Steuerberater

Normale Version: abweichende Festsetzung EÜR?
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Festsetzung der Umsatzsteuer 04 abweichend von Erklärung wegen Fehlübertragung Zahlen durch FA (Komma versetzt). Daraus resultierende Ust-Erstattung erfolgt 07. Damit bei 4 (3)-Rechner = Betriebseinnahme 2007 (hohe Progression)

Fehler wird festgestellt und 2008 korrigiert. Rückzahlung 2008 = Betriebsausgabe bei niedriger ESt-Progression.

Dadurch Steuer-Mehrbelastung 2007 gegenüber 2008 nur wegen Progression ca 2.000 Euro.

Ich suche eine Möglichkeit, die Mehreinnahme 07 nicht ergebniswirksam darstellen zu müssen, habe hier aber nichts gefunden. Hat einer von Euch hier ne tolle Idee?

Frdl. Grüße
ist 2007 schon veranlagt? wenn nicht, wie wäre es mit SoAfA § 7g EStG n.F.? Vorangegangene Rücklagenbildung bedarf es ja nicht mehr.
gute Idee, bloß bei dem Mandanten nicht so erfolgversprechend, da er ohnehin nur geringe Betriebsausgaben hat (branchentypisch).

Ich hatte eigentlich in die Richtung recherchiert, die Überweisung des FA nicht versteuern zu müssen, da das Ganze wie ein Darlehen wirkt (ja im nächsten jahr zurück zu zahlen), aber habe nichts dazu gefunden.
ich bin nu nicht der AO-gott, aber könnte nicht §163 AO einschlägig sein?

mein argument:
fehler seitens des finanzamtes.

gegenargument:
hätte der stpfl. auf die richtigkeit des USt-Bescheides vertrauen dürfen?

was zur nächtsen frage führt:
weshalb ist das nicht schon vorher aufgefallen?
phönix schrieb:Ich suche eine Möglichkeit, die Mehreinnahme 07 nicht ergebniswirksam darstellen zu müssen, habe hier aber nichts gefunden.
Außer bilanzieren fällt mir da auch nix zu ein
Ich hatte den Fall mal bei einem Landwirt mit Brennerei-USt.
Der eigene Fehler hat das FA damals auch nicht interessiert - versteuert wird nach Zu- und Abfluß.
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