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Wieder KU-Problem
03.02.2009, 23:10
Beitrag: #21
RE: Wieder KU-Problem
Kiharu schrieb:Edit: Jetz schreib ich mir hier nen Wolf und Ihr habt das alles schon geklärt.
Kiharu, die jetzt ärgend ins Bett geht.

Ohhhh. Entschuldigung. Aber danke, dass du dich mit dem Thema auseinandergesetzt hast. AO war ja auch nicht mein Steckenpferd ;-)
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04.02.2009, 09:44
Beitrag: #22
RE: Wieder KU-Problem
Danke für Eure Argumentationen. Leider konnte ich aus Zeitgründen nicht daran teilnehmen Sad.

Dadurch hat sich aber noch eine kleine Nachfrage bei mir ergeben.

Wenn der UN bei Anmeldung des Unternehmens sich zur Regelbesteuerung entscheidet, so lese ich aus @showbee´s Argumenten heraus, dass der Unternehmer dann auch fünf Jahre gebunden ist. Dies halte ich nicht für tragbar, da der §19 zu keinem Zeitpunkt der Selbständigkeit berührt war.

Sehe ich das falsch?

So hätte ich die Möglichkeit Vorsteuern in großem Rahmen für z.B. Erhaltungsaufwendungen einer Ferienwohnung geltend zu machen und könnte im 3.Jahr zur Kleinunterhnehmerregelung wechseln. Könnte sich durchaus lohnen. Oder sind gerade solche Fälle auch mit den fünf Jahren gemeint?

@Clematis
siehste - sag ich´s doch.Wink Hatte nur keine passenderen Argumente als die Richtlinie.

Ciao Dragon
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04.02.2009, 10:38
Beitrag: #23
RE: Wieder KU-Problem
Dragon schrieb:Wenn der UN bei Anmeldung des Unternehmens sich zur Regelbesteuerung entscheidet, so lese ich aus @showbee´s Argumenten heraus, dass der Unternehmer dann auch fünf Jahre gebunden ist. Dies halte ich nicht für tragbar, da der §19 zu keinem Zeitpunkt der Selbständigkeit berührt war.

Sehe ich das falsch?
Ja.
Wenn der Unternehmer sich - wie Du sagst - "entscheidet", dann hatte er die Wahl zwischen Regel- und Kleinunternehmerschaft. Also ist § 19 anzuwenden. Aufgrund seiner Entscheidung für die Regelbesteuerung ist er für 5 Jahre daran gebunden.

Wurde er Unternehmer als Zwangs-Regelbesteuerer - mit einem Umsatz, der die Kleinunternehmerregelung ausschließt - dann könnte er, sobald die umsatzmäßigen Voraussetzungen vorliegen, zur KU-Regelung wechseln. Auch nach weniger als 5 Jahren.
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04.02.2009, 11:07
Beitrag: #24
RE: Wieder KU-Problem
tosch schrieb:Wurde er Unternehmer als Zwangs-Regelbesteuerer - mit einem Umsatz, der die Kleinunternehmerregelung ausschließt - dann könnte er, sobald die umsatzmäßigen Voraussetzungen vorliegen, zur KU-Regelung wechseln. Auch nach weniger als 5 Jahren.


Na dann sind ja jetzt alle Unklarheiten auch bei mir beseitigt.

THX

Ciao Dragon
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04.02.2009, 19:31
Beitrag: #25
RE: Wieder KU-Problem
Dragon schrieb:Oder sind gerade solche Fälle auch mit den fünf Jahren gemeint?
Nö, das ist nicht der Grund. Der Wechsel löst aber, sofern zulässig, ggf. 15a UStG-Folgen aus (jedenfalls bei Rechtslage ab 2004).
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