das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
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26.05.2009, 10:35
Beitrag: #81
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Kiharu schrieb:Ich würde in etwa Folgendes schreiben: @Kiharu Das zielt dann aber doch in die Richtung deines zuletzt geschilderten Falls - oder? Ich denke mal der @Opa wird schon mal angerufen und die Sache geklärt haben. Telefonieren geht schneller und erspart Tinte(Toner/Blaupapier was auch immer) und Zeit. Ciao Dragon |
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26.05.2009, 10:44
Beitrag: #82
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Ich denke mal der Opa wird Einspruch einlegen müssen. Mit telefonieren allein wirds bei der Ablehnung einer Veranlagung nichts.
Aber nunmal ganz ehrlich, wenn den Bearbeitern diese Gesetzesänderung entgangen ist, dann ist schon ein wenig Sarkasmus angebracht. Sofern man den letzten Satz weg läßt, hört es sich doch zuckersüss an. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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26.05.2009, 10:48
Beitrag: #83
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Ich hab noch nicht angerufen, da mich die Dame schon im Vorfeld anrief und Fragen stellte, weil sie Unterlagen übersehen hatte usw., und etwas von Fristablauf sagte, worauf ich sagte, daß für kein Jahr Fristablauf vorliege. Ich hatte die kompletten Erklärungen 2002-2008 eingereicht (außer 07), 02-04 Pflichtveranl. und 05-08 Antragsveranl.
Da sie am Telefon schon etwas "schnippisch" war, kommt meine Antwort garantiert schriftlich, per Fax, da mir bekannt ist, daß bei dem FA alle Faxe über den Sachgebietsleiter verteilt werden. Etwas Spass bei der Arbeit will man doch auch haben. ;-) |
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26.05.2009, 13:38
Beitrag: #84
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Mich nervt grad tierisch die Nürnberger Versicherung.
Die verkaufen ´nem Mandanten eine "Rürup"-Rente mit Jahrebseitrag 12.000,- EUR; Mandant kommt rum und meint "Können sie das mal überschauen?" ... "Logo" sag ich und was sehe ich dann ... -> Rentengarantiezeit: 10 Jahre Nach mehreren Telefonaten und Weiterleitungen war dann endlich mal jemand in der Lage die Sache aufzuklären. "Rentengarantiezeit" heißt bei der Nürnberger "Hinterbliebenenversorgung". Können die das dann nicht auch mal klar und deutlich irgendwo erwähnen? |
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26.05.2009, 14:28
Beitrag: #85
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Bei uns in der Region wollen die FA´s jetzt (VZ 2008) immer die kompletten Unterlagen zur "Rürup-Rente" sehen, weil wohl einige Versicherer es zwar so beschreiben, aber nicht die Bedingungen zur besonderen steuerl. Berücksichtigung erfüllen. Aber bei mir sind es nur Einzelfälle, die solch eine Basisrente haben.
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26.05.2009, 18:21
Beitrag: #86
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Opa schrieb:Bei uns in der Region wollen die FA´s jetzt (VZ 2008) immer die kompletten Unterlagen zur "Rürup-Rente" sehen, .. Bei mir auch, da kriegen die dann ein 30seitiges Fax. Brief ist mir zu teuer. Und heute geht es doch häufig direkt auf den Bildschirm des Bearbeiters... schönen Tag noch phönix |
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28.05.2009, 15:49
Beitrag: #87
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Bescheid bekommen. Soweit alles i.O.
Einspruch in 2 Punkten eingelegt und um RdV gebeten. 1. BFH zur DHF - RdV gewährt 2. Bescheinigung Riester Rente wird nachgereicht, da sie noch nicht vom Versicherer ausgestellt wurde - RdV abgelehnt Ist wirklich ein tolles Schreiben, Bearbeiter im Briefkopf: Frau A / MfG Frau B / Unterschrift i.A. Frau C so ein Qu... nervt mich auch |
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28.05.2009, 16:08
Beitrag: #88
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Zur Erklärung mit den drei Namen:
Bearbeiter im Briefkopf=tatsächlicher Ansprechpartner MfG Frau B = SGL der Bearbeiterin (im Veranlagungsbereich hat der SGL den Zeichnungsvorbehalt bei Schriftsachen) Frau C = anderer SGL und Vertretung vom ersten SGL, der wahrscheinlich krank oder so ist Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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28.05.2009, 16:39
Beitrag: #89
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
zu 2. Was passiert aber im Ernstfall? Versicherer stellt die Bescheinigung vllt. erst im Sept. aus, Bescheid ist in dem Punkt aber nicht vorläufig, da RdV abgelehnt wurde (s.o.). Änderung n. 173 trifft eigentlich nicht zu, weil es ja bekannt ist, daß die Riester-Rente besteht. Die Bescheinigung ist aber m.E. auch kein Grundlagenbescheid.
Gibt es eine gesetzl. Möglichkeit, daß der Bescheid später geändert wird, wenn die Bescheinigung vorliegt? |
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28.05.2009, 17:05
Beitrag: #90
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Zitat:1. BFH zur DHF - RdV gewährt Es gibt kein Teil-Ruhen! Das ist Blödsinn, was die Dame da geschrieben hat. Es gibt höchstens die Möglichkeit einer TEE und die wäre bei dieser Sachlage rechtswidrig da in keinster Weise sachgerecht! Hat sie dir schon eine TEE angedroht? Zitat:Änderung n. 173 trifft eigentlich nicht zu, weil es ja bekannt ist, daß die Riester-Rente besteht Sehe ich anders. Der §173 spricht von nachträglichen Tatsachen oder BEWEISEN. Die Bescheinigung stellt hier den Beweis dar. Gleiches Geplänkel gab es seinerzeit mit den Hausgeldabrechnungen bei § 35a. Nach langem hin und her gabs dann einige OFD Verfügungen, die es genauso sahen. Ich hab damals auch gegen Windmühlen gekämpft, erst als es die verfügungen gab, hat man mir auf SGL-Ebene ach mal geglaubt. Zitat:Bescheid ist in dem Punkt aber nicht vorläufig, da RdV abgelehnt wurde (s.o.). Vorsicht Opa! Vorläufigkeit und RdV sind zwei grundverschiedene Dinge. Die hast du hier schon mal schon mal munter zusammen gewürfelt. Es besteht noch die Möglichkeit, den Bescheid in diesem Punkt für vorläufig nach § 165 AO zu erklären (aber seeeehr pragmatisch) und m.E. nach rechtlich nicht ganz astrein. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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