Neuer Einspruch nach Einspruchsentscheidung innerhalb der Einspruchsfrist?
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09.04.2009, 19:24
Beitrag: #1
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Neuer Einspruch nach Einspruchsentscheidung innerhalb der Einspruchsfrist?
Mal wieder eine Spezialfrage zu einem seltenen Szenario:
Es ergeht Steuerbescheid. Stpfl. legt wegen eines Massenverfahrens Einspruch ein. FA erl�sst noch innerhalb der Einspruchsfrist eine Teil-Einspruchsentscheidung. Stpfl. erw�gt, Einspruch auch noch wegen einer anderen Sache nachzuschieben, es ist aber kein ganz eindeutiger Sachverhalt und er wird au�erdem bis Ablauf der eigentlichen Einspruchsfrist noch nicht in der Lage sein, sein Begehren detailliert zu konkretisieren. Frage: Erneuter Einspruch innerhalb der noch laufenden Einspruchsfrist m�glich? Nach einer Einspruchsr�cknahme ginge es ja auch noch mal neu, solange die Frist noch nicht abgelaufen ist. (Schlichte �nderung w�re m. E. in jedem Fall noch m�glich, sogar so lange die Klagefrist noch nicht abgelaufen ist). Problem der schlichten �nderung ist jedoch, dass die einen konkreten Antrag innerhalb der Frist beinhalten muss und der Antrag nicht nachtr�glich erweiterbar ist. Scheint mir also im vorliegenden Fall nicht das geeignete Mittel. |
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10.04.2009, 21:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.04.2009 08:51 von Lemgun.)
Beitrag: #2
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RE: Neuer Einspruch nach Einspruchsentscheidung innerhalb der Einspruchsfrist?
M.E. ist w�hrend der Einspruchsfrist noch erneuter Einspruch m�glich. W�sste nicht, was dem entgegenstehen sollte. Nur gegen die Einspruchsentscheidung selbst ist ein Einspruch unzul�ssig. Und � 351 AO ist nicht anwendbar, da noch keine Unanfechtbarkeit vorliegt.
Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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11.04.2009, 10:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.04.2009 10:56 von meyer.)
Beitrag: #3
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RE: Neuer Einspruch nach Einspruchsentscheidung innerhalb der Einspruchsfrist?
Lemgun schrieb:M.E. ist w�hrend der Einspruchsfrist noch erneuter Einspruch m�glich. W�sste nicht, was dem entgegenstehen sollte. W�rde ich grunds�tzlich auch so sehen, mit der Begr�ndung, dass mit der EE ja das Verfahren abgeschlossen ist und eine neuer Einspruch ein neues Verfahen er�ffnen w�rde. Hier kommt aber noch die Besonderheit dazu, dass es sich nur um eine TEE handelt, also der erste Einspruch sozusagen noch l�uft, aber nur noch teilweise. Ein neuer Einspruch w�rde sozusagen den Fall wieder komplett offen machen? Mal sehen, was Spezialistin Kiharu dazu sagt. Die ist aber wohl im Osterurlaub. |
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11.04.2009, 17:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.04.2009 17:32 von Kiharu.)
Beitrag: #4
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RE: Neuer Einspruch nach Einspruchsentscheidung innerhalb der Einspruchsfrist?
Zitat:Mal sehen, was Spezialistin Kiharu dazu sagt. Die ist aber wohl im Osterurlaub Danke f�r die Lorbeeren und ja ich musste die letzten Tage nicht ins B�ro. Aber Urlaub? Naja, neben Autokauf, Pflege meines 500qm Gartens einschlie�lich G�ttergattens war vielleicht auch ein wenig Erholung drin. Aber nun zur Sache: Eine TEE bewirkt, dass eben nur noch die genau bestimmten Massenpunkte offen bleiben. Dar�ber hinaus ist der Sack durch die TEE zu. Man k�nnte also nicht auf die Idee einer irgendwie gearteten Erweiterung des urspr�nglichen Einspruches kommen und insofern ist die TEE auch nicht das Problem. Mit einer EE wird ein VA entweder best�tigt oder ge�ndert. Die EE tritt nicht an die Stelle des VA. Das heisst, der VA wird durch die EE nicht ersetzt. Dies ist aus rein systematischen Gr�nden wichtig. Denn wenn die EE den VA nicht ersetzt, bleibt dieser bestehen. Und somit besteht auch die M�glichkeit diesen innerhalb der noch laufenden Rb-Frist erneut anzufechten. Zitat:Ein neuer Einspruch w�rde sozusagen den Fall wieder komplett offen machen?Jein. Nein, weil durch die TEE ja noch die Massenpunkte offen sind und daf�r im Rahmen des zul�ssigen zweiten Einspruches dann ja kein Rechtsschutzbed�rfnis mehr besteht. Ja, soweit es gerade nicht um die Massenpunkte geht. Man muss das dann differenzieren. Komplett offen ist der Fall nur, wenn man beide Einspr�che zusammen sieht. @Lemgun Zitat:Und � 351 AO ist nicht anwendbar, da noch keine Unanfechtbarkeit vorliegt. Der � 351 AO hat hier noch gar gar nichts verloren. Bisher gibt es nur einen Bescheid und wie oben schon geschrieben, tritt die EE nicht an die Stelle des angefochtenen VA`s. Ihr Regelungsinhalt ist lediglich, dass der VA zum Zeitpunkt der Entscheidung rechtm��ig war. Ich pers�nlich finde die Handhabe �ber Einspr�che noch w�hrend der RB-Frist zu entscheiden sehr ungl�cklich. Mit Pech hat man hinterher mehr Arbeit als vorher und keinem ist damit gedient. W�rde man in einem solchem Fall die Ansicht vertreten, dass ein Einspruch nicht mehr zul�ssig sei, so w�rde das eine Beschneidung der Rechte des Ef darstellen. Durch den Erlass der EE oder TEE dr�ngt man n�mlich den Ef erstmal aus dem Verfahren. Dies stellt zumindest eine Beschneidung der Rb-Frist dar und ist durch die AO nicht gedeckt. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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