das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
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08.05.2009, 12:01
Beitrag: #71
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RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
zaunk�nig schrieb:Gesetzliche Kassen abschaffen und einen rein privatwirtschaftlich orientierten Wettbewerb. Genau das funktioniert ja nicht im Versicherungsgewerbe. Wenn sich das Versicherungsgewerbe die Rosinen rauspicken darf und alle anderen hinten rausfallen, ist das f�r mich eben kein Funktionieren. Jeder von uns hat in seinem Mandanten- oder Bekanntenkreis die typischen F�lle von Selbst�ndigen, die kein privates Versicherungsunternehmen nimmt oder mit Abwehrkonditionen vergrauelt. Letzter mir bekannter Fall: Handwerker, 30 Jahre macht sich selbst�ndig. Wegen Vorerkrankung Wirbels�ule bekommt er i.d.R. kein Angebot einer Versicherung. Eine Versicherung lie� sich doch dazu herab und schlug ihm Vertragsabschluss bei monatlicher Pr�mie von Euro 1.600 ohne Krankentagegeld vor... schönen Tag noch phönix |
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08.05.2009, 12:58
Beitrag: #72
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RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
Jetzt muss ich mal positiv "meckern".
![]() Erkl�rung am Fr. dem 24.04. authentifiziert �bermittelt und gleichzeitig die Unterlagen per Post geschickt. Heute ist der Bescheid mit gestrigem Datum schon zur�ck. Rt. war gleich am Mo. dem 29.04. Von der Erkl�rung bis zum Bescheid genau 2 Wochen, das ist neuer Rekord. Leider kein FA aus meiner Region, sondern aus HH. P.S. Und keine Abweichung zur Erkl�rung. |
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08.05.2009, 20:18
Beitrag: #73
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RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
Opa schrieb:sondern aus HH.HH und SH sind bei mir allerdings eher wegen besonders langer Bearbeitungszeiten auff�llig geworden (kein repr�sentativer Eindruck, da nur auf wenigen F�llen beruhend). Ist evt. auch FA-abh�ngig. |
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15.05.2009, 16:07
Beitrag: #74
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RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
Mich nervt es, wenn das FA bei einem Stra�enbauer-Azubi eine Bescheinigung vom Arbeitgeber haben will, dass die Fahrten zur Baustelle mit dem eigenen PKW durchgef�hrt wurden.
Welcher Arbeitgeber will denn so etwas bescheinigen? Ich w�rd's nicht bescheinigen..... |
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15.05.2009, 17:46
Beitrag: #75
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RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
meyer schrieb:HH und SH sind bei mir allerdings eher wegen besonders langer Bearbeitungszeiten auff�llig geworden (kein repr�sentativer Eindruck, da nur auf wenigen F�llen beruhend). Muss meine Aussage bez�glich SH teilweise zur�cknehmen. Hatte gerade einen Fall mit extrem schneller Bearbeitung und das bei f�nfstelliger Erstattung und relativ umfangreicher Erkl�rung bei Papierabgabe. War allerdings nicht das gleiche FA wie das oben kritisierte. |
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25.05.2009, 16:50
Beitrag: #76
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RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
Mich nervt es, wenn ich heute noch Ablehnungen der Bearbeitung von Veranlagungen bekomme, die direkt mit dem � 46 (2) 8. EStG und der 2-Jahresfrist begr�ndet werden.
Hat sich das bei den Bearbeitern noch nicht rumgesprochen, da� die "2-Jahresfrist" gestrichen wurde? Wenn der AG keine Schulungen zur aktuellen Rechtssprechung anbietet (was ich mir nicht vorstellen kann), sollte man doch selbst in seinem Job auf dem neuesten Stand bleiben wollen. Habe jetzt gerade von 3 FA�s dieselben Standartschreiben erhalten. |
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25.05.2009, 19:20
Beitrag: #77
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RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
Opa schrieb:Habe jetzt gerade von 3 FA�s dieselben Standartschreiben erhalten.F�r welche Veranlagungszeitr�ume? |
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26.05.2009, 09:24
Beitrag: #78
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RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
05 und 06 wo mir ausgerechnet wurde, da� "gem�� � 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG die Abgabefrist am 31.12.07 bzw. 31.12.08" abgelaufen w�re.
Da werde ich mir etwas Sarkasmus in der Antwort nicht ganz verkneifen k�nnen. ;-) |
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26.05.2009, 10:02
Beitrag: #79
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RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
Ich w�rde in etwa Folgendes schreiben:
Vielen Dank f�r Ihr Schreiben vom ... Bei der von Ihnen dargestellten Berechnung f�r die Antragsveranlagungsfrist ist Ihnen offenbar entgangen, dass der Gesetzgeber bereits im Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 die von Ihnen zitierte Nr. 8 ge�ndert hat. Anbei erhalten sie eine Ablichtung des � 46 EStG in der aktuell g�ltigen Fassung. Erg�nzend empfehle ich die Lekt�re des � 52 Abs. 55j EStG. Sollte Ihnen dieser in der aktuellen Fassung aauch nicht vorliegen, bitte ich um R�ckmeldung. Ich lasse Ihnen dann gern eine entsprechende Ablichtung zukommen. Abschlie�end bitte ich nunmehr darum, die beantragte Veranlagung durchzuf�hren. Erg�nzend weise ich auf das Urteil des OLG Koblenz, v. 17.07.2002 ‑ 1 U 1588/01 hin. MfG Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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26.05.2009, 10:31
Beitrag: #80
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RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
Ja, so in etwa.
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