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BilMoG ist durch!
03.04.2009, 12:14
Beitrag: #1
BilMoG ist durch!
Hallo,

soeben hat der Bundesrat das BilMoG in der Fassung des Rechtsausschusses "abgenickt":

Spiegel-Online
Bundesrat

und hier die nun g�ltige Fassung:

BR-Drs. 270/09

Gru�,
showbee
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03.04.2009, 19:09
Beitrag: #2
RE: BilMoG ist durch!
ich freu mich schon ...

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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08.04.2009, 18:53
Beitrag: #3
RE: BilMoG ist durch!
Hurra Tongue

Na dann mal schnell bei allen pr�fungspflichtigen Mandanten �berpr�fen, ob die immer noch pr�fungspflichtig sind....

Ich habe da n�mlich einen der war immer knapp �ber den Grenzen des � 276 HGB ( klein/mittelgross) und liegt nun darunter.

Wenn ich dem sage, dass er den Termin mit dem Wirtschaftspr�fer absagen kann weil er in den letzten beiden jahren die neuen grenzen nicht �berschritten hat und damit nicht mehr pr�fungspflichtig ist gibts nen Fest :-)

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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08.04.2009, 19:34
Beitrag: #4
RE: BilMoG ist durch!
Jive schrieb:Wenn ich dem sage, dass er den Termin mit dem Wirtschaftspr�fer absagen kann weil er in den letzten beiden jahren die neuen grenzen nicht �berschritten hat und damit nicht mehr pr�fungspflichtig ist gibts nen Fest :-)

aber vorher pr�fen, ob das auch f�r zur�ckliegende Zeitr�ume gilt, gel?
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08.04.2009, 23:27
Beitrag: #5
RE: BilMoG ist durch!
also wenn ich nun Art. 66 EGHGB zu dieser sp�ten stunde richtig verstanden habe, ist der JA 2009 deines mandanten nicht mehr pr�fungspflichtig.

2008 wird ja eh schon durch sein, vermute ich mal

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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12.04.2009, 09:47
Beitrag: #6
RE: BilMoG ist durch!
showbee schrieb:aber vorher pr�fen, ob das auch f�r zur�ckliegende Zeitr�ume gilt, gel?

Also soweit ich das geh�rt habe, gilt der spass auch f�r zur�ckliegende Zeitr�ume.

Zumindest hat auf unser letzten Bezirksversammlung unser Vertreter im Landesvorsitz uns extra auf diesen Sachverhalt hingewiesen.

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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28.05.2009, 14:05
Beitrag: #7
RE: BilMoG ist durch!
Hallo,

ich greife das noch einmal auf aber auf eine Stufe niedriger...

Ich habe jetzt einige Mandanten die ab 2009 Bilanzierungspflichtig sind, da sie die neuen Grenzen des � 241a HGB zumindest im Gewinn �bertreffen.

Nun habe ich aber auch ein Fall da wei� ich nicht was ich machen soll. Wenn ich mir die reinen Zahlen anschaue sieht es wie folgt aus Gewinn 2007 45.000,- Umsatz 300.000,-. , in 2008 Gewinn 40.000,- / Umsatz 285.000. Wir haben ihn bisher als 4/3-Rechner behandelt, da das FA den Mandanten noch nicht aufgefordert hat zu bilanzieren. Ab 2009 muss ich jetzt ja pr�fen ob er nach HGB zur Bilanz verpflichtet ist. Nur wie mache ich das? Nach Bilanzrichtlinien oder nach 4/3-Richtlinien. Der Knackpunkt liegt darin, dass der Mandnat im Februar 2009 noch einen Boni f�r 2008 in H�he von 25.000,- EUR bekommen hat.

Wenn ich nach Bilanz bewerte, dann �bersteigt sein Gewinn in 2008 die Grenze von 50.000 wenn ich jedoch den (zul�ssigen) Zufluss-Abfluss zu Grunde lege w�re er in 2009 nicht Buchf�hrungspflichtig. Welche Bewertung ist die Richtige??

Danke Euch f�r ein paar Ideen....

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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28.05.2009, 15:47
Beitrag: #8
RE: BilMoG ist durch!
Ich verla� mich da ganz auf die Bewertung des Finanzamts Cool

Erst wenn dieses zur Bilanzierung auffordert, gehe ich dazu �ber.
Es sei denn, ich wollte Geb�hren schinden Wink
Oder ich ben�tige die Bilanz f�r den Investitionsabzugsbetrag.
Oder der Mandant will es.

