Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
1% Regel und Fahrten als agB
21.01.2010, 11:58
Beitrag: #1
1% Regel und Fahrten als agB
Hallo,

vielleicht kann mir einer von Euch Wissenträgern auf die Sprünge helfen.

Ef hat Firmenfahrzeug und versteuert die Privatnutzung nach der 1% Regel. Im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen werden Fahrtkosten mit 0,3 ¤ pro Kilometer für Fahrten betreffend das schwerstbehinderte Kind geltend gemacht.

Frage:
Geht das? Ich meine, er hat doch als solches keine Aufwendungen und von daher keine wirtschaftliche Belastung.

Weiss jemand Rat oder wie das zu behandelt ist?

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
21.01.2010, 12:23
Beitrag: #2
RE: 1% Regel und Fahrten als agB
Also so aus dem Bauch raus würde ich sagen, das läuft analog der 0,03%-Regel für Fahrten Wohnung-Arbeit-werden sie versteuert, können sie als WK angesetzt werden.
Also müsste er die Fahrkosten als agB ansetzen können.

Dann gibts noch ein Urteil (AZ hab ich grad nicht zur Hand, kommt nach), nachdem in diesem Fall Fahrten für eine andere Einkunftsquelle nicht geltend gemacht werden können (zB 1% im Betrieb und zusätzlich Fahrtkosten bei V+V), aber das liegt ja auch nicht vor-hier liegen ja agB vor?!

-----------------
LG
Clematis
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
21.01.2010, 12:32 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.01.2010 12:33 von Kiharu.)
Beitrag: #3
RE: 1% Regel und Fahrten als agB
Grundsätzlich stimme ich dir zu aber

FG R-P 5 K 1431/98 hat bei Werbungskosten für Fahren eines AN bei vom AG gestelltem PKW und Ermittlung des geldwerten Vorteils nach 1% Regel Folgendes ausgeführt:

Zitat:Darauf kommt es jedoch im vorliegenden Fall nicht an, denn auch wenn die Fahrten nach V Privatfahrten in dem Sinne gewesen wären, dass die Nutzung des Pkw's für diese Fahrten vom Kläger als geldwerter Vorteil versteuert worden sind, kann dies den begehrten Fahrtkostenabzug nicht rechtfertigen. Entscheidungserheblich ist, dass dem Kläger, der für die Fahrten nach V den ihm von seiner Arbeitgeberin kostenlos zur Verfügung gestellten Pkw benutzte, die geltend gemachten Aufwendungen gar nicht entstanden sind. Sämtliche Pkw-Kosten hat die Arbeitgeberin getragen. Voraussetzung für die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen - unter welchem Gesichtspunkt auch immer - ist aber, dass Ausgaben in Geld oder Geldeswert vorgelegen haben, die durch ihr Abfließen eine Vermögensminderung bewirken, und dass diese Aufwendungen demjenigen zuzurechnen sind, der sie geltend macht. Der Kläger macht im vorliegenden Fall einen nichtabzugsfähigen Drittaufwand, nämlich den der Arbeitgeberin, geltend. An der Tatsache, dass dem Kläger die geltend gemachten Aufwendungen nicht enstanden sind, ändert auch der Umstand der Versteuerung der Nutzungsmöglichkeit nichts. Überlässt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Kfz zur kostenlosen Benutzung, so ist der darin liegende geldwerte Vorteil Arbeitslohn.

Danach also ganz klar KEIN Kostenansatz.

Und weiter:

