StB-Examen 2010/2011
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31.01.2010, 18:47
Beitrag: #21
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RE: StB-Examen 2010/2011
Ich würde das Risiko nicht eingehen wollen.
___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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21.12.2010, 08:43
Beitrag: #22
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RE: StB-Examen 2010/2011
Moin,
hier schreibt ein vorerst erleichterter Dragon. Heute Nacht war es wieder mal soweit. Die Ergebnisse des schriftlichen Teils wurden in Berlin per Online - Abfrage sichtbar. Und was soll ich sagen? Es-war wie im letztem Jahr es hat "nur" zu einer 4,5 gereicht - aber immerhin wieder im RECALL. Jetzt hoffe ich nur, dass sie mich nicht wieder durch die Mündliche aus dem Rennen nehmen. Weihnachten ist vorerst versaut,aber das nimmt man ja in Kauf. Ich weiss leider überhaupt nicht wie ich dieses Jahr meine Leistung einschätzen soll und hoffe von unseren Dozenten und Quellen noch verlässliche Informationen zu bekommen, was die vorläufigen Bestehensquoten betrifft. Auch wenn man sich dafür nichts kaufen kann, so beruhigt es ungemein. Dieses Jahr geisterten ungeheuere Zahlen durch die Seminare, z.B. sollen in Berlin lediglich 12% den Ersten Tag bestanden haben. Und in MeckPomm sollen 50% der Teilnehmer am dritten Tag - ihr wisst schon die mit der vermögensverwaltenden GmbH & Co.KG - 5,5 und schlechter geschrieben haben (Diese Nachricht kommt wohl aus gutem Kreise, weil der Vater des Informanten früher in der StBk im erweiterten Vorstand gewesen war). Nichts desto trotz heisst es jetzt klotzen und nicht kleckern. Ciao Dragon |
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21.12.2010, 11:06
Beitrag: #23
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RE: StB-Examen 2010/2011
Na dann toi toi toi! Vielleicht sind ja dann (@Taxman) 2011 die Klausuren einfacher...
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21.12.2010, 14:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.12.2010 14:16 von Catja.)
Beitrag: #24
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RE: StB-Examen 2010/2011
@showbee:
Wenn alles glatt geht, dann sind dem @dragon ja die Klausuren 2011 wumpe *grins* Ich drücke feste die Daumen, weil auch ich weiss, wie hart ein knappes Ergbnis in der Schriftlichen ist und wie brutal die sich dann an das fehlende Polster anschließende Mündliche. Viel Glück! ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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02.03.2011, 21:36
Beitrag: #25
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RE: StB-Examen 2010/2011
wie hat @catja geschrieben "dann sind dem @dragon ja die Klausuren 2011 wumpe "
genau das kann ich jetzt behaupten. Seit 16:15 Uhr darf der Dragon sich als in den Reigen der Steuerberater aufgenommen ansehen. Ok BEstellung und so weiter fehlen noch aber den Prüfungsteil habe ich abgeschlosssen - freu mich totalauf meine Familie, die in den vergangenen fast drei Jahren viel zu kurz gekommen sind - aber immerhin reden wir uns noch mit Vornamen an und haben uns alle lieb Knapp war es, aber danach kräht kein Hahn mehr ratet mal welchen Vortrag ich genommen habe bzw. Ihr gewählt hättet.
Und das ganze ohne Gesetze bitte! Ciao Dragon Ciao Dragon |
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02.03.2011, 21:49
Beitrag: #26
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RE: StB-Examen 2010/2011
Oh, ich freu mich ganz doll für dich!Herzlichen Glückwunsch von mir.
Ich hätte das erste Thema genommen. Tippe bei dir aber auf Thema zwei. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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02.03.2011, 22:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.03.2011 22:37 von phönix.)
Beitrag: #27
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RE: StB-Examen 2010/2011
Dragon schrieb:ratet mal welchen Vortrag ich genommen habe bzw. Ihr gewählt hättet. iiiihh, wie eklig. Ich hätte nur die Holding hinbekommen. Aber ansonsten: große Gratulation! schönen Tag noch phönix |
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03.03.2011, 07:28
Beitrag: #28
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RE: StB-Examen 2010/2011
Herzliche Gratulation!
Ich hätte auch ohne Frage Thema 1 gewählt. Ohne Gesetzestexte könnte ich über den rest keine 15 Minuten referieren. Genieße Deinen Sieg und Deine Familie! Gruß, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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03.03.2011, 08:55
Beitrag: #29
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RE: StB-Examen 2010/2011
Moin,
auch von mir die allerherzlichsten Glückwünsche! Genieße die Tage Grüße EV |
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03.03.2011, 09:46
Beitrag: #30
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RE: StB-Examen 2010/2011
Klasse, Herzlichen Glückwunsch !!
Thema 2 hätte ich sofort ausgeschlossen..... Ich hoffe Du kannst noch ein paar Tage frei machen, wenn Du noch Urlaubstage übrig hast. LG T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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