Verrechnung Erstattung
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05.08.2016, 16:58
Beitrag: #11
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RE: Verrechnung Erstattung
Obacht. Geht ein Bescheid dem Stpfl unmittelbar zu und hätte dieser dem Berater übersandt werden müssen, dann gilt der Bescheid mit tatsächlichem Zugang an den Berater als bekanntgegeben; die Einspruchsfrist beginnt dann mit Ablauf des Tages des tatsächlichen Zugangs beim Berater an.
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05.08.2016, 17:29
Beitrag: #12
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RE: Verrechnung Erstattung
Ist schon klar. Alles gerade noch klar gegangen.
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