Aber ansonsten wie immer: nicht freiwillig.
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28.05.2009, 15:51
Beitrag: #9
RE: BilMoG ist durch!
tosch schrieb:Ich verla� mich da ganz auf die Bewertung des Finanzamts Cool

Erst wenn dieses zur Bilanzierung auffordert, gehe ich dazu �ber.
Es sei denn, ich wollte Geb�hren schinden Wink
Oder ich ben�tige die Bilanz f�r den Investitionsabzugsbetrag.
Oder der Mandant will es.

Aber ansonsten wie immer: nicht freiwillig.

Ja,

aber das HGB ist Gesetz!!!! Da wird nie und nimmer was vom FA kommen. Du machst Dich eventuell haftbar, da Du die Verm�genslage nicht richtig darstellst. Es geht hier nicht um Geb�hrenschinderei.

Die Gesetze �ndern sich... mit wie immer kann man auf die Nase fallen.

LG T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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28.05.2009, 16:29
Beitrag: #10
RE: BilMoG ist durch!
Hier mal ein Ausschnitt aus einem BBK-Aufsatz,BBK Nr. 11 vom 05.06.2009 Seite 535

Zitat:4. Feststellung der Schwellenwerte

Zur Feststellung, ob ein �berschreiten der Schwellenwerte an den in � 241a HGB genannten Abschlussstichtagen nicht zu erwarten ist, gen�gt eine �berschl�gige Ermittlung unter Ber�cksichtigung der handelsrechtlichen Vorschriften. So ist auch fortlaufend zu �berwachen, ob weiterhin die Voraussetzungen f�r die Befreiung vorliegen 5)Fu�note ansehen .

Wurden bisher kaufm�nnische B�cher gef�hrt, sind diese Grundlage f�r die Pr�fung, ob die Schwellenwerte nicht �berschritten sind. Nach seinem �bergang zur Einnahmen-�berschussrechnung muss anschlie�end zu jedem folgenden Abschlussstichtag ermittelt werden, ob die Schwellenwerte nicht �berschritten sind. Das ist ebenfalls erforderlich, wenn ein Unternehmer bereits vor Inkrafttreten von � 241a HGB den Gewinn durch Einnahmen-�berschussrechnung ermittelt. Da bereits der Gewinn durch Einnahmen-�berschussrechnung ermittelt wird, w�re es praxisgerecht, auf dieser Grundlage auch das Nicht-�berschreiten der Schwellenwerte zu �berwachen.

Hat ein Kaufmann zwar B�cher gef�hrt und einen Abschluss gemacht, weist aber die Buchf�hrung schwerwiegende, ihre Ordnungsm��igkeit ausschlie�ende M�ngel auf, kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen auf der Grundlage einer Einnahmen-�berschussrechnung sch�tzen 6)Fu�note ansehen . Wenn es m�glich ist, aufgrund einer Einnahmen-�berschussrechnung die Besteuerungsgrundlagen f�r den Gewinn zu sch�tzen, spricht nichts dagegen, nach dem Ergebnis einer Einnahmen-�berschussrechnung auch zu entscheiden, ob die Schwellenwerte nicht �berschritten sind.

Handelt es sich um eine Neugr�ndung, kommt es darauf an, ob die Schwellenwerte am ersten Abschlussstichtag nach der Neugr�ndung nicht �berschritten werden (� 241a Satz 2 HGB). Hier muss sich der Kaufmann schon zu Beginn seiner Gesch�ftst�tigkeit entscheiden, ob er seiner Gewinnermittlung eine Einnahmen-�berschussrechnung oder eine kaufm�nnische Buchf�hrung zugrunde legt. Es w�rde dem Sinn von � 241a HGB widersprechen, wenn der Kaufmann zun�chst �aus Gr�nden der Vorsicht� eine doppelte Buchf�hrung einrichten m�sste und erst, wenn sich am ersten Abschlussstichtag ergibt, dass die Schwellenwerte zu diesem Zeitpunkt nicht �berschritten sind, f�r das zweite Gesch�ftsjahr den Gewinn durch Einnahmen-�berschussrechnung ermitteln d�rfte. Bei einer Neugr�ndung kommt es daher darauf an, ob f�r den Kaufmann bereits zu Beginn seiner Gesch�ftst�tigkeit ein �berschreiten der Schwellenwerte am ersten Abschlussstichtag nicht zu erwarten ist.

Also ich tendiere auch zu Zufluss/Abfluss und damit keine �berschreitung der Grenzen. Ich such aber noch ein wenig weiter.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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