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Vorlage Mietverträge beim FA - Druckversion

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Vorlage Mietverträge beim FA - frankts - 29.01.2014 18:02

Bei uns häufen sich die Rückfragen der FAs zu Steuererklärungen mit Anlagen V, wo ständig die Vorlage der Mietverträge erbeten wird.
Das dürfte auf einen maschinellen Prüfhinweis beim FA zurückgehen. In einem Einzelfall kann ich diese Aufforderung verstehen, aber bei stinknormalen Mietobjekten????
Folgt Ihr immer diesen Bitten? Irgendwie stinkt mir dieser Rundumschlag, kostet nur Zeit und die Mandanten sind sehr oft ärgerlich.

VuV scheint eh ein Schwerpunkt im Prüfprogramm zu sein. Ständig die Rückfragen, warum vereinnahmte Umlagen niedriger wie die Ausgaben seien. Dass es bei den meisten Eigentumswohnungen nicht umlegbare Kosten (Verwalter) gibt scheint der Verwaltung unbekannt zu sein. Diese ständigen Rückfragen nerven tierisch.
frankts


RE: Vorlage Mietverträge beim FA - Petz - 29.01.2014 18:18

Ja, das RMS schlägt zu.

Die vereinnahmten Umlagen sind aber unabhängig von den Verwalterkosten, wenn man die Ausgaben in die richtigen Zeilen einträgt.
Meist werden nämlich die Gesamtaufwendungen lt. Hausverwalterabrechnung in einer Zeile eingetragen, ohne die Verwalterausgaben herauszurechnen und diese dann in die vorgesehene Zeile einzutragen.

Das nervt uns auch, versprochen.


RE: Vorlage Mietverträge beim FA - Stadtkatze - 30.01.2014 20:16

Also.... die Mietverträge gehören in die Akten. Die fordere ich schon immer an!


RE: Vorlage Mietverträge beim FA - frankts - 30.01.2014 20:30

(30.01.2014 20:16)Stadtkatze schrieb:  Also.... die Mietverträge gehören in die Akten. Die fordere ich schon immer an!

Jetzt frage ich provokant: Warum??? Im nächsten Jahr ist wer anderes zuständig, der fordert den Vertrag wieder an, weil er hat ja nix. Solange so etwas ständig passiert............
Nächste Provokation: warum werden bei Betrieben solche Unterlagen nicht angefordert? Antwort: weil kein Prüfhinweis abzuarbeiten ist.
Mein Credo ( jetzt gibt es bestimmt Haue) ich lege freiwillig keinen Vertrag vor, da außer " das fordert der Computer " noch keine Begründung gehört habe.
frankts


Vorlage Mietverträge beim FA - Clematis - 30.01.2014 20:53

Wir machen immer Kopien für unsere Akten von den Mietverträgen, dann brauch ich die nicht anfordern beim Mandant. Außerdem geben wir immer eine Anlage zu den Anlagen V dazu, in denen die Zahlen der Anlage V erläutert werden, also zB Mieteinnahmen 12x550.


RE: Vorlage Mietverträge beim FA - Stadtkatze - 30.01.2014 20:57

Wir hätten sicher Spaß miteinander. .. nur würde dir sehr schnell das Lachen vergehen.

Die Verträge gehören in die Veranlagungsakte! Da bleiben sie auch. Im Fall eines Bearbeiterwechsels werden die Akten nicht vernichtet, sondern übergeben. Also warum sollten die Verträge nicht mehr da sein.
Die Verträge brauche ich nicht, weil ich einen Prüfhinweis abzuarbeiten habe, sondern weil ich den Sachverhalt prüfe!
Falls du mit Betrieben Stpfl. meinst, deren Einkünfte einer Gewinneinkunftsart zuzurechnen sind, dann werden die Verträge nicht so oft angefordert, weil die Bearbeitungsgrundsätze dazu führen, dass die Mieten eine andere Gewichtung erhalten. Es sind einfach Betriebsausgaben.
Das heißt allerdings nicht, dass Mietverträge nie angefordert werden.
Werden dagegen Einkünfte aus V+V erzielt, gibt es da schon einiges, was zu prüfen ist. Aber letztendlich ist es nicht deine Aufgabe, den Finanzämtern aufdiktieren zu wollen, wie sie den ihnen zugedachten gesetzlichen Auftrag zu erfüllen haben.
Mir ist es auch egal, welche Unterlagen du den Mandanten abverlangst, um die Steuererklärungen ordentlich zu erstellen.


RE: Vorlage Mietverträge beim FA - Petz - 30.01.2014 21:00

Zitat:Jetzt frage ich provokant: Warum??
Um prüfen zu können, ob die Warm- oder die Kaltmiete als Einnahme erklärt wurde, nicht dass jemand auf die Idee kommen könnte, auf der einen Seite nur die Kaltmiete zu erklären, im Gegenzug aber alle Nebenkosten Sad


Zitat:Nächste Provokation: warum werden bei Betrieben solche Unterlagen nicht angefordert? Antwort: weil kein Prüfhinweis abzuarbeiten ist.
Dafür ist grundsätzlich die Betriebsprüfung zuständig, bei den Überschusseinkünften hingegen der Innendienst

Zitat:da außer " das fordert der Computer " noch keine Begründung gehört habe
das war ursprünglich nicht gefragt......


Vorlage Mietverträge beim FA - showbee - 30.01.2014 21:50

(30.01.2014 21:00)Petz schrieb:  Dafür ist grundsätzlich die Betriebsprüfung zuständig, bei den Überschusseinkünften hingegen der Innendienst

Genau das!


RE: Vorlage Mietverträge beim FA - phönix - 30.01.2014 22:12

(30.01.2014 21:00)Petz schrieb:  
Zitat:Jetzt frage ich provokant: Warum??
Um prüfen zu können, ob die Warm- oder die Kaltmiete als Einnahme erklärt wurde, nicht dass jemand auf die Idee kommen könnte, auf der einen Seite nur die Kaltmiete zu erklären, im Gegenzug aber alle Nebenkosten Sad

Das ist aber seltsam. Warum werden denn nur bei Eigentumswohnungen die Verträge angefordert, nicht jedoch bei Miethäusern? Wie kann man nur so inkonsequent sein?


RE: Vorlage Mietverträge beim FA - phönix - 30.01.2014 22:26

(29.01.2014 18:02)frankts schrieb:  Ständig die Rückfragen, warum vereinnahmte Umlagen niedriger wie die Ausgaben seien. Dass es bei den meisten Eigentumswohnungen nicht umlegbare Kosten (Verwalter) gibt scheint der Verwaltung unbekannt zu sein.

Antworte doch ganz sachlich, dass der Grund in § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) bzw. - je nach Mietvertrag - in § 27 in Verbindung mit Anlage 3 der II. Berechnungsverordnung liegt. Das ist ganz eindeutig die Rechtsgrundlage.

Einfacher ist es aber wahrscheinlich, sämtliche Wohngeldzahlungen direkt als sonstige Kosten darzustellen, denn typische Betriebskosten sind das einfach nicht.

Oder Du erfasst im Einzelfall, sämtliche "Mietzahlungen" als einheitliche Bruttowarmmiete (ohne Aufteilung als Kaltmiete und Umlagen. Es gibt genügend Mietverträge, die sowieso nie eine Betriebskostenabrechnung erleben.