Kommentar zum StberG
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03.08.2012, 08:45
Beitrag: #11
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RE: Kommentar zum StberG
(03.08.2012 08:36)Kiharu schrieb:Zitat:Na ja Nordlichter, übliche Glasgröße 0,2 l - das sind doch für uns Bayern Schnapsgläser JaJa - der Alkohol war und ist noch immer einer der größten Begleiter im Finanzamt sowie auf der Beraterseite. Ciao Dragon |
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03.08.2012, 08:56
Beitrag: #12
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RE: Kommentar zum StberG
Ich finde es immer wieder erstaunlich, was ein Thema so alles an Unterthemen bereithält. Ich wäre nie und nimmer vom Steuerberatergesetz zum gemixten Weißbier gekommen.
Приятных выходных и веселых праздников на юг. (Ein schönes Wochenende und für die im Süden schöne Ferien.) P.S. Ohne Hilfe meiner Azubine hätte ich es nicht schreiben können, den kyrillischen Teil selbstverständlich. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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03.08.2012, 09:05
Beitrag: #13
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RE: Kommentar zum StberG
Hier wird gesoffen und ich bin nicht dabei. Kann doch nicht wahr sein.
на сдорове Das ist nicht von mir. |
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03.08.2012, 09:12
Beitrag: #14
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RE: Kommentar zum StberG
(03.08.2012 09:05)Opa schrieb: Hier wird gesoffen und ich bin nicht dabei. Kann doch nicht wahr sein. Daumen Hoch für die Kreativität.......... „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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03.08.2012, 09:51
Beitrag: #15
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RE: Kommentar zum StberG
(03.08.2012 08:56)tolledeu schrieb: Ich finde es immer wieder erstaunlich, was ein Thema so alles an Unterthemen bereithält. Ich wäre nie und nimmer vom Steuerberatergesetz zum gemixten Weißbier gekommen. da sieht man doch, dass Steuerfachleute variable sind! frankts frankts ____________________________________________ |
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03.08.2012, 10:42
Beitrag: #16
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RE: Kommentar zum StberG
Noch etwas zu den "сто грам". Hat mir mal eine Russe (damals Sowjetbürger) erklärt:
Alles unter 100 km ist keine Entfernung, unter 100 kg ist keine Frau und unter сто грам ist kein Wodka. |
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03.08.2012, 11:37
Beitrag: #17
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RE: AW: Kommentar zum StberG
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03.08.2012, 11:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.08.2012 11:47 von Stadtkatze.)
Beitrag: #18
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AW: RE: Kommentar zum StberG
(03.08.2012 08:45)Dragon schrieb:(03.08.2012 08:36)Kiharu schrieb:Zitat:Na ja Nordlichter, übliche Glasgröße 0,2 l - das sind doch für uns Bayern Schnapsgläser Der Rest vom Sommerfest. Es wurde Koks (Weinbrand, 1 Stck. Würfelzucker, 3 Kaffeebohnen) getrunken. Aber nicht von mir (das würde mich umhauen)! Ich habe nur das Restelager. (03.08.2012 11:37)ecro schrieb:(02.08.2012 21:36)Stadtkatze schrieb: Яа Das "a" gehört da nicht hin - sorry. Я = ich Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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03.08.2012, 12:33
Beitrag: #19
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RE: Kommentar zum StberG
Wie kommst du an Bilder aus meinem Büro?
Meine einheimische Marke. |
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03.08.2012, 12:39
Beitrag: #20
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AW: RE: Kommentar zum StberG
(03.08.2012 12:33)Opa schrieb: Wie kommst du an Bilder aus meinem Büro? Ja, der gemeine deutsche Finanzbeamte hört, sieht und kann alles... Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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