Vorlage Mietverträge beim FA
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31.01.2014, 04:41
Beitrag: #11
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RE: Vorlage Mietverträge beim FA
Zitat:Wie kann man nur so inkonsequent sein?Ach, wenn das FA konsequent wäre, wäre es auch keinem recht....... Und nebenbei: Erklärt doch einfach nur die Kaltmiete. Dann braucht man auch nur die nicht umlagefähigen Kosten als WK einzutragen, das spart allen eine Menge Arbeit. |
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31.01.2014, 09:16
Beitrag: #12
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RE: Vorlage Mietverträge beim FA
(31.01.2014 04:41)Petz schrieb:Zitat:Wie kann man nur so inkonsequent sein?Ach, wenn das FA konsequent wäre, wäre es auch keinem recht....... Oh ja, wäre eine gute Lösung, hat aber sicher das Finanzamt was dagegen. Übrigens, auch wir haben die Mietverträge möglichst in unseren Unterlagen und da bleiben sie auch erhalten. Bei unserem Finanzamt ist das des öfteren so, wenn der Stpfl. vom AN-Bereich zum Bereich natürliche Personen und PersG wechselt (heißt das noch so), dann fordert der neue Bereich immer wieder schon bereits vorgelegte Dauerunterlagen an. Und dass nur die BP sich um die Belange von Bilanzierenden kümmert, halte ich für ein größeres Gerücht. Aber ich sehe schon, ich habe hier ein wenig Leben in die Bude gebracht meiner ganz persönlichen Einschätzung. frankts frankts ____________________________________________ |
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31.01.2014, 11:17
Beitrag: #13
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RE: Vorlage Mietverträge beim FA
Nach meinen Erfahrungen liegt die doppelte Anforderung auch zT an unzureichender Aktenführung. Oftmals werden Unterlagen im Veranlagungsverfahren angefordert, dann aber dort abgelegt und nicht in eine andere Akte getan. Auch werden Vorgänge auseinandergerissen, weil Zuständigkeiten unterschiedlich sind. Dann landet der Vertrag XYZ schon mal in der USt-Akte und die hat einen anderen Bearbeiter. Das Chaos wird perfekt, wenn dann Akten nach paar Jahren voll sind und ins Archiv wandern und dann bei der EStE 2011 eben nicht mehr die ganzen Akten von 2004 vorliegen. Bei Unterlagen aus der BP ist oftmals wieder ein anderer Mitarbeiter zuständig und dann liegen Unterlagen in diesen Akten, aber nicht in den Veranlagungsakten. Spätestens beim Bundeslandwechsel ist das Chaos perfekt, weil die Akten von Land zu Land anders gepflegt werden.
Aber hey, welcher Steuerberater ist bei einer Mandatsübernahme noch nie über die "komische Aktenführung" des Vorberaters erstaunt gewesen und musste beim Mandanten erstmal Verträge von Annodazumal anfordern? |
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31.01.2014, 11:31
Beitrag: #14
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RE: Vorlage Mietverträge beim FA
(31.01.2014 11:17)showbee schrieb: ........ Ich will niemand in Schutz nehmen, aber wir haben uns mit der Problematik intensiv beschäftigt. Meist hat der Berater doch nur kopieren und die muss er nicht an seinen Nachfolger übergeben. Aber beim FA bleibt doch alles in einem Haus! frankts frankts ____________________________________________ |
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31.01.2014, 11:51
Beitrag: #15
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RE: Vorlage Mietverträge beim FA
Da muss ich showbee (leider!) recht geben!
Als ich in der Finanza ngefangen habe, da war bei jeder ESt-Akte eine mehr oder weniger dicke DU-(Dauerunterlagen)Akte dabei! Da waren dann auch solche Sachen wie Mietverträge abgelegt, damit sie eben nicht jedes Jahr neu angefordert werden! Diese DU-Akte ist dann auch bei jedem Zuständigkeitswechsel weitergereicht worden, so dass man jeder Bearbeiter immer alle Unterlagen hatte. Leider ist es in den letzten Sitte geworden auf die DU-Akte zu verzichten und einfach immer alles im laufenden Jahr abzuheften. Hier findet der Bearbeiter des folgenden Jahres natürlich die Unterlagen nicht und fordert sie erneut an. Nach ein paar Jahren wird dann bei der nächsten Ausreihaktion das Jahr in den Keller geräumt und die Unterlagen geraten erst recht in Vergessenheit! Die DU-Akte landet übrigens nie im Keller! Wir geben unseren jungen Prüfer-Kollegen daher im Einführungslehrgang den Rat IMMER alle Kellerakten auf verborgene "Schätze" zu prüfen! Auch sollten bei der Bp von entsprechenden Verträgen, die ggf. Auswirkungen auf Zeiträume nach dem PZR haben, immer Kopien für die Veranlagung (für die DU-Akte) gemacht werden! Hier würde ich aber für keinen meiner Kollegen die Hand ins Feuer legen, dass das auch immer passiert! Ganz kompliziert wird es bei reinen ArbN-Fällen, denn da gibt es die aktenlose Verwaltung! Der Bearbeiter kann also angeforderte Unterlagen nur im laufenden Jahr ablegen, dass aber nicht unter einer bestimmtem StNr abgelegt wird, sondern mit etwa 30 anderen ESt-Erklärungen des Bezirkes in einer Mappe! Über die registrierte Mappennummer kann der Bearbeiter aber grundsätzlich auf die alten Unterlagen zurückgreifen. Hier können "nur" grundsätzliche Angaben im System als sog. festsetzungsnahe Daten (FnD) abgespreichert werden. Besonders spassig wird das für die Kollegen in den ArbN-Stellen, wenn sie Unterlagen (z.B. Verträge im Rahmen einer Bp als Kontrollmaterial) für Stpfl. bekommen, die als reine ArbN noch nie eine Erklärung abgegeben haben! Es gibt weder eine Akte, noch eine laufende Veranlagung in der man die Unterlagen (mit) ablegen könnte! Auch kann man keine FnD abspeichern, da es den Steuerfall ja gar nicht gibt! taxpert Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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31.01.2014, 12:00
Beitrag: #16
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Vorlage Mietverträge beim FA
@stadtkatze
Forderst du beim Arbeitnehmer auch den Arbeitsvertrag an? Und jede Versicherungspolice? |
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31.01.2014, 12:07
Beitrag: #17
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RE: Vorlage Mietverträge beim FA
Zitat:Forderst du beim Arbeitnehmer auch den Arbeitsvertrag an?Passiert sehr oft, allerdings hinsichtl. Leih-AN. |
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31.01.2014, 12:40
Beitrag: #18
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RE: Vorlage Mietverträge beim FA
(31.01.2014 12:00)limo schrieb: @stadtkatze Werden neuerdings Mietzahlungen auch elektronisch bis zum Ende Februar an die Finanzverwaltung übertragen? Ist da was an mir vorbei gegangen? taxpert Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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31.01.2014, 13:06
Beitrag: #19
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RE: Vorlage Mietverträge beim FA
Ja. hat die NSA übernommen.
und wech |
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31.01.2014, 13:08
Beitrag: #20
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AW: RE: Vorlage Mietverträge beim FA
(31.01.2014 12:00)limo schrieb: @stadtkatze Wenn es für die Bearbeitung der Erklärung notwendig ist.... ja! Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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