unterst. bed. Personen § 33a
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18.07.2007, 18:28
Beitrag: #1
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unterst. bed. Personen § 33a
Hallo
Von den Einkünften der unterstützten Person werden die WK und die gesetzl. SV Beiträge abgezogen. Klar. Wird die abgezogene LSt. auch berücksichtigt (gilt auch beim KG Anspruch)? Es gab hierzu m.E. ein anhängiges Verfahren, weis einer, ob dies schon entschieden ist bzw. hat einer das Az. Viele Grüße |
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18.07.2007, 21:09
Beitrag: #2
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RE: unterst. bed. Personen § 33a
Opa schrieb:Hallo Immer wenn ich gerade vom Training komme und im Garten mich am Laptop erholen will, bei einer FLASCHE Rotwein, solche Fragen. FG Brandenburg vom 9.3.2006 Az. 6 K2092/01 EFG 2006 Nr. 16 Seite 1257. Revisionsverfahren Az. III R 32/06. Und nun trink ich weiter, Opa. mfg Dr. H.C. Freak |
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18.07.2007, 21:12
Beitrag: #3
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RE: unterst. bed. Personen § 33a
Nicht vergessen, Opa, im nächsten VZ sind das dann Bezüge.
mfg Dr. H.C. Freak |
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19.07.2007, 09:37
Beitrag: #4
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RE: unterst. bed. Personen § 33a
Das ist mir klar, aber jetzt geht er wieder voll arbeiten, so daß dies keine Rolle spielt.
DANKE und Prost |
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19.07.2007, 09:44
Beitrag: #5
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RE: unterst. bed. Personen § 33a
Opa schrieb:Das ist mir klar, aber jetzt geht er wieder voll arbeiten, so daß dies keine Rolle spielt. He, früh am Morgen schon Prost? mfg Dr. H.C. Freak |
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19.07.2007, 09:48
Beitrag: #6
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RE: unterst. bed. Personen § 33a
"Schon gefrühstückt?"
"Nee, keinen Tropfen." |
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19.07.2007, 10:05
Beitrag: #7
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RE: unterst. bed. Personen § 33a
Opa schrieb:"Schon gefrühstückt?" und die erste Beratung hinter mir. mfg Dr. H.C. Freak |
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