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das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
26.05.2009, 10:35
Beitrag: #81
RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
Kiharu schrieb:Ich w�rde in etwa Folgendes schreiben:

Vielen Dank f�r Ihr Schreiben vom ...
Bei der von Ihnen dargestellten Berechnung f�r die Antragsveranlagungsfrist ist Ihnen offenbar entgangen, dass der Gesetzgeber bereits im Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 die von Ihnen zitierte Nr. 8 ge�ndert hat. Anbei erhalten sie eine Ablichtung des � 46 EStG in der aktuell g�ltigen Fassung. Erg�nzend empfehle ich die Lekt�re des � 52 Abs. 55j EStG. Sollte Ihnen dieser in der aktuellen Fassung aauch nicht vorliegen, bitte ich um R�ckmeldung. Ich lasse Ihnen dann gern eine entsprechende Ablichtung zukommen.

Abschlie�end bitte ich nunmehr darum, die beantragte Veranlagung durchzuf�hren. Erg�nzend weise ich auf das Urteil des OLG Koblenz, v. 17.07.2002 ‑ 1 U 1588/01 hin.

@Kiharu

Das zielt dann aber doch in die Richtung deines zuletzt geschilderten Falls - oder? Ich denke mal der @Opa wird schon mal angerufen und die Sache gekl�rt haben. Telefonieren geht schneller und erspart Tinte(Toner/Blaupapier was auch immer) und Zeit.

Ciao Dragon
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26.05.2009, 10:44
Beitrag: #82
RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
Ich denke mal der Opa wird Einspruch einlegen m�ssen. Mit telefonieren allein wirds bei der Ablehnung einer Veranlagung nichts.

Aber nunmal ganz ehrlich, wenn den Bearbeitern diese Gesetzes�nderung entgangen ist, dann ist schon ein wenig Sarkasmus angebracht. Sofern man den letzten Satz weg l��t, h�rt es sich doch zuckers�ss an.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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26.05.2009, 10:48
Beitrag: #83
RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
Ich hab noch nicht angerufen, da mich die Dame schon im Vorfeld anrief und Fragen stellte, weil sie Unterlagen �bersehen hatte usw., und etwas von Fristablauf sagte, worauf ich sagte, da� f�r kein Jahr Fristablauf vorliege. Ich hatte die kompletten Erkl�rungen 2002-2008 eingereicht (au�er 07), 02-04 Pflichtveranl. und 05-08 Antragsveranl.
Da sie am Telefon schon etwas "schnippisch" war, kommt meine Antwort garantiert schriftlich, per Fax, da mir bekannt ist, da� bei dem FA alle Faxe �ber den Sachgebietsleiter verteilt werden. Etwas Spass bei der Arbeit will man doch auch haben. ;-)
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26.05.2009, 13:38
Beitrag: #84
RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
Mich nervt grad tierisch die N�rnberger Versicherung.

Die verkaufen �nem Mandanten eine "R�rup"-Rente mit Jahrebseitrag 12.000,- EUR; Mandant kommt rum und meint "K�nnen sie das mal �berschauen?" ... "Logo" sag ich und was sehe ich dann ...

-> Rentengarantiezeit: 10 Jahre

Nach mehreren Telefonaten und Weiterleitungen war dann endlich mal jemand in der Lage die Sache aufzukl�ren. "Rentengarantiezeit" hei�t bei der N�rnberger "Hinterbliebenenversorgung".

K�nnen die das dann nicht auch mal klar und deutlich irgendwo erw�hnen?
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26.05.2009, 14:28
Beitrag: #85
RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
Bei uns in der Region wollen die FA�s jetzt (VZ 2008) immer die kompletten Unterlagen zur "R�rup-Rente" sehen, weil wohl einige Versicherer es zwar so beschreiben, aber nicht die Bedingungen zur besonderen steuerl. Ber�cksichtigung erf�llen. Aber bei mir sind es nur Einzelf�lle, die solch eine Basisrente haben.
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26.05.2009, 18:21
Beitrag: #86
RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
Opa schrieb:Bei uns in der Region wollen die FA�s jetzt (VZ 2008) immer die kompletten Unterlagen zur "R�rup-Rente" sehen, ..

