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Rückdatierte Krankmeldung - Druckversion

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Rückdatierte Krankmeldung - tosch - 11.03.2009 10:15

Hallo,

meine Putzfrau rief Anfang Februar an und teilte mit, sie wäre auf dem Fahrrad von einem Auto angefahren worden und könnte nicht arbeiten kommen - sie arbeitet regelmäßig Freitag nachmittag 4 Std.

Letzte Woche war sie wieder da mit einem gelben Schein:
arbeitsunfähig seit: 09.02.09
voraussichtlich bis: 01.03.09
festgestellt am: 24.02.09

1. akzeptiert das die KK für die Erstattung der LFZ?
2. Muß ich das akzeptieren - 2 Wochen rückwirkende Krankschreibung?
3. Hat schon mal jemand Regressansprüche gegen Unfallverursacher durchgesetzt? Wie läuft das ab? Erst KK-Erstattung, dann Verursacher für den Rest? Oder nur Verursacher auf volle Lohnfortzahlung?

Ich will mich nicht wegen 8 Std. streiten, sondern eigentlich nur mal wissen, wie das generell gehandhabt wird. Solch ein Fall bei einer Ganztagskraft könnte richtig teuer werden.

Gruß

tosch


RE: Rückdatierte Krankmeldung - Clematis - 11.03.2009 10:30

Naja, die Ganztagskraft muss unverzüglich bzw spätestens am dritten Krankheitstag eine entsprechende Krankmeldung vorlegen, sonst akzeptierts auch sie KK nicht, glaub ich!

Und den Unfallverursacher kannst Du nur für Deinen Schaden haftbar machen, also Kosten Lohnfortzahlung (incl AG-Anteil usw) ./. Erstattung KK!

Beantragst Du keine ERstattung KK bist Du Deiner Schadensminderungspflicht (??) nicht nachgekommen, und der Unfallverursacher zahlt nur vermindert(??)


RE: Rückdatierte Krankmeldung - zaunkönig - 11.03.2009 16:38

Hallo,

Die AU-Bescheinigung kannst Du in die Tonne werfen.

Wie bitte soll denn jemand am 24. feststellen was am 09. für Voraussetzungen vorlagen, wenn er das konkret überhaupt nicht beurteilen kann?

Entweder hat es da schon einmal eine AU-Bescheinigung gegeben, und zwar zeitnah, oder aber hier ist am Sachverhalt manipuliert worden.
Jeder halbwegs verantwortungsvoller Arzt wird so eine Bescheinigung nicht ausstellen.
Zudem beinhaltet die AU-Bescheinigung einen Zeitraum von mehr als 14 Tagen. Soweit nicht Gründe vorliegen, die von einer dauerhaften Erkrankung ausgehen, darf eine AU-Bescheinigung lediglich den Zeitraum von 14 Tagen erfassen. Dann hat eine Nachfeststellung zu erfolgen.
In aller Regel wird der Patient ja auch wöchentlich bzw. 14-tägig zum Arzt bestellt.
Selbstverständlich gibt es keine Behandlungspflicht.


Der Unfallverursacher ist zivilrechtlich in der Schadensersatzpflicht. So wie Clematis geschrieben hat, ist der Restanspruch (abzüglich eventueller Erstattungen) gegen den Unfallverursacher durchzusetzen.
Der Unfallverursacher bekommt darüber hinaus von der KK noch ein nettes Schreiben und kann einen Teil der Kosten auch an die erstatten.


Für mich riecht das schon nach Ärger wg. der AU-Bescheinigung.


RE: Rückdatierte Krankmeldung - Dragon - 11.03.2009 16:45

zaunkönig schrieb:Entweder hat es da schon einmal eine AU-Bescheinigung gegeben, und zwar zeitnah, oder aber hier ist am Sachverhalt manipuliert worden.
Oder aber die Arzthelferin hat ein Kreuz falsch gesetz bzw. ein Häkchen vergessen.
Zitat:Für mich riecht das schon nach Ärger wg. der AU-Bescheinigung.

Ist durch die Aufdeckung von @tosch nicht ganz von der Hand zu weisen.


RE: Rückdatierte Krankmeldung - tosch - 11.03.2009 17:02

Auf dem Schein war "Erstbescheinigung" angekreuzt.

Ich hab mal den Antrag auf LFZ an die Knappschaft geschickt - mal gucken, was die dazu sagen.

Meine Lohnperle meint, dass die Knappschaft erst mal dem Arzt auf die Pelle rückt und ein paar unangenehme Fragen stellt.

Ich werde berichten.


Nur am Rande: der Tatbestand dürfte klar sein, sie hat den Unfall auch recht schnell telefonisch mitgeteilt. Von daher will ich ihr auch gar nichts unterstellen.
Aber meine Schwäche für´s formelle läßt mich nicht ruhen.


RE: Rückdatierte Krankmeldung - missy - 12.03.2009 00:44

Zitat:Meine Lohnperle meint, dass die Knappschaft erst mal dem Arzt auf die Pelle rückt und ein paar unangenehme Fragen stellt.
Na, das wäre wohl das erste Mal, dass die Knappschaft freiwillig was tut.

Ich nehme an, die Erstattung wird ohne Kommentar überwiesen oder verrechnet und gut ist. Die AU des Arztes wird eher nicht angezweifelt werden.

Knappschaft und selbständig arbeiten - das geht nicht zusammen, sagt mir meine langjährige Erfahrung mit dem Laden. Sad

Sonnige Grüße

Missy


RE: Rückdatierte Krankmeldung - zaunkönig - 12.03.2009 18:02

Hallo,

der Doc wird Ärger bekommen. Vielleicht mag der Lfzg-Antrag bearbeitet werden, aber der Doc wird sein Geld nicht bekommen.


Das leitet sich aus dem Medizinrecht ab. Danach darf der Bestätigungsstempel (Datumsstempel des Arztes) nicht älter als 48 Stunden gegenüber des bescheinigten Erkrankungszeitraums sein.

Da hier allem Anschein nach aber mehr als 48 Stunden vergangen sind, wird der Arzt wohl seine Arbeitskraft für nix und wieder nix eingesetzt haben.


RE: Rückdatierte Krankmeldung - 2ndReality - 23.03.2009 12:06

Hab gerade was Interessantes bei n-tv gelesen. Passt zu dem Fall hier:

http://www.n-tv.de/1125114.html


RE: Rückdatierte Krankmeldung - tosch - 19.05.2009 12:47

Heute kam das Geld von der Knappschaft - in voller Höhe

Hat nur wenig mehr als 9 Wochen gedauert.
Aber die haben auch sehr viel zu tun im Moment, wie mir eine Sachbearbeiterin letzte Woche sagte, als ich mal höflich nachfragte, wie es denn um die Bearbeitung stände.
Sie hatte sogar Verständnis, als ich darauf hinwies, dass auch ich immer furchtbar viel zu tun hätte und die Knappschaft trotzdem ihr Geld pünktlich zum Monatsende haben wollte.