Steuerberater

Normale Version: unterst. bed. Personen § 33a
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Hallo

Von den Einkünften der unterstützten Person werden die WK und die gesetzl. SV Beiträge abgezogen. Klar.
Wird die abgezogene LSt. auch berücksichtigt (gilt auch beim KG Anspruch)? Es gab hierzu m.E. ein anhängiges Verfahren, weis einer, ob dies schon entschieden ist bzw. hat einer das Az.

Viele Grüße
Opa schrieb:Hallo

Von den Einkünften der unterstützten Person werden die WK und die gesetzl. SV Beiträge abgezogen. Klar.
Wird die abgezogene LSt. auch berücksichtigt (gilt auch beim KG Anspruch)? Es gab hierzu m.E. ein anhängiges Verfahren, weis einer, ob dies schon entschieden ist bzw. hat einer das Az.

Viele Grüße

Immer wenn ich gerade vom Training komme und im Garten mich am Laptop erholen will, bei einer FLASCHE Rotwein, solche Fragen.Wink

FG Brandenburg vom 9.3.2006 Az. 6 K2092/01 EFG 2006 Nr. 16 Seite 1257.
Revisionsverfahren Az. III R 32/06.

Und nun trink ich weiter, Opa.Wink
Nicht vergessen, Opa, im nächsten VZ sind das dann Bezüge.
Das ist mir klar, aber jetzt geht er wieder voll arbeiten, so daß dies keine Rolle spielt.

DANKE und Prost
Opa schrieb:Das ist mir klar, aber jetzt geht er wieder voll arbeiten, so daß dies keine Rolle spielt.

DANKE und Prost

He, früh am Morgen schon Prost?Wink
"Schon gefrühstückt?"

"Nee, keinen Tropfen."
Opa schrieb:"Schon gefrühstückt?"
...

und die erste Beratung hinter mir.
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