Entnahme Leasing-PKW
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06.12.2007, 16:45
Beitrag: #21
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RE: Entnahme Leasing-PKW
Clematis schrieb:Heute war Besprechung der Feststellungen. Dies Grundsatz der beamtlichen Handlungsweise haben wir zu meiner aktiven Zeit als Witz zitiert - bin ersch�ttert, wenn so etwas heute noch passiert. Den Grundgedanken des Pr�fers kann ich nur nachvollziehen, wenn eine hohe Sonderzahlung im Raum steht, die noch nicht abgedient ist oder wenn der Restwert zum Leasingende erheblich unter dem vorausichtlichen Zeitwert liegen sollte. Was aber, wenn Restwert �ber Zeitwert? Dann wird es uferlos - aber Entnahme eines PKW's, da str�ubt sich alles. Gr��e frankts |
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06.12.2007, 16:57
Beitrag: #22
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RE: Entnahme Leasing-PKW
Hallo,
"Das machen wir immer so" - hat Adolf Hitler auch gesagt als er die Juden in die Kammer geschickt hat. "Sonst w�rde ja einer, der einen gekauften PKW entnimmt, schlechter gestellt sein als jemand, der ihn least" - h�tte ja was f�r sich. A kauft PKW und finanziert ihn �ber Darlehen. Er aktiviert die AK und schreibt �ber 6 Jahre ab. Die Zinsen der Finanzierung macht er als BA geltend. Nach 3 Jahren nutzt er Kfz nicht mehr betrieblich sondern nur noch privat. Folge --> Entnahme zum Teilwert, Aufwandsbuchung des Restbuchwertes, Entnahme des restlichen Darlehensbetrages und keine weitere BA f�r die Zinsaufwendungen. A macht also f�r 3 Jahre die Afa und die Zinsaufwendungen geltend. Eventuell ergibt sich ein kleiner Ertrag aus der Differenz Teilwert/Buchwert. A kauft ein neues Auto und least es diesmal. Zurechnung beim Leasinggeber. A macht die Leasingkosten geltend, die sich zusammensetzen aus: - Kosten der Anschaffung Kfz - Kosten des Leasinggebers - Finanzierungskosten A macht diese Kosten regelm��ig als BA geltend. Nach 3 Jahren nutzt er das Kfz nur noch privat, macht keine Aufwendungen mehr geltend. A macht also f�r 3 Jahre die Leasingkosten geltend. Mangels zivilrechtlichem Eigentum keine Aktivierung m�glich, somit keine Entnahme. Unterschied zwischen beiden Modellen?: Im ersten Fall k�nnte aufgrund der Entnahmebesteuerung ein kleiner Ertrag m�glich sein, der aber letztlich nur �berh�hte Abschreibungsbetr�ge ausgleicht. Abwandlung zur zweiten Anschaffung: Nach 3 Jahren kommt A auf die Idee den Wagen abzul�sen und lediglich privat zu verwenden. A zahlt Restwert des Kfz und aktiviert diesen Betrag. Da keine betriebliche Nutzung erfolgt zeitgleich Entnahme zum Teilwert, der hier dem erworbenen Restwert entsprechen sollte (alles andere macht f�r die Leasinggesellschaft keinen Sinn). Der Entnahme steht in gleicher H�he der Buchwert entgegen. A hat also die Leasingraten geltend gemacht. Entnahmeerl�s ergibt sich nicht. Die ganze Logik des Pr�fers ist hier v�llig irre (im wahrsten Sinne des Wortes). "Rechtsgrundlage hat er keine" - Sehr interessante Einstellung. Er ist also nicht in der Lage seine Bewertungsma�st�be rechtlich zu begr�nden. Im umgekehrten Fall w�rde der Steuerpflichtige mit dieser Methode keinen Blumentopf gewinnen. Da die Schlussbesprechung wohl gelaufen ist, d�rfte in diesem Punkt wohl keine Einigung erfolgt sein. Jetzt muss er den Bericht schreiben und hier auf diesen Umstand hinweisen, oder aber seinen Sachgebietsleiter informieren und diesen Punkt mit diesem abstimmen. Bleibt der Pr�fer bei seiner Auffassung, dann w�rde ich ein entsprechendes Aufsichtsverfahren einleiten. Falls der Pr�fer fragen sollte: Warum? - Ist halt so! ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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06.12.2007, 17:42
Beitrag: #23
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RE: Entnahme Leasing-PKW
Zitat:2. Sonst w�rde ja einer, der einen gekauften PKW entnimmt, schlechter gestellt sein als der, der leastDer gekaufte PKW wird aber abgeschrieben, der geleaste nicht. "Das machen wir immer so." Das ist wirklich ein schlechter Scherz. Aber der Teilwert sollen 27.000,- sein, bei einem Polo? Wie hat er die denn ermittelt? Viele G[/size]r��e |
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06.12.2007, 18:16
Beitrag: #24
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RE: Entnahme Leasing-PKW
Nein, wir haben uns nicht geeinigt, aber auch vereinbart, dass wir uns nochmal treffen.
Ich geb hier keinesfalls nach. Sp�tentens am FG krieg ich Recht. Ich h�tts ja noch eingesehen, h�tte der Stpfl den PKW ab einem best. Zeitpunkt nur noch privat genutzt, und am n�chsten Tag abgel�st und mit Gewinn verkauft. Ist aber nicht so. Mir l�sst das heut �berhaupt keine Ruhe, ich tieger wie das Rumpelstilzchen durch die Kanzlei und mecker so vor mich hin.... ----------------- LG Clematis |
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06.12.2007, 18:45
Beitrag: #25
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RE: Entnahme Leasing-PKW
Geh na Heeme und mach ne Pulle Roden of.
(Dudemuc hat auch Ruhe gegeben, erstmal.) :-) |
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