das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
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18.01.2017, 22:46
Beitrag: #421
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
War unsere letzte Veröfffentlichung nicht auch in diese Richtung?
Ich finde Reichsbürger irgendwie faszinierend. In der Steuerakte eine ellenlange Abhandlung darüber, dass das UStG nicht gilt und sie daher keine Voranmeldunge mehr einreichen wird und auch ncihts zahlt und kurz darauf will sie eine Vorsteuererstattung vom Finanzamt für eine angebliche Anschaffung. Schon verrückt. |
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Die folgenden 1 Benutzer sagten Danke zu Kenny für diesen Beitrag: phönix (19-01-2017) |
19.01.2017, 15:36
Beitrag: #422
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Zitat:Einspruch ist geschrieben - gegen die Festsetzung der VZ.Heute kam die erste Aufhebung der VZ. |
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19.01.2017, 17:01
Beitrag: #423
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
(17.01.2017 16:47)tolledeu schrieb: Ich habe ihm einen Kaffee angeboten und ihm mitgeteilt, dass ich das anders sehe und daher er sein Schreiben selber schreiben muss. Ich habe dann noch nachgelegt, dass das FA verpflichtet ist einen Antrag nach dem Willen des Absenders auszulegen wenn er nicht fachkundig ist.... aber darauf können Sie sich ja nicht berufen, weil die AO für sie ja nicht gilt.. Er wollte dann keinen Kaffee mehr und ging. Wie ist denn der an deiner Sekretärin vorbeigekommen? O.O |
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02.03.2017, 09:41
Beitrag: #424
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
In den letzten Tagen bekomme ich Steuerbescheide, auf denen die Zahlen so dicht am rechten Rand sind, dass ich da nicht mal mehr einen Haken daneben machen kann. Und nach dem kopieren fehlen mal eben ein paar Zahlen am rechten Rand.
Bei allem Verständnis für effiziente Ausnutzung des Papiers, aber das ist gespart am falschen Ort und nervt nur. Oder hab ich den neuesten Trend verpasst und man schreibt jetzt rechtsbündig ohne Rand? |
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02.03.2017, 09:52
Beitrag: #425
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
(02.03.2017 09:41)tosch schrieb: In den letzten Tagen bekomme ich Steuerbescheide, auf denen die Zahlen so dicht am rechten Rand sind, dass ich da nicht mal mehr einen Haken daneben machen kann. Und nach dem kopieren fehlen mal eben ein paar Zahlen am rechten Rand. Natürlich schreibt man nun rechtsbündig. Da hast du wirklich von die neue DIN0815 zur Abfassung von Behördenbriefen nicht mitbekommen.
Also rechtsbündig ist alles zu erfassen, außer die Datumsangabe. Viele Grüße showbee |
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Die folgenden 2 Benutzer sagen Danke zu showbee für diesen Beitrag: Dragon (03-03-2017), tosch (03-03-2017) |
12.03.2017, 19:12
Beitrag: #426
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Aus der Reihe "Dinge die man als Anwalt lieber nicht schreiben sollte":
"Es hat keine Entnahme aus dem Betriebsvermögen stattgefunden, das XXX befand sich immer im Betriebsvermögen des Klägers, unabhängig davon, ob es dem einen oder anderen Gewerbe zugeordnet war. Verändert hat sich lediglich die Nutzungsart von betrieblicher Eigennutzung für das xxx auf Vermietung und Verpachtung." Tja und jetzt alle: oooohhhh |
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Die folgenden 3 Benutzer sagen Danke zu showbee für diesen Beitrag: Dragon (17-03-2017), ecro (12-03-2017), phönix (26-04-2017) |
12.03.2017, 19:41
Beitrag: #427
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
oooohhhhh
Zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen berechtigt. Duckundwech schönen Tag noch phönix |
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12.03.2017, 21:06
Beitrag: #428
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Hahaha, doch noch was Lustiges heute...
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Die folgenden 1 Benutzer sagten Danke zu ecro für diesen Beitrag: Dragon (17-03-2017) |
26.04.2017, 10:36
Beitrag: #429
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Auch immer wieder ein schönes Ärgernis:
Älterer Steuerpflichtiger will kürzer treten und Innungs-, Handwerkskammer-, IHK-, Soka-Bau-, ... Beiträge sparen. Nimmt also eine Gewerbeummeldung von Blechner, Heizungsbauer, Zimmerer auf "Dienstleister" vor, da er nur noch seine bisherige Stammkundschaft beraten, aber keine Baustellen mehr selber abarbeiten will. Was kommt? Richtig: der Fragebogen "Aufgabe Ihres Gewerbebetriebes" und mit ein bisschen Glück kurz danach: Fragebogen zur Gründung eines Gewerbebetriebes. Keine Neuerscheinung, aber die Gemeinden schaffen es seit Jahrzehnten nicht, das Formular so zu gestalten, dass daraus hervorgeht, dass nicht aufgegeben, sondern nur umorganisiert wird. Und das Finanzamt wirft die Maschinerie an ... |
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Die folgenden 1 Benutzer sagten Danke zu tosch für diesen Beitrag: ecro (26-04-2017) |
26.04.2017, 11:01
Beitrag: #430
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Hihi.
Mandantin ist Angestellte. Sie lässt sich aber drei....viermal im Jahr für 30 Euro von Studenten malen, steht also Modell. Ein klarer Fall von § 46 (3) EStG. Finanzamt - Wilmersdorf, wie immer, das sind die schlimmsten - schickt Fragebogen zur Eröffnung eines Betriebes. Im nächsten Jahr studiert sie selber und hat keine Zeit mehr fürs Aktmalen. --> Fragebogen "Aufgabe Ihres Betriebes" ® |
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