Progressionsvorbehalt oder Eink�nfte
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12.02.2008, 10:29
Beitrag: #11
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RE: Progressionsvorbehalt oder Eink�nfte
Hallo,
bitte nicht verzweifeln, ich habe das schon richtig verstanden! Bin vielleicht nur etwas verbohrt und versuche es trotzdem! Wegen der Einspruchskosten mache ich mir keine Gedanken. Ich berichte, wie es ausgeht! Gr��e Ulrike |
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12.02.2008, 12:18
Beitrag: #12
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RE: Progressionsvorbehalt oder Eink�nfte
ulrike schrieb:bitte nicht verzweifeln, ich habe das schon richtig verstanden! Hallo, dann schreib doch nicht: ulrike schrieb:du kommst also zum gleichen ( w�nschenswerten ) Ergebnis wie ich! Es stimmt scheinbar ja nicht. Ich finde volle Versteuerung und Anrechnung richtig, nicht Befreiung und Progressionsvorbehalt. Gru�, showbee |
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26.02.2008, 22:24
Beitrag: #13
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RE: Progressionsvorbehalt oder Eink�nfte
Hallo,
die Ehefrau ist doch im September aus Deutschland weggezogen. Hat sie denn den Wohnsitz in D aufgegeben? Irgendwo wird geschrieben, dass sie sich abgemeldet hat. Die Meldung bei der Gemeinde ist zwar unerheblich, es ist jedoch ein Indiz daf�r, dass sie ihren Wohnsitz und somit die unbeschr�nkte Steuerpflicht im September aufgegeben hat. Ist das so? Das geht soweit ich den undurchsichtigen Thread �berhaupt blicke, nicht eindeutig aus dem Sachverhalt hervor. Wenn das der Fall ist, gilt f�r die Zeit ab Wegzugsdatum: Die Schweiz ist Ans�ssigkeitsstaat nach DBA. Folge: Die Schweiz muss die Doppelbesteuerung vermeiden nach Art. 24 Abs. 2 DBA Schweiz. Deutschland kann die Eink�nfte aus der Schweiz in 2006 im Rahmen des �32b Abs. 1 Nr. 2 EStG ber�cksichtigen. Und selbst wenn sie den Wohnsitz nicht in D aufgegeben hat, ist m.E. die Schweiz trotzdem Ans�ssigkeitsstaat ab Wegzugsdatum. Schlie�lich ist das Kind mit in die Schweiz gezogen und sie arbeitet in der Schweiz. Also: Pers�nlicher und wirtschaftlicher Lebensmittelpunkt liegt in der Schweiz. Dann gilt f�r die Schweizer Eink�nfte �32b Abs. 1 Nr. 3 EStG. Es kommt also darauf an, in welcher Zeit sie die Eink�nfte aus der Schweiz erzielt hat. Das sehe ich hier leider auch nicht aus dem Sachverhalt oder steht das irgendwo? Gru�, Andreas |
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27.02.2008, 19:00
Beitrag: #14
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RE: Progressionsvorbehalt oder Eink�nfte
Hallo Andreas,
die Eink�nfte in der Schweiz wurden tats�chlich nach dem Wegzug aus D erzielt ( deswegen ist sie ja zur�ckgezogen!) und auf den � 32b habe ich auch meine Argumentation gest�tzt. FA meint aber immer noch, es habe Recht und bezieht sich auf Art. 17 DBA Schweiz! Und da auf den Begriff "kann" und meint, durch die unbeschr�nkte Steuerpflicht seien eben alle Eink�nfte voll steuerpflichtig! Ich k�mpfe weiter und habe noch ein paar Tage Zeit, um neue Argumente zu bringen! Danke f�r die M�he Ulrike |
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28.02.2008, 10:29
Beitrag: #15
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RE: Progressionsvorbehalt oder Eink�nfte
Hallo Ulrike,
na wenn die Eink�nfte nach Wegzug erfolgten, hat das FA ganz einfach Unrecht und sollte vor dem FG keine Chance haben. Allerdings musst Du richtig argumentieren. Es ist vollkommen egal, ob Art. 15 oder 17 DBA zutrifft. Argumentiere, dass die Schweiz Ans�ssigkeitsstaat ab Wegzug ist und verweise sie auf Art. 4 Abs. 5 DBA. Demnach hat die Schweiz die Pflicht, die Doppelbesteuerung zu vermeiden und Art. 24 Abs. 1 DBA f�llt ausser Acht. Gru�, Andreas |
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28.02.2008, 10:40
Beitrag: #16
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RE: Progressionsvorbehalt oder Eink�nfte
Hallo,
man hat in einem �hnlichen Fall sogar mal argumentiert, dass Deutschland noch nicht einmal den Progressionsvorbehalt anwenden d�rfte. Grund: Bei Ans�ssigkeit im anderen Land fehlt laut DBA der Passus, dass der andere Staat den Progressionsvorbehalt anwenden darf. �32b Abs. 1 Nr. 2 EStG w�re verfassungswidrig. Der BFH entschied jedoch pro-fiskalisch. Hier das Urteil: BFH-Urteil vom 19.12.2001 Vielleicht hilft es aber bei Deiner Argumentation. Gru�, Andreas |
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28.02.2008, 16:07
Beitrag: #17
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RE: Progressionsvorbehalt oder Eink�nfte
Hallo Andreas ,
danke, das Urteil liegt schon seit Tagen bei mir zum Einarbeiten in meine Argumentation - BstBl. 2003 II Seite 302ff. Vielleicht komme ich auch ohne FG zum Ziel! Ich werde berichten! Gru� Ulrike |
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22.03.2008, 13:10
Beitrag: #18
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RE: Progressionsvorbehalt oder Eink�nfte
Hallo Andreas,
ich habe meinen Einspruch gewonnen! Heute kam der berichtigte Bescheid - quasi als Osterpr�sent! Nochmals danke f�r die Unterst�tzung - auch den anderen f�r alle Anregungen und Mithilfe! Frohe Ostern w�nscht allen Ulrike |
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