Zahnarzt und die gute Gewerbesteuer
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29.05.2012, 11:29
Beitrag: #11
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RE: Zahnarzt und die gute Gewerbesteuer
Thx,
die USt hatte ich auch schon in Gedanken gehabt... die Literatur, die ich bisher gewäzt habe sagt aus: Die Praxisgemeinschaft wird als reine Kostentragungsgemeinschaft gebildet und ist eine GbR (Hier wird auch eine weitere GuE fällig). Im Gesellschaftsvertrag wird die Kostenverteilung festgelegt (Muss aufgrund wirtschaftlicher Gesichtspunkte nachvollziehbar kalkuliert sein). Die Mitglieder zahlen dann Einlagen aus denen die Gemeinschaft die Kosten trägt. Dies sind z.B. Miete, Personal, etc.. Ziel der Praxisgemeinschaft darf steuerlich immer nur das Prinzip der Kostendeckung sein... Da der Mandant aber bei zirka 8.000 EUR, die er von der Untermieterin bekommen wird schon über den Gesamtkosten liegt, scheidet dies aus. "...Die Gefahr einer Gewerbesteuerinfizierung kann allerdings dann auftreten, wenn es über die Kostenverteilung zu einer Verschiebung unter den Beteiligten kommt, die von der tatsächlichen Nutzung abweicht und die deshalb steuerlich als verdecktes Entgelt oder als Vergütung von Leistungen der Praxisgemeinschaft gilt. Dann wird eine verdeckte Gewinnerzielungsabsicht unterstellt mit der Folge, dass gewerbliche Einkünfte vorliegen. Pauschale Kostenerstattungsregelungen und Konstruktionen des Einnahmen- bzw. Gewinnpoolings sind daher sehr problematisch." (aus "Steuerliche und rechtliche Aspekte der Gemeinschaftspraxis und Praxisgemeinschaft" von WP StB Elmar Bingel und RA StB Lilian Göttsching, Freiburg, http://www.bdm-kanzlei.de) Da er aus der Umsatzbeteiligung mehr als die Kosten decken wird, scheidet die Praxisgemeinschaft m.E. aus.. Bliebe also noch die Frage dies als Hilfsumsatz in seiner Einzelpraxis zu deklarieren. Diese Umsätze sind dann definitiv steuerpflichtig, da sie nicht der ärztlichen Leistung zuzurechnen sind. Nehmen wir also mal den extremen Fall pro Monat: Praxiseinnahmen Mandant: 15.000 EUR 40% Umsatz der Fremdärztin: 8.000 EUR Gesamtkosten 5.000 EUR Hier hätte er durch die Beteiligung schon über 3.000 Gewinn ohne selbst zu arbeiten. Ist das tatsächlich noch als Hilfsgeschäft zu deklarieren? ... Gut wenn er in dieser Zeit dort selbst arbeiten könnte, wären die Umsätze noch höher .. aber er kann sich ja nicht klonen ![]() FG Rheinland-Pfalz vom 12.05.2011 – 6 K 1128/09 Japp, das hatte ich auch schon gelesen.. USt dürfte klar sein. Gruss, Olli |
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