Vergleichszahlung von Bank für Beteiligung/Schadensersatz?
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15.09.2017, 12:46
Beitrag: #1
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Vergleichszahlung von Bank für Beteiligung/Schadensersatz?
Liebe Mitstreiter,
Mandant hat von seiner Bank eine Zahlung erhalten als freiwilligen "Schadensersatz" für Fehlberatung zum Erwerb dieser Beteiligung, die natürlich den Bach runtergegangen ist. In der Vereinbarung steht als letzter Satz: .. wegen einer Versteuerung.. setzen Sie sich mit Ihrem Berater in Verbindung.." Ich bin der Meinung, dass hier keine ESt-Erfassung erfolgen muss, da diese Zahlung Ausgleich für den Vermögensverlust ist! In der Steuerbescheinigung dieser Bank ist der Betrag nicht enthalten. Hätte jemand Bedenken?? Danke Eugenie |
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15.09.2017, 16:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.09.2017 16:45 von Jive.)
Beitrag: #2
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RE: Vergleichszahlung von Bank für Beteiligung/Schadensersatz?
Ja ich :-)
und ich bin der Meinung dass das vermutlich eine sonderbetriebseinnahme ist da der "vermögensverlust" eben nicht auf der privaten eben erfolgte sondern im Bereich des Betriebsvermögens. Ich empfehle daher dringend, den "Schadensersatz" sowie ggf entstandenen Rechtsberatungskosten dem Steuerberater der Beteiligung zukommen zu lassen. Der Schadensersatz ist übrigens natürlich nicht in der Steuerbescheinigung drin, da es kein Kapitalertrag ist... wie gesagt ..er mindert vermutlich die Anschaffungskosten der BEteiligung und damit ggf. den anzusetzenden Veräußerungsverlust lg, jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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15.09.2017, 19:23
Beitrag: #3
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RE: Vergleichszahlung von Bank für Beteiligung/Schadensersatz?
Ja, das sind eindeutig SBE, die im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung zu erfassen sind.
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15.09.2017, 19:46
Beitrag: #4
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RE: Vergleichszahlung von Bank für Beteiligung/Schadensersatz?
wieso Sonder- BV??
Eine gesonderte Feststellung erfolgt durch mich -als Stb -nicht! Für mich ist das Ausgleich des Verlustes aus der damals gezeichneten Beteiligung, für die die Bank eine Falschberatung getätigt hat! Mandant ist Rentner, hat nur Geld anlegen wollen. Eine gesonderte Feststellung müsste dann ja auch eher die Gesellschaft machen - nicht ich als Stb bei der ESt @ Jive und Petz: liege ich so falsch? Grüße und danke |
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15.09.2017, 20:22
Beitrag: #5
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Vergleichszahlung von Bank für Beteiligung/Schadensersatz?
Was heißt denn "den Bach runter" und "Beteiligung"? Wirklich ein Kommanditanteil? VuV oder Gewerbe? Wurde schon ein Veräußerungsgewinn versteuert (bspw wegen Auflösung negativen Kapitalkontos)? Der ganze SE ist nicht zwingend BE einer solchen Beteiligung, weil er auch den nicht steuerlich relevanten privaten Vermögensbereich berühren kann wenn es bspw ein VuV Fonds war (Vermögensverlust).
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Die folgenden 1 Benutzer sagten Danke zu showbee für diesen Beitrag: phönix (15-09-2017) |
15.09.2017, 22:03
Beitrag: #6
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RE: Vergleichszahlung von Bank für Beteiligung/Schadensersatz?
Woran hat sich denn der Rentner beteiligt? Personengesellschaft? Kapitalgesellschaft? offener Fonds? geschlossener Fonds? Welche Einkunftsart wurde bisher damit erzielt oder sollte erzielt werden? V+V, Kap, Gewerbe?
schönen Tag noch phönix |
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Die folgenden 1 Benutzer sagten Danke zu phönix für diesen Beitrag: showbee (16-09-2017) |
16.09.2017, 10:39
Beitrag: #7
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RE: Vergleichszahlung von Bank für Beteiligung/Schadensersatz?
es handelt sich um "Nordcapital Bulkerflotte 1 GmbH & Co.KG", zu deren Liquidation und Falschberatungsvorwürfen es auch viele Einträge gibt - Bank hat Prozesse verloren und musste Schadensersatz zahlen an andere - bei meinem Mandanten hat sie dies freiwillig getan: Vergleichsvereinbarung mit Verschwiegenheitsklausel liegt vor. - und eben der Satz siehe oben wegen Versteuerung.
Was mache ich bei der ESt? Mandant will natürlich nicht versteuern. |
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16.09.2017, 11:34
Beitrag: #8
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RE: Vergleichszahlung von Bank für Beteiligung/Schadensersatz?
Dann scheint es sich um einen gewerblichen geschlossenen Fonds zu handeln. Nun wäre als zweiter Frage zu klären, ob die Stpfl schon ausgeschieden sind bzw. ob es schon zu einer Versteuerung nach § 16 gekommen ist. Die Zahlung dürfte dann einen Veräußerungs/Aufgabe-Verlust mindern. Ohne die F-Bescheide der Vorjahre zu kennen, kann man da seriöserweise nichts sagen.
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Die folgenden 1 Benutzer sagten Danke zu showbee für diesen Beitrag: phönix (16-09-2017) |
16.09.2017, 14:06
Beitrag: #9
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RE: Vergleichszahlung von Bank für Beteiligung/Schadensersatz?
ich werde da nochmal nachfragen, denn in den Vorjahren gab es keinen Beteiligungsertrag bzw. - verlust.
Erstmal danke an alle - melde mich dann in der nächsten Woche. E. |
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19.09.2017, 16:30
Beitrag: #10
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RE: Vergleichszahlung von Bank für Beteiligung/Schadensersatz?
Die Zahlung mindert jedenfalls den veräußerungs/Aufgabeverlust ..von daher sind derartige entschädigungszahlungen auf jedem Fall dem Steuerberater der Beteiligung zukommen zu lassen, da sonst ggf ein böses ende (Strafverfahren) drohen kann.
2 derartige Verfahren betreue ich gerade, wo die "Entschädigung" der Bank den Veräußerungs/Aufgabeverlust nicht gemindert hatte, da der stpfl das nicht mitgeteilt hatte. "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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