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PKW-Nutzung: 1 Prozent vs Fahrtenbuch - Details
22.01.2013, 11:37
Beitrag: #11
RE: PKW-Nutzung: 1 Prozent vs Fahrtenbuch - Details
(21.01.2013 17:35)showbee schrieb:  Hier mal ein Berechnungsbeispiel aus einem guten Kommentar zum Thema Big Grin

Zitat:Nach dem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch ergeben sich für den VZ folgende Fahrten:

Fahrten Wohnung-Betriebsstätte
180 Tage 2x20km = 7 200 km 24 % 4 080 €
Betriebliche Fahrten 10 800 km 36 % 6 120 €
Privatfahrten 12 000 km 40 % 6 800 €
Gesamtfahrten 30 000 km 100 % 17 000 €

Auf die Privatfahrten entfallen somit Aufwendungen iHv. 6 120 € ...
Sorry, kann ich nicht nachvollziehen Rolleyes

Zitat:... , davon gelten 5 400 € als mit VoSt belastete Aufwendungen (6 120 € x 15 000 € / 17 000 €). Die Nutzungsentnahme beträgt somit 6 120 € zzgl. 720 € USt
Sorry, kann ich wieder nicht richtig nachvollziehen, wie berechnet man die 720 USt? Rolleyes

Zitat:Für Fahrten Wohnung-Betriebsstätte sind 65 000 € x 0,03 % x 12 = 4 680 € anzusetzen.
Da fehlen wohl noch die 20 Entfernungs-km im Multiplikator

Nimm das Zahlenbeispiel:
ist die AfA verbraucht, liegen die Kosten bei € 0,30/km und damit bei dem, was der Unternehmer auch für ein Privat-Kfz abrechnen könnte.
Irgendwann stellt er dann fest, dass ihm ein neueres Auto besser steht und verkauft das alte -> und versteuert dann wieder einen Gewinn, der aber wiederum seine KFZ-Nutzung nicht mindert.

Generell halt ich so gut wie nichts davon, (ältere) Gebrauchtwagen als Geschätsfahrzeuge zu behandeln. Erfahrungsgemäß geht dies per Saldo meistens gerade mal so auf, einen wesentlichen Vorteil hat der Betriebsinhaber selten. Ich stöhne immer innerlich auf, wenn Mandanten alle Naslang ein anderes Auto für € 1.500 kaufen und es als Geschäftsfahrzeug deklarieren wollen.

Fahrzeug im Privatvermögen, betriebliche Nutzung knapp unter 50 %, Aufzeichnung der betrieblichen km, womit der Steit über die Richtigkeit des Fahrtenbuchs entfällt, und der Unternehmer kann die Kiste jederzeit wieder verkaufen, ohne auf Buchwerte, Umsatzsteuer oder sonst was gucken zu müssen. Ist besonders effektiv bei günstigen alten Gebrauchten mit hohem Neupreis.
Und die Mandanten sind glücklich, weil sie kein Fahrtenbuch schreiben müssen. Die Aufzeichnungen können sie jederzeit anhand ihres Terminkalenders vornehmen.
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22.01.2013, 12:02
Beitrag: #12
RE: PKW-Nutzung: 1 Prozent vs Fahrtenbuch - Details
(22.01.2013 11:37)tosch schrieb:  Fahrzeug im Privatvermögen, betriebliche Nutzung knapp unter 50 %, Aufzeichnung der betrieblichen km, womit der Steit über die Richtigkeit des Fahrtenbuchs entfällt, und der Unternehmer kann die Kiste jederzeit wieder verkaufen, ohne auf Buchwerte, Umsatzsteuer oder sonst was gucken zu müssen. Ist besonders effektiv bei günstigen alten Gebrauchten mit hohem Neupreis.
Und die Mandanten sind glücklich, weil sie kein Fahrtenbuch schreiben müssen. Die Aufzeichnungen können sie jederzeit anhand ihres Terminkalenders vornehmen.

Genau so!!!

schönen Tag noch

phönix
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22.01.2013, 18:36
Beitrag: #13
RE: PKW-Nutzung: 1 Prozent vs Fahrtenbuch - Details
schließe mich da an... meine Sekretärin druckt mir für jede betriebliche Fahrt die Route mit nem routenplaner aus ( habe noch kein Navi ...)

Nach der Fahrt leg ich Ihr den Ausdruck wieder hin und sie pflegt diesen in eine Liste ein.

Am Jahresende füge ich noch meine fahrten wohnung /Arbeit ein und pauschal 600 Km für Fahrten zur Bank/Post und FA ( ich werf die Erklärungen bei mir in BS immer noch selber ein) .

Das kostet mich zusammen ca 10 Minuten und mit dem Fa hab ich keinen Ärger :-)

lg, jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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22.01.2013, 19:08
Beitrag: #14
RE: PKW-Nutzung: 1 Prozent vs Fahrtenbuch - Details
Hallo,

zeitnah hat der BFH mit innerhalb von drei Tagen definiert.

Gruss
Uwe
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