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betr. Darlehen - Wegfall im Erbfall
26.03.2012, 19:52 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.03.2012 19:55 von Taxman.)
Beitrag: #11
RE: betr. Darlehen - Wegfall im Erbfall
BFH-Urteil vom 12.4.1989 (I R 41/85) BStBl. 1989 II S. 612 unter II Nr. 4

Zitat:Eine Einlage setzt eine Mehrung des Betriebsvermögens voraus. Die Mehrung des Betriebsvermögens kann aus der Entstehung bzw. Erhöhung eines Aktivpostens oder dem Wegfall bzw. der Verminderung eines Passivpostens bestehen (vgl. bezogen auf die Einlage bei einer Kapitalgesellschaft: BFH-Urteile vom 22. November 1983 VIII R 133/82, BFHE 140, 69; vom 24. Mai 1984 I R 166/78, BFHE 141, 176, BStBl II 1984, 747; vom 2. Oktober 1984 VIII R 36/83, BFHE 143, 228, BStBl II 1985, 320). In diesem Sinne ist eine Einlage auch dann gegeben, wenn ein Gesellschafter aus Gründen, die durch das Gesellschaftsverhältnis ausgelöst sind, auf eine Forderung gegen die Gesellschaft verzichtet (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juli 1973 I R 126/71, BFHE 110, 402, BStBl II 1974, 50). Das gleiche gilt, wenn ein Gläubiger aus Gründen, die durch eine persönliche Beziehung zum Schuldner ausgelöst sind, auf eine Forderung verzichtet, die für den Schuldner eine betriebliche Verbindlichkeit darstellt (vgl. BFH-Urteil vom 12. März 1970 IV R 39/69, BFHE 99, 27, BStBl II 1970, 518). Entsprechendes gilt, wenn ein Einzelunternehmer einen Erblasser allein beerbt, der seinerseits eine Forderung besaß, die für den Einzelunternehmer betriebliche Verbindlichkeit war, und Forderung und Schuld durch Vereinigung in einer Hand untergehen. In allen genannten Fällen entsteht eine betriebliche Vermögensmehrung, die auf den Wegfall eines Passivpostens aus außerbetrieblichen Gründen zurückzuführen ist.
http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1989/XX890612.HTM

müsste doch passen.

bevor ich bei dem Prüfer aber mit dem Urteil "um die Ecke käme" würde ich ihn fragen, ob er auch einen Betriebsausgabenabzug zulassen würde, wenn diese Verbindlichkeit eine Forderung wäre Big Grin

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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27.03.2012, 08:53 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.03.2012 08:54 von maxell.)
Beitrag: #12
RE: betr. Darlehen - Wegfall im Erbfall
Ja wunderbar.

Tsd. Dank allen Beteiligten für die rege Diskussion!

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27.03.2012, 13:25
Beitrag: #13
RE: betr. Darlehen - Wegfall im Erbfall
Hab das hier gerade noch im Steuernetz gefunden.

Ciao Dragon
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28.03.2012, 09:07
Beitrag: #14
RE: betr. Darlehen - Wegfall im Erbfall
Ja, ich hatte den gleichen Fall, nur ohne BP.

Ich erinnere mich dunkel, daß im Ludwig Schmidt sinngemäß dazu stand:

Wegfall aus betrieblichen Gründen = Ertrag
Wegfall aus außerbetrieblichen Gründen = kein Ertrag

Ich hab mich dann dazu entschieden den Tod als außerbetrieblichen Grund einzuordnen Big Grin
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28.03.2012, 09:50
Beitrag: #15
RE: betr. Darlehen - Wegfall im Erbfall
Kurzes Update: nachdem ich gestern das BFH Urteil weitergegeben hatte habe ich gerade eben von der BP erfahren, dass dieser Punkt als Privateinlage akzeptiert wird.

Nochmal tsd Dank an alle, insbesondere natürlich an Taxman der seinem Namen alle Ehre macht!

Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto!
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28.03.2012, 12:02
Beitrag: #16
RE: betr. Darlehen - Wegfall im Erbfall
Danke für die Blumen Smile Sowas am Tag der Bestellung zu lesen, versüßt den Tag umso mehr Smile

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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28.03.2012, 14:53
Beitrag: #17
RE: betr. Darlehen - Wegfall im Erbfall
Gut das Ding ist durch,

aber @maxell schreibt "....das seit Jahren zinslose Darlehen". Wenn ich davon ausgehe, dass die (Steuer)Bilanzen richtig sind, erfolgte also eine Abzinsung.

Ich würde den Prüfer jetzt auch noch die Aufzinsung aufs Auge drücken.

LG T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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28.03.2012, 15:25
Beitrag: #18
RE: betr. Darlehen - Wegfall im Erbfall
(28.03.2012 14:53)tolledeu schrieb:  Wenn ich davon ausgehe, dass die (Steuer)Bilanzen richtig sind,

Das ist ein kühner Sprung.

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28.03.2012, 21:21
Beitrag: #19
RE: betr. Darlehen - Wegfall im Erbfall
Warum ist das ein kühner Sprung? Ich halte es für einen interessanten Gedanken.

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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29.03.2012, 10:49
Beitrag: #20
RE: betr. Darlehen - Wegfall im Erbfall
Weil ich nicht automatisch von einer richtigen StBil ausgehen würde. Entweder gibt es verdeckte Zinsen oder es wurde einfach nicht abgezinst.

Wäre nicht das erste Mal.

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