1% Regel und Fahrten als agB
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22.01.2010, 12:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.01.2010 14:59 von meyer.)
Beitrag: #21
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RE: 1% Regel und Fahrten als agB
Kiharu schrieb:Fahrten zum Arzt führen nicht immer zu agB.Das Argument finde ich recht schwach. Fahrten zum Arzt dürften fast immer zu agB führen und wenn ich mir das Urteil ansehe und auch das dazu ergangene BMF-Schreiben, scheint mir immer auf den Bereich der Einkunftserzielung abgestellt zu werden. Nur damit wir uns nicht falsch verstehen: Ich habe zu dem Thema keine feste Meinung und spiele hier nur etwas den advocatus diaboli. Fakt ist doch, dass es zum konkreten Fall bisher keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu geben scheint, wenn sich auch aus der vorliegenden Rechtsprechung natürlich Tendenzen ableiten lassen. |
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22.01.2010, 15:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.01.2010 16:00 von miwe4.)
Beitrag: #22
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RE: 1% Regel und Fahrten als agB
Buchi schrieb:Wenn er also die Fahrten wirklich wirklich als agB geltend machen will, dann müsste er doch auch andererseits zusätzlichen Arbeitslohn versteuern oder?Er versteuert doch 1% des BLP für Privatfahrten. Und was sind Fahrten zum Arzt anderes als Privatfahrten (im Gegensatz zu Fahrten, die der Einkunftserzielung dienen - V+V)? Und wirtschaftlich belastet ist er durch die Versteuerung des 1 % doch auch. Der Gesetzgeber wollte inswoweit eine Vereinfachungsregelung. Für den einen ist sie günstig, für den anderen eben nicht. Problematisch wird es allerdings m.E., wenn die pauschalierten agB´s höher als der geldwerte Vorteil würden. Dann könnte man eine Kappung auf die tatsächlichen Kosten (1 %) denken. Und es müssen natürlich insgesamt die Voraussetzungen für die Anwendung der 1 % - Regelung erfüllt bleiben. |
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22.01.2010, 16:15
Beitrag: #23
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RE: 1% Regel und Fahrten als agB
Nein, der Geldwerte Vorteil (1%) ist sicher kein Aufwand, es wäre mE ein unzulässiger Schluß von der Einnahmeseite zum Aufwandsbegriff. Hier muss man schon differenzieren! Deswegen weiterhin mE Aufwand iSv AGB nur iHv anteiliger LSt die auf den 1% Vorteil entfällt. Eine weitere Belastung besteht nicht. Etwas anderes kann nur vorliegen, wenn für einen Teil der 1% Fahrten ZUSAETZLICHE Aufwendungen anfallen, bspw privat getankt wird und keine Erstattung vom ArbG stattfindet. Dann haben wir echten Aufwand und man kann den typisierten Aufwand (30ct) bis zur Grenze der offenbar unzutreffenden Besteuerung als AGB geltend machen (Deckelung der 30ct berechneten AGB durch private Tankbelege bspw).
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22.01.2010, 16:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.01.2010 16:29 von miwe4.)
Beitrag: #24
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RE: 1% Regel und Fahrten als agB
showbee schrieb:Nein, der Geldwerte Vorteil (1%) ist sicher kein Aufwand, es wäre mE ein unzulässiger Schluß von der Einnahmeseite zum Aufwandsbegriff. Hier muss man schon differenzieren! Deswegen weiterhin mE Aufwand iSv AGB nur iHv anteiliger LSt die auf den 1% Vorteil entfällt.Kein Aufwand für die Privatperson? Kein vereinfachter Zahlungsweg? |
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22.01.2010, 16:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.01.2010 17:00 von meyer.)
Beitrag: #25
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RE: 1% Regel und Fahrten als agB
showbee schrieb:Nein, der Geldwerte Vorteil (1%) ist sicher kein Aufwand, es wäre mE ein unzulässiger Schluß von der Einnahmeseite zum Aufwandsbegriff.Nun ja, man könnte argumentieren, dass die Sachleistung PKW-Gestellung für Privatfahrten ein Teil der Gesamtvergütung des Angestellten ist. Die Ausgestaltung als Sachlohn führt wirtschaftlich gesehen dazu, dass der Arbeitnehmer auf entsprechenden (genau genommen netto) Barlohn verzichtet, der ansonsten zur Finanzierung eigener Aufwendungen zur Verfügung gestanden hätte. So in der Richtung scheinen ja auch einige Literaturmeinungen gegangen zu sein, die der BFH im angeführten Urteil anspricht. |
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22.01.2010, 17:38
Beitrag: #26
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RE: 1% Regel und Fahrten als agB
Einnahmeverzicht als Aufwand... Werd ich mal mittels Kommentar vertiefen!
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22.01.2010, 18:00
Beitrag: #27
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RE: 1% Regel und Fahrten als agB
So, hab in den Herrmann/Heuer/Raupach geschaut, bei 33 schreibt Kanzler, dass der Aufwendingsbegriff des EStG immer der selbe ist. Abweicubgen ergeben sich nur in Gesamtschau, bei 33 also durch die anderen Tatbestandsmerkmale. Bei 4 EStG widmet sich Stapperfend dem Aufwendungsbegriff und ist (@Meyer) dezidiert aA! Keine fiktiven Aufwendungen, da keine Ausgabe. Aufwand ist explizit nicht: Ersparnis von Ausgaben oder Verzicht von Einnahmen. Zur Begründung: BFH BStBl II 83, 467, 470!
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22.01.2010, 20:26
Beitrag: #28
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RE: 1% Regel und Fahrten als agB
Respekt an die Herren!
Also sind wir wieder da, dass als Aufwand im Sinne von § 33 lediglich die bezahlten LSt (da ja tatsächlich Geldabfluss) in Frage kommen. Wie ich schon schrieb, dürften sich dann die zu berücksichtigten Kosten in einem Bereich bewegen, welcher steuerlich wenig relevant ist. Zitat:Nur damit wir uns nicht falsch verstehen: Ich habe zu dem Thema keine feste Meinung und spiele hier nur etwas den advocatus diaboli. Und das ist auch gut so. Deshalb hab ich das Problem ja hier zur Diskussion gestellt ![]() Im Fall als solchen habe ich für die nächste Steuererklärung erstmal angefordert, dass dargelegt wird, welche Fahrten mit welchem PKW durchgeführt wurden. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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26.01.2010, 02:04
Beitrag: #29
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RE: 1% Regel und Fahrten als agB
Hallo,
1%-Regelung und zusätzlicher Abzug als agB oder anderer Aufwand im Zusammenhang mit der Einkommenserklärung ist nach Rechtsprechung (s.o.) und allgemeiner Kommenierung der Literatur nicht möglich. Der Gedankenansatz mit der anteiligen Lohnsteuer kann auch nicht richtig sein. Dazu sollte man sich vor Augen führen, was die Lohnsteuer eigentlich ist. Zum Einen stellt die 1%-Methode ja lediglich eine pauschalierte Möglichkeit der Entgeltbesteuerung (und der SV-Belastung) dar, dafür, dass hier einem Arbeitnehmer ein Vorteil gewährt wird - mithin Sachbezug und Arbeitslohn. Nur diesen Betrag bekommt er ja nicht ausgezahlt sondern steht ihm in anderer Form als Vorteil zur Verfügung. Ein gewährter Vorteil kann aber nicht gleichzeitig mit einer wirtschaftlichen Belastung einhergegen, da dem AN ja insoweit kein Aufwand entstanden ist. Und die Lohnsteuer kann kein Aufwand darstellen. Würde man dem Gedanken hier folgen, wäre die ganze Systematik der Lohnbesteuerung hinfällig, da hierbei die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von der Nettoebene auf die Bruttoebene gehoben würde. Wirtschaftliche Belastung kann aber nur vom verfügbaren Teil des Einkommens erfolgen. Und der verfüglbare Teil des Einkommens ändert sich bei der Heranziehung von Sachbezügen nicht, auch dann nicht, wenn man hier die zusätzliche Lohnsteuer als Nettominderungsbetrag sehen will. Das sieht dann anders aus, wenn der AN wirtschaftlich tatsächlich belastet würde, z.B. wenn er einen Zuschuss oder eine andere Form der Beteiligung für die geldwerten Vorteile leisten würde, da ihn dies wirtschaftlich belastet, also sein verfügbares Einkommen tatsächlich mindert. Systemkonform kann der AN, welchem ein Kfz zur privaten Nutzung von seinem AG überlassen wird, nur dann steuerlich relevante Aufwendungen neben dem WK-Abzug bei n.s.Einkünfte geltend machen, wenn er mit den tatsächlichen Aufwendungen belastet ist, also wie alle Steuerpflichtigen mit eigenem Kfz behandelt wird. Die tatsächliche wirtschaftliche Belastung kann aber nur anhand eines Fahrtenbuches geführt werden. Die Pauschalierungsregelung im Gesetz ist eine Vereinfachungsregelung und deckt in der Tat lediglich die n. abzf. Aufwendungen der privaten Lebensführung (Einkaufsfahrten, Urlaubsfahrten etc.) ab. Zusatzaufwand, wie eben jene Aufwendungen für Fahrten eines behinderten Kindes sind zusätzlicher Aufwand in tatsächlicher und wirtschaftlicher Form und eben mit der Pauschalierung nicht abgedeckt. Im Wortlaut bei den a.g.B heißt es doch auch...........die ihm entstanden sind - und zwar in tatsächlicher und nicht fiktiver Form entstanden sind. Für mich ergibt sich hier überhaupt kein Diskussionsansatz, da es gänzlich an der wirtschaftlichen Belastung des Steuerpflichtigen fehlt. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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