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betr. Darlehen - Wegfall im Erbfall - Druckversion

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betr. Darlehen - Wegfall im Erbfall - maxell - 26.03.2012 12:04

Hallo liebe Kollegen/-innen,

war die letzten Monate nicht mehr aktiv und melde mich im neuen Forum mit einer kleinen Fachfrage zurück.

Folgendes Problem:

Mandant (Einzelunternehmer) bekam vor etlichen Jahren von seiner Mutter € 10.000 die zum Ausgleich der Kontokorrentschulden auf das betriebliche Konto eingezahlt wurden.

Buchung erfolgte als "Darlehen" (war so v0m Mandant auf dem kontoauszug vermerkt) und wurde so auch all die Jahre in der Bilanz ausgewiesen.
Das "Darlehen" war zinslos. Einen schriftlichen Vertrag gibt es nicht. Im Grunde war es schon damals eine Schenkung, wurde aber mit Rücksicht auf die Geschwister als Darlehen behandelt.

Im Jahr 2009 verstarb die Mutter. Das Darlehen fällt ersatzlos weg.

Die BP möchte nun den Wegfall des Darlehens im Zuge der Erbschaft als Betriebseinnahme versteuern. Mein Einwand, es handele sich um eine Einlage verpuffte im Raum.

Habe ich eine Chance?


RE: betr. Darlehen - Wegfall im Erbfall - phönix - 26.03.2012 12:56

Nur mal ein paar Fragen: Tatsächlicher Wegfall der Forderung? Der Erbe der Mutter erbt auch die Forderung. Wer ist der Erbe? Gibt es eine Erbengemeienschaft? Wie hat sich diese auseinandergesetzt?


RE: betr. Darlehen - Wegfall im Erbfall - maxell - 26.03.2012 13:23

(26.03.2012 12:56)phönix schrieb:  Nur mal ein paar Fragen: Tatsächlicher Wegfall der Forderung? Der Erbe der Mutter erbt auch die Forderung. Wer ist der Erbe? Gibt es eine Erbengemeienschaft? Wie hat sich diese auseinandergesetzt?

Es gab eine Erbengemeinschaft.
Das Darlehen wurde hier nicht berücksichtigt das heisst es tauchte gar nicht auf.


RE: betr. Darlehen - Wegfall im Erbfall - Stadtkatze - 26.03.2012 14:01

(26.03.2012 13:23)maxell schrieb:  Es gab eine Erbengemeinschaft.
Das Darlehen wurde hier nicht berücksichtigt das heisst es tauchte gar nicht auf.

Das heißt aber nicht, dass es nicht zur Erbmasse gehört!
Also, ich finde die "Idee" der BP nicht falsch. Eine genaue Beurteilung möchte ich aber nicht vornehmen, denn es scheint sich so einiges zu verbergen, was auf die Beurteilung Einfluss hat.


RE: betr. Darlehen - Wegfall im Erbfall - zaunkönig - 26.03.2012 14:14

Hallo,

da tue ich mich schwer den BP'ler zu verstehen.

Damals hat lediglich eine Art Umschuldung stattgefunden (Passiv-Tausch). Der EU hat durch die private Hingabe von Geld erreicht, dass seine betrieblichen Aufwendungen (Zinsen) sich vermindern - zum Vorteil des FA - und gleichzeitig seine Liquiditätslage verbessert.

Läge jetzt eine Betriebsaufgabe oder ein Sanierungsfall vor, dann könnte ich der Argumentation durchaus noch folgen. Aber dann wäre auch ein betrieblicher Zusammenhang zwischen Darlehen und Unternehmen gegeben.
Hier liegt der Zusammenhang aber auf der privaten Vermögensebene (ursächlich).
Da es wohl auch keine schriftliche Vereinbarung gibt, kann nicht mehr als eine private Einlage angenommen werden.

Schenkungssteuerlich mag man da durchaus noch über den Vorgang nachdenken wollen. Da der Betrag in der Erbauseinandersetzung nicht zum Zuge kam, würde mit dem Wegfall der Rückzahlungsverpflichtung die Schenkung ausgelöst.
Zu überlegen wäre gegebenenfalls, ob nicht vielleicht doch die Erbengemeinschaft den Vorteil nachversteuern müsste, auch wenn sie nichts von dem Betrag wusste.

Mal so eine Gegenfrage:
Wenn ich als Einzelunternehmer Geld in mein Unternehmen einlege und dies fälschlicherweise als Darlehen bezeichne, muss ich dann auch damit rechnen den Betrag als Betriebseinnahme versteuern zu müssen (und vergessen wir mal die manchmal bösen Gedanken von Dunkelgeld bei solchen Aktionen)?


RE: betr. Darlehen - Wegfall im Erbfall - maxell - 26.03.2012 14:34

Die Argumentation der BP lautet schlicht und ergreifend: das wurde al die Jahre als Darlehen ausgewiesen, der Wegfall einer betrieblichen Schuld ist ein Ertrag. Basta.
Wären die 10 t€ damals als Privateinlage gebucht worden hätte ich keinen Fall.


Meiner Argumentation, dass hier zunächst in der privaten Sphäre eine Schuld geerbt wurde die dann eingebracht wurde wird nicht gefolgt. Ich werde also streiten müssen.

@Stadtkatze
Da verbirgt sich sonst nichts. Geerbt wurde ein altes Haus, darüber gibt es eine Auseinandersetzung. Dass die Mutter vor Jahren 10.000 dem Sohn gegeben hatte wurde dabei nicht berücksichtigt. Vermutlich wussten die anderen es nicht und mein Mandant hat auch nicht mehr darauf hingewiesen.


Mal angenommen,

das Darlehen war auch Gegenstand der Erbauseinandersetzung, und diese besteht aus 2 