStG alles Eink�nfte aus Gewerbebetrieb sei
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29.06.2009, 12:06
Beitrag: #4
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RE: Schenkung/Erbe an GmbH?
� 35b EStG?
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29.06.2009, 14:11
Beitrag: #5
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RE: Schenkung/Erbe an GmbH?
35b ist eine gute Idee, aber der passt nicht auf die KSt, weil hier explizit nur ESt-F�lle gemeint sind, aber den k�nnte man vielleicht analog anwenden, weil hier der ESt-Gesetzgeber Doppelbelastung vermeiden will und der KSt Gesetzgeber das vergessen hat.
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29.06.2009, 16:27
Beitrag: #6
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RE: Schenkung/Erbe an GmbH?
showbee schrieb:... weshalb ungeachtet des Eink�nftekataloges des � 2 EStG alles Eink�nfte aus Gewerbebetrieb sei Stimmt, wenn BStBl 1956 III S. 154 noch aktuell ist ![]() Und dann gibt´s, auch wenn´s billiger w�r, keinen Erla� |
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