� 46
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09.06.2009, 18:06
Beitrag: #1
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� 46
Ehepaar (keine Kinder) trennt sich 07. EF keine EK, hatte StKl 5.
EM hat StKl 3 und l�sst diese erst Mitte 08 in die StKl 1 �ndern. Eine Erkl�rungspflicht f�r 2008 (trotz Nachzahlung) besteht doch lt. � 46 EStG nicht. Oder �bersehe ich irgendetwas? |
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09.06.2009, 18:44
Beitrag: #2
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RE: � 46
Hm, man k�nnte eine Pflicht �ber � 153 AO herleiten, weil die StKl 3 in 2008 ja definitiv falsch ist?
----------------- LG Clematis |
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09.06.2009, 22:00
Beitrag: #3
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RE: � 46
Hallo,
l�sst sich das nicht schon aus der allgemeinen Abgabepflicht des � 25 (gegebenenfalls i.V. � 26 EStG) ableiten? ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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09.06.2009, 22:49
Beitrag: #4
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RE: � 46
was ist denn mit � 46 IV 1? nur mal so in die runde geworfen
oder wie zaunk�nig schon vorschlug: �� 25, 26 EStG iVm � 90 AO "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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10.06.2009, 09:13
Beitrag: #5
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RE: � 46
Also 153 AO betrifft "Berichtigung v. Erkl�rungen", dies d�rfte m.E. nicht vorliegen, wenn keine Erkl�rung abgegeben wird.
Zu � 25/26 EStG komme ich auch nicht, denn es handelt sich weder um eine getrennte, besondere o. Zusammenveranlagung. Wenn "nach � 46 eine Veranlagung unterbleibt" komme ich gar nicht zu � 25. Zum konkreten Fall: Ich bin von einer Pflichtveranl. ausgegangen, also Erkl�rung abgegeben, da ich eine geringe Erstattung errechnete. Im Bescheid werden einige Pkt. der WK nicht ber�cksichtigt, also Nachzahlung. Und jetzt komme ich zu o.g. Problematik. Wenn keine Pflichtveranl. besteht, k�nnte ich ja die Erkl�rung zur�ckziehen und vermeide das Risiko des Rechtsbehelfs? Oder k�nnte ich die Veranlagung auch noch zur�cknehmen nach einer negativen Einspruchsentscheidung? |
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10.06.2009, 09:28
Beitrag: #6
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RE: � 46
Ich schlie�e mich Taxman an:
� 46 Abs. 4 S. 1: 4) 1Kommt nach Absatz 2 eine Veranlagung zur Einkommensteuer nicht in Betracht, so gilt die Einkommensteuer, die auf die Eink�nfte aus nichtselbst�ndiger Arbeit entf�llt, f�r den Steuerpflichtigen durch den Lohnsteuerabzug als abgegolten, soweit er nicht f�r zuwenig erhobene Lohnsteuer in Anspruch genommen werden kann |
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10.06.2009, 09:38
Beitrag: #7
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RE: � 46
Hm, klingt logischer als � 25 (s.o.), denn er h�tte ja schon zu Anfang 08 in die ung�nstigere StKl 1 wechseln m�ssen.
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10.06.2009, 09:44
Beitrag: #8
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RE: � 46
Hallo,
� 56 Nr. 2 EStDV Pflichtveranlagung, soweit die Voraussetzungen � 26 Abs. 1 EStG nicht gegeben sind und die Voraussetzungen � 46 Abs. 2 Nr. 1-7 vorliegen. Und das ist wohl hier der Fall. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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10.06.2009, 10:00
Beitrag: #9
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RE: � 46
zaunk�nig schrieb:Pflichtveranlagung, soweit die Voraussetzungen � 26 Abs. 1 EStG nicht gegeben sind und die Voraussetzungen � 46 Abs. 2 Nr. 1-7 vorliegen.Welche Voraussetzung aus � 46 Abs. 2 Nr. 1-7 ist gegeben? |
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10.06.2009, 10:12
Beitrag: #10
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RE: � 46
M.E. liegt eben gerade kein Fall von � 46 Abs. 2 Nr. 1-7 vor. Welcher soll es denn sein? Somit komm ich auch nicht zu � 56 EStDV.
Wir kommen zwar zum gleichen Ergebnis (Pflichtveranl.), allerdings schlie�e ich mich eher der Argumentation von Taxmann bzw. Tosch an (Abs. 4 statt Abs. 2). ;-) |
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