Bei mir auch, da kriegen die dann ein 30seitiges Fax. Brief ist mir zu teuer. Und heute geht es doch h�ufig direkt auf den Bildschirm des Bearbeiters...

schönen Tag noch

phönix
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28.05.2009, 15:49
Beitrag: #87
RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
Bescheid bekommen. Soweit alles i.O.
Einspruch in 2 Punkten eingelegt und um RdV gebeten.
1. BFH zur DHF - RdV gew�hrt
2. Bescheinigung Riester Rente wird nachgereicht, da sie noch nicht vom Versicherer ausgestellt wurde - RdV abgelehnt

Ist wirklich ein tolles Schreiben, Bearbeiter im Briefkopf: Frau A / MfG Frau B / Unterschrift i.A. Frau C
so ein Qu... nervt mich auch
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28.05.2009, 16:08
Beitrag: #88
RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
Zur Erkl�rung mit den drei Namen:
Bearbeiter im Briefkopf=tats�chlicher Ansprechpartner
MfG Frau B = SGL der Bearbeiterin (im Veranlagungsbereich hat der SGL den Zeichnungsvorbehalt bei Schriftsachen)
Frau C = anderer SGL und Vertretung vom ersten SGL, der wahrscheinlich krank oder so ist

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28.05.2009, 16:39
Beitrag: #89
RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
zu 2. Was passiert aber im Ernstfall? Versicherer stellt die Bescheinigung vllt. erst im Sept. aus, Bescheid ist in dem Punkt aber nicht vorl�ufig, da RdV abgelehnt wurde (s.o.). �nderung n. 173 trifft eigentlich nicht zu, weil es ja bekannt ist, da� die Riester-Rente besteht. Die Bescheinigung ist aber m.E. auch kein Grundlagenbescheid.
Gibt es eine gesetzl. M�glichkeit, da� der Bescheid sp�ter ge�ndert wird, wenn die Bescheinigung vorliegt?
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28.05.2009, 17:05
Beitrag: #90
RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
Zitat:1. BFH zur DHF - RdV gew�hrt

Es gibt kein Teil-Ruhen! Das ist Bl�dsinn, was die Dame da geschrieben hat. Es gibt h�chstens die M�glichkeit einer TEE und die w�re bei dieser Sachlage rechtswidrig da in keinster Weise sachgerecht! Hat sie dir schon eine TEE angedroht?

Zitat:�nderung n. 173 trifft eigentlich nicht zu, weil es ja bekannt ist, da� die Riester-Rente besteht

Sehe ich anders. Der �173 spricht von nachtr�glichen Tatsachen oder BEWEISEN. Die Bescheinigung stellt hier den Beweis dar. Gleiches Gepl�nkel gab es seinerzeit mit den Hausgeldabrechnungen bei � 35a. Nach langem hin und her gabs dann einige OFD Verf�gungen, die es genauso sahen. Ich hab damals auch gegen Windm�hlen gek�mpft, erst als es die verf�gungen gab, hat man mir auf SGL-Ebene ach mal geglaubt.

Zitat:Bescheid ist in dem Punkt aber nicht vorl�ufig, da RdV abgelehnt wurde (s.o.).

Vorsicht Opa! Vorl�ufigkeit und RdV sind zwei grundverschiedene Dinge. Die hast du hier schon mal schon mal munter zusammen gew�rfelt.

Es besteht noch die M�glichkeit, den Bescheid in diesem Punkt f�r vorl�ufig nach � 165 AO zu erkl�ren (aber seeeehr pragmatisch) und m.E. nach rechtlich nicht ganz astrein.

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