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R�ckdatierte Krankmeldung
11.03.2009, 10:15
Beitrag: #1
R�ckdatierte Krankmeldung
Hallo,

meine Putzfrau rief Anfang Februar an und teilte mit, sie w�re auf dem Fahrrad von einem Auto angefahren worden und k�nnte nicht arbeiten kommen - sie arbeitet regelm��ig Freitag nachmittag 4 Std.

Letzte Woche war sie wieder da mit einem gelben Schein:
arbeitsunf�hig seit: 09.02.09
voraussichtlich bis: 01.03.09
festgestellt am: 24.02.09

1. akzeptiert das die KK f�r die Erstattung der LFZ?
2. Mu� ich das akzeptieren - 2 Wochen r�ckwirkende Krankschreibung?
3. Hat schon mal jemand Regressanspr�che gegen Unfallverursacher durchgesetzt? Wie l�uft das ab? Erst KK-Erstattung, dann Verursacher f�r den Rest? Oder nur Verursacher auf volle Lohnfortzahlung?

Ich will mich nicht wegen 8 Std. streiten, sondern eigentlich nur mal wissen, wie das generell gehandhabt wird. Solch ein Fall bei einer Ganztagskraft k�nnte richtig teuer werden.

Gru�

tosch
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11.03.2009, 10:30 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.03.2009 10:32 von Clematis.)
Beitrag: #2
RE: R�ckdatierte Krankmeldung
Naja, die Ganztagskraft muss unverz�glich bzw sp�testens am dritten Krankheitstag eine entsprechende Krankmeldung vorlegen, sonst akzeptierts auch sie KK nicht, glaub ich!

Und den Unfallverursacher kannst Du nur f�r Deinen Schaden haftbar machen, also Kosten Lohnfortzahlung (incl AG-Anteil usw) ./. Erstattung KK!

Beantragst Du keine ERstattung KK bist Du Deiner Schadensminderungspflicht (??) nicht nachgekommen, und der Unfallverursacher zahlt nur vermindert(??)

-----------------
LG
Clematis
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11.03.2009, 16:38
Beitrag: #3
RE: R�ckdatierte Krankmeldung
Hallo,

Die AU-Bescheinigung kannst Du in die Tonne werfen.

Wie bitte soll denn jemand am 24. feststellen was am 09. f�r Voraussetzungen vorlagen, wenn er das konkret �berhaupt nicht beurteilen kann?

Entweder hat es da schon einmal eine AU-Bescheinigung gegeben, und zwar zeitnah, oder aber hier ist am Sachverhalt manipuliert worden.
Jeder halbwegs verantwortungsvoller Arzt wird so eine Bescheinigung nicht ausstellen.
Zudem beinhaltet die AU-Bescheinigung einen Zeitraum von mehr als 14 Tagen. Soweit nicht Gr�nde vorliegen, die von einer dauerhaften Erkrankung ausgehen, darf eine AU-Bescheinigung lediglich den Zeitraum von 14 Tagen erfassen. Dann hat eine Nachfeststellung zu erfolgen.
In aller Regel wird der Patient ja auch w�chentlich bzw. 14-t�gig zum Arzt bestellt.
Selbstverst�ndlich gibt es keine Behandlungspflicht.


Der Unfallverursacher ist zivilrechtlich in der Schadensersatzpflicht. So wie Clematis geschrieben hat, ist der Restanspruch (abz�glich eventueller Erstattungen) gegen den Unfallverursacher durchzusetzen.
Der Unfallverursacher bekommt dar�ber hinaus von der KK noch ein nettes Schreiben und kann einen Teil der Kosten auch an die erstatten.


F�r mich riecht das schon nach �rger wg. der AU-Bescheinigung.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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11.03.2009, 16:45 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.03.2009 16:46 von Dragon.)
Beitrag: #4
RE: R�ckdatierte Krankmeldung
zaunk�nig schrieb:Entweder hat es da schon einmal eine AU-Bescheinigung gegeben, und zwar zeitnah, oder aber hier ist am Sachverhalt manipuliert worden.
Oder aber die Arzthelferin hat ein Kreuz falsch gesetz bzw. ein H�kchen vergessen.
Zitat:F�r mich riecht das schon nach �rger wg. der AU-Bescheinigung.

Ist durch die Aufdeckung von @tosch nicht ganz von der Hand zu weisen.

Ciao Dragon
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11.03.2009, 17:02
Beitrag: #5
RE: R�ckdatierte Krankmeldung
Auf dem Schein war "Erstbescheinigung" angekreuzt.

Ich hab mal den Antrag auf LFZ an die Knappschaft geschickt - mal gucken, was die dazu sagen.

Meine Lohnperle meint, dass die Knappschaft erst mal dem Arzt auf die Pelle r�ckt und ein paar unangenehme Fragen stellt.

Ich werde berichten.


Nur am Rande: der Tatbestand d�rfte klar sein, sie hat den Unfall auch recht schnell telefonisch mitgeteilt. Von daher will ich ihr auch gar nichts unterstellen.
Aber meine Schw�che f�r�s formelle l��t mich nicht ruhen.
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12.03.2009, 00:44
Beitrag: #6
RE: R�ckdatierte Krankmeldung
Zitat:Meine Lohnperle meint, dass die Knappschaft erst mal dem Arzt auf die Pelle r�ckt und ein paar unangenehme Fragen stellt.
Na, das w�re wohl das erste Mal, dass die Knappschaft freiwillig was tut.

Ich nehme an, die Erstattung wird ohne Kommentar �berwiesen oder verrechnet und gut ist. Die AU des Arztes wird eher nicht angezweifelt werden.

Knappschaft und selbst�ndig arbeiten - das geht nicht zusammen, sagt mir meine langj�hrige Erfahrung mit dem Laden. Sad

Sonnige Gr��e

Missy
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12.03.2009, 18:02
Beitrag: #7
RE: R�ckdatierte Krankmeldung
Hallo,

der Doc wird �rger bekommen. Vielleicht mag der Lfzg-Antrag bearbeitet werden, aber der Doc wird sein Geld nicht bekommen.


Das leitet sich aus dem Medizinrecht ab. Danach darf der Best�tigungsstempel (Datumsstempel des Arztes) nicht �lter als 48 Stunden gegen�ber des bescheinigten Erkrankungszeitraums sein.

Da hier allem Anschein nach aber mehr als 48 Stunden vergangen sind, wird der Arzt wohl seine Arbeitskraft f�r nix und wieder nix eingesetzt haben.

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George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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23.03.2009, 12:06
Beitrag: #8
RE: R�ckdatierte Krankmeldung
Hab gerade was Interessantes bei n-tv gelesen. Passt zu dem Fall hier:

http://www.n-tv.de/1125114.html
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19.05.2009, 12:47
Beitrag: #9
RE: R�ckdatierte Krankmeldung
Heute kam das Geld von der Knappschaft - in voller H�he

Hat nur wenig mehr als 9 Wochen gedauert.
Aber die haben auch sehr viel zu tun im Moment, wie mir eine Sachbearbeiterin letzte Woche sagte, als ich mal h�flich nachfragte, wie es denn um die Bearbeitung st�nde.
Sie hatte sogar Verst�ndnis, als ich darauf hinwies, dass auch ich immer furchtbar viel zu tun h�tte und die Knappschaft trotzdem ihr Geld p�nktlich zum Monatsende haben wollte.
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