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Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
18.12.2012, 18:03
Beitrag: #31
RE: Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
(17.12.2012 14:00)blindworm schrieb:  @tolledeu
Zitat:Nächstes Jahr gibt es sowieso wieder einen Tanz, wenn die neue Gebührenordnung raus kommt und wir unsere Preise anpassen werden.

Werden oder wollen ? Wenn die Mandanten das erst mitbekommen, dann werden wir sicher in eine Reihe mit den gierigen Ärzten, Apothekern usw. gestellt.

Wir werden. Und ich mag Linedance, StB sind doch sowieso immer viel zu teuer. Aber der Unternehmensberater darf ruhig 200,- die Stunde kosten, weil die Bank ihn geschickt hat..........

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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21.12.2012, 17:31
Beitrag: #32
RE: Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
Hallo,

passend zum Aschermittwoch hat sich bei einer meiner Rechtsanwaltskanzleien, zu der ich Geschäftsbeziehungen pflege, eine Betriebsprüfung angekündigt. Deren Buchhaltung besteht aus einer EXCEL-Tabelle, das Kassenbuch aus chronologischen Aufzeichnungen ohne Bestandsermittlung, bei den USt-Voranmeldungen werden nur die Umsätze eingetragen, aber keine Vorsteuer, so dass sich bei der USt-Erklärung grundsätzlich Erstattungen ergeben und die Steuererklärungen für 2010 wurden erst vor wenigen Wochen eingereicht, ohne dass Zwangsgelder oder Schätzbescheide festgesetzt worden sind - daher jetzt wahrscheinlich die BP ...
Und Ihr macht Euch Gedanken über Festschreiben ... Cool

Gruss
Uwe
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21.12.2012, 19:49
Beitrag: #33
Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
Haha.
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22.12.2012, 03:49
Beitrag: #34
RE: Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
(21.12.2012 17:31)Uwe schrieb:  Und Ihr macht Euch Gedanken über Festschreiben ... Cool
Und wo ist nun Dein Problem? Rolleyes

Wie soll ein Freiberufler seine Einnahmen/Ausgaben zusammenstellen? Da ist eine excel-Liste doch ganz praktisch.
Das Kassenbuch ist vermutlich kein Kassenbuch, sondern die Zusammenstellung von Bar-Einnahmen und -Ausgaben für die EÜR.
Voranmeldungen sind erstellt - zu Lasten des Stpfl. Da habe ich noch nie erlebt, das ein Prüfer sich darüber beschwert hat. Kann aber ja mal kommen.
Und Steuererklärung 2010 vor wenigen Wochen eingereicht ist doch nun wirklich fast fristgerecht Cool

Ich warte heute noch auf die Belege von einem Mandanten, der die Unterlagen für seine Steuererklärung einmal jährlich vorbeibringt - und mir vor 3 Monaten mitgeteilt hat, dass er mit seinem FA vereinbart hat, dass die Erklärung für 2008 im Frühjahr 2013 eingereicht wird.

Was alles an Fristüberschreitungen möglich ist und auch ohne nennenswerte Sanktionen toleriert wird, finde ich erstaunlich.
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22.12.2012, 12:17
Beitrag: #35
RE: Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
(22.12.2012 03:49)tosch schrieb:  Was alles an Fristüberschreitungen möglich ist und auch ohne nennenswerte Sanktionen toleriert wird, finde ich erstaunlich.

Ich soll für die Jahre 2007 bis 2011 jeweils noch 44 Feststellungserklärungen einreichen. Da 2012 auch gleich durch ist, komme ich auf knapp 300 Erklärungen.....

®
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