abweichende Festsetzung E�R?
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20.04.2009, 19:18
Beitrag: #1
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abweichende Festsetzung E�R?
Festsetzung der Umsatzsteuer 04 abweichend von Erkl�rung wegen Fehl�bertragung Zahlen durch FA (Komma versetzt). Daraus resultierende Ust-Erstattung erfolgt 07. Damit bei 4 (3)-Rechner = Betriebseinnahme 2007 (hohe Progression)
Fehler wird festgestellt und 2008 korrigiert. R�ckzahlung 2008 = Betriebsausgabe bei niedriger ESt-Progression. Dadurch Steuer-Mehrbelastung 2007 gegen�ber 2008 nur wegen Progression ca 2.000 Euro. Ich suche eine M�glichkeit, die Mehreinnahme 07 nicht ergebniswirksam darstellen zu m�ssen, habe hier aber nichts gefunden. Hat einer von Euch hier ne tolle Idee? Frdl. Gr��e schönen Tag noch phönix |
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20.04.2009, 19:33
Beitrag: #2
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RE: abweichende Festsetzung E�R?
ist 2007 schon veranlagt? wenn nicht, wie w�re es mit SoAfA � 7g EStG n.F.? Vorangegangene R�cklagenbildung bedarf es ja nicht mehr.
"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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20.04.2009, 21:52
Beitrag: #3
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RE: abweichende Festsetzung E�R?
gute Idee, blo� bei dem Mandanten nicht so erfolgversprechend, da er ohnehin nur geringe Betriebsausgaben hat (branchentypisch).
Ich hatte eigentlich in die Richtung recherchiert, die �berweisung des FA nicht versteuern zu m�ssen, da das Ganze wie ein Darlehen wirkt (ja im n�chsten jahr zur�ck zu zahlen), aber habe nichts dazu gefunden. schönen Tag noch phönix |
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20.04.2009, 22:14
Beitrag: #4
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RE: abweichende Festsetzung E�R?
ich bin nu nicht der AO-gott, aber k�nnte nicht �163 AO einschl�gig sein?
mein argument: fehler seitens des finanzamtes. gegenargument: h�tte der stpfl. auf die richtigkeit des USt-Bescheides vertrauen d�rfen? was zur n�chtsen frage f�hrt: weshalb ist das nicht schon vorher aufgefallen? "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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20.04.2009, 22:46
Beitrag: #5
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RE: abweichende Festsetzung E�R?
ph�nix schrieb:Ich suche eine M�glichkeit, die Mehreinnahme 07 nicht ergebniswirksam darstellen zu m�ssen, habe hier aber nichts gefunden.Au�er bilanzieren f�llt mir da auch nix zu ein Ich hatte den Fall mal bei einem Landwirt mit Brennerei-USt. Der eigene Fehler hat das FA damals auch nicht interessiert - versteuert wird nach Zu- und Abflu�. |
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