Vergleichszahlung von Bank für Beteiligung/Schadensersatz?
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12.02.2020, 10:33
Beitrag: #11
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RE: Vergleichszahlung von Bank für Beteiligung/Schadensersatz?
Hallo, ich hole den Beitrag mal hoch, weil ich einen ähnlichen Fall habe:
Stpfl. bekommt von der Helaba 20K als Vergleichszahlung für Falschberatung/ Prospekt usw. i.S. gewerblicher Beteiligung "Montranus Fonds KG". Bleibt aber bei den Gesellschaften beteiligt und es wird nicht rückabgewickelt. M.E. sind das Sonder-BE, die bei der Gesellschaft im Rahmen der EGF festgestellt gehören? Oder kann man auch in Richtung Minderung der ursprünglichen AK gehen? Vielen Dank für Eure Meinungen Gruß vom Inder |
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12.02.2020, 11:19
Beitrag: #12
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RE: Vergleichszahlung von Bank für Beteiligung/Schadensersatz?
Es bleibt dabei: wenn es sich um eine gewerbliche Beteiligung handelt, dann wäre der Schadenersatz als Sonderbetriebseinnahme des Gesellschafters einheitlich und gesondert bei der Gesellschaft festzustellen oder auf dieser Ebene und nur dort die Anschaffungskosten der mit der Beteiligung verbundenen Wirtschaftsgüter zu reduzieren. Entsprechend gibt es halt Minderabschreibungen in einer Ergänzungsbilanz für den Gesellschafter bei der Personengesellschaft. Aber auch dies ist ausschließlich eine Frage für das Verfahren zu einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte.
Der Mandant sollte seine möglichen Sonderbetriebseinnahmen oder seine mögliche Minderung der Anschaffungs- und Herstellungskosten der Gesellschaft bzw. deren Steuerberater melden, um seiner Verpflichtung für das Feststellungsverfahren gerecht zu werden, alle erforderlichen Angaben zu machen. schönen Tag noch phönix |
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12.02.2020, 11:48
Beitrag: #13
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RE: Vergleichszahlung von Bank für Beteiligung/Schadensersatz?
Hallo phoenix,
genau das habe ich so mitgeteilt. P.S. die Anwältin, die schon massig Fälle derart verglichen hat, weiss nicht wovon ich rede.... lustig! Vielen Dank, hoffe ich kann mich auch einbringen demnächst |
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12.02.2020, 12:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.02.2020 12:02 von phönix.)
Beitrag: #14
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RE: Vergleichszahlung von Bank für Beteiligung/Schadensersatz?
Genau deswegen sind ja Anwälte zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt...
War das jetzt böse? schönen Tag noch phönix |
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12.02.2020, 12:45
Beitrag: #15
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RE: Vergleichszahlung von Bank für Beteiligung/Schadensersatz?
….Nein, Anwälte und Notare.....
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12.02.2020, 23:46
Beitrag: #16
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Vergleichszahlung von Bank für Beteiligung/Schadensersatz?
Tendenziell Minderung AK, also negative ErgBil. Aber: Wofür wird der SE gezahlt? Was war der Schaden? Fehlende Gewinne? Steuerbelastung? Wertlosigkeit des Anteils? Der SE tritt dann mE an diese Stelle.
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13.02.2020, 09:58
Beitrag: #17
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RE: Vergleichszahlung von Bank für Beteiligung/Schadensersatz?
….weiss ich auch nicht so genau. mdt. auch nicht. denke das läuft in den köpfen unter "riesig was versprochen die bank und dann halt flaute" - habe auch gefragt, auf was genau man denn geklagt hatte.
noja, er meldet das jetzt alles der gesellschaft, von daher mal sehen, was die damit machen. |
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