Zitat:Hat ein Arbeitnehmer beruflich veranlasste eigene Aufwendungen dadurch erspart, dass er entsprechende Sachbezüge erhalten hat, so sind nicht etwa die ersparten Aufwendungen als Werbungskosten abziehbar, sondern allenfalls der zugrunde liegende Sachbezug mit dem Wert, mit dem er als steuerpflichtiger Arbeitslohn erfasst wird (Kirchhof/Söhn, § 9, Rnr. B 24; BFH, Urteil vom 4. Juni 1996 IX R 70/94, NV 1997, 20). Aber auch die Berücksichtigung nur dieses Sachbezuges als Werbungskosten scheidet hier aus. Die Erfassung als steuerpflichtiger Arbeitslohn erfolgte im vorliegenden Fall zulässigerweise nach der sog. 1%-Methode. Wählen Arbeitgeber und Arbeitnehmer diese stark vereinfachte und daher komfortable Art der (schätzungsweisen) Ermittlung des Sachbezuges, so müssen sie auch die damit einhergehenden Nachteile in Kauf nehmen, die hier für den Kläger darin bestehen, dass eine konkrete Zuordnung von Sachbezügen zu bestimmten ersparten Aufwendungen und daher ein Werbungskostenabzug des entsprechenden Sachbezuges nicht möglich ist. Ein anderes Ergebnis ist auch nicht daraus abzuleiten, dass die ebenfalls mit dem dienstlichen Kfz durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten beschränkt abzugsfähig sind, denn dieser Drittaufwand ist ausnahmsweise gesetzlich zugelassen, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 4 EStG.

Die Frage, die sich danach stellt, ist also, kann ich das Urteil auch auf agB anwenden?

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
21.01.2010, 13:14
Beitrag: #4
RE: 1% Regel und Fahrten als agB
mE keine AGB, da kein Aufwand. Nur weil auf Einnahmeseite etwas versteuert wird, führt das nicht zu Aufwand. Bei Dienstreisen oä werden die 30c ja nur als typisierter Aufwand angesetzt, der Aufwand wird der Höhe nach typisiert, dem Grunde nach muss er aber vorliegen. Anderes gilt ja nur bei der EntfP. Das ergibt sich mE auch für AGB explizit aus der Ratio des Gesetzes. Es sollen materielle Belastungen anerkannt werden, nicht kalkulierte.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
21.01.2010, 14:41
Beitrag: #5
RE: 1% Regel und Fahrten als agB
siehe R33.4 EStR 2005
" ... Macht ein gehbehinderter Steuerpflichtiger neben den Aufwendungen für Privatfahrten mit dem eigenen Pkw ..."

Ein Firmenfahrzeug ist kein eigener Pkw.

Von der Logik her könnte man höchstens noch den %-Anteil dieser Fahrten an den Gesamtprivatfahrten von den versteuerten 1%-Kosten beantragen. Dafür gibt es aber keine Regelung.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
21.01.2010, 14:52
Beitrag: #6
RE: 1% Regel und Fahrten als agB
Ich danke für die Meinungen. Ich denke auch, dass die Aufwendungen nicht zu berücksichtigen. Um dem Vorschlag von HC zu folgen, müsste ein Fahrtenbuch geführt werden. Dies wird aber durch die 1% Methode umgangen. Insofern ist dann auch die Kröte der Nichtberücksichtigung der Fahrten als agB zu schlucken.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
21.01.2010, 17:59 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.01.2010 19:51 von meyer.)
Beitrag: #7
RE: 1% Regel und Fahrten als agB
Kiharu schrieb:Ich danke für die Meinungen. Ich denke auch, dass die Aufwendungen nicht zu berücksichtigen. Um dem Vorschlag von HC zu folgen, müsste ein Fahrtenbuch geführt werden. Dies wird aber durch die 1% Methode umgangen. Insofern ist dann auch die Kröte der Nichtberücksichtigung der Fahrten als agB zu schlucken.
Na ja, als zwingend sehe ich das nicht an, auch wenn das FG-Urteil in die Richtung geht. Vertreten kann man das natürlich.

Gegenargumente könnten sein:

Einerseits sind agB was anderes als WK (noch dazu im Urteilsfall wohl noch bei Fortbildungskosten zur gleichen Einkunftsart). Zum anderen könnte man durchaus die Auffassung vertreten, zu den Privatfahrten zählten auch die agB-Fahrten und dass der geldwerte Vorteil der auf die Privatfahrten entfallende Aufwand sei.

Ggf. wäre das im Schätzwege aufzuteilen. Einen Fahrtenbuchzwang sehe ich hier nicht. Das ist letztlich nur die Folge, wenn man die individuelle Ermittlung des geldwerten Vorteils als Voraussetzung fordern würde.

Vielleicht gibt es zu sowas ja irgendwann mal was höchstrichterliches, zumal der BFH in dem Bereich ja, zumindest was Unternehmer angeht, zuletzt recht aktiv war.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
21.01.2010, 18:14
Beitrag: #8
RE: 1% Regel und Fahrten als agB
Ja, anteilige Steuerbelastung durch 1% ist Aufwand, kann man auch schätzen, aber wird iZw nicht große Summe werden. Verhandlungsmasse.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
21.01.2010, 18:31
Beitrag: #9
RE: 1% Regel und Fahrten als agB
Mag ja sein, dass die Lohnsteuer auf das 1% Aufwand darstellen. Aber damit sind dann ja auch ALLE Privatfahrten abgedeckt. Die Fahrten für den Sohn, werden davon nun nicht die Masse sein. Ergo wird da nicht viel rumkommen, was als agB zu berücksichtigen wäre.


Das hier, wäre aber etwas zuviel des Guten

Zitat:dass der geldwerte Vorteil der auf die Privatfahrten entfallende Aufwand sei.

Die BMG für die Versteuerung stellt ja keinen Aufwand dar. Zumindest ist der Stpfl. dadurch nicht belastet. Eine echte Belastung stellt also nur die darauf entfallende Lohnsteuer dar.

Aber wollen wir doch mal ehrlich sein. Dann macht man in einem Jahr so einen Larry und mindert damit ja die beantragten Kosten und im nächsten Jahr heisst, es dann einfach, die Fahrten wurden mit dem anderen (Privat-)PKW unternommen.

Ist doch alles doof. Ich mag solche Fälle einfach nicht. Da werden in die agB wirklich alle Fahrten (zur Oma, zum Opa, zu Tanten und Onkel, zur Patentante, zum Brunch, in den Vergnügungspark 10.000 km ohne Arzt- und Behandlungsfahrten) reingedrückt. Das ist ne Familie mit drei kleinen Kindern und eines ist schwerbehindert. Dadurch machen die Kosten geltend, die Otto-Normal-Familie hübsch aus zu versteuernden Einkommen bezahlen darf. 4x mal Urlaub und wollen dann noch die Kosten für den Urlaub plus Begleitperson durchdrücken. Und das waren 0815 Familienurlaube.

Versteht mich nicht falsch, Eltern behinderter Kinder habens nicht leicht. Aber das ist doch kein Freifahrtschein alles von Steuer abzusetzen. Als Finanzamt hat man da nur sehr begrenzte Möglichkeiten. Und die Vorstellung, die Freizeitfahren werden mit dem Firmen-PKW gemacht und der AG bezahlt den Spass und zusätzlich sollen dann mal eben noch 10.000 km plus 8.500 km (Arzt, Behandlungen) von der Steuer abgesetzt werden können, behagt mir überhaupt nicht.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
21.01.2010, 18:31
Beitrag: #10
RE: 1% Regel und Fahrten als agB
ich melde mich nochmal

Einig sind wir uns, dass Die Dienstreisepauschale nicht anwendbar ist, da kein eigener PKW.

Demnach geht es nur noch über eine Methode des konkreten Aufwandes. Eine Pauschelierung nach dem Motto erst 1% und dann ein Verhältnis, das geht m.E. nicht, obwohl ich dies ins Spiel gebracht habe. Man kann m.E. eben nicht in diesem Fall Pauschalierungen und Fahrtenbuchmethode zusammen verwenden, um den Aufwand zu ermitteln.

Nach der Fahrtenbuchmetode ist der konkrete Aufwand ermittelbar.

Da der Steuerpflichtige diese Möglichkeit besitzt, ist es sein Problem, ob er sie anwendet oder nicht.

Siehe dazu aber auch BFH 18.12.2004 BStBl 2004 II S. 453, d.h. höhere Kosten nach Aufwand als die Dienstreisepauschale sind auch nicht möglich bei den a.g.B. in diesem Falle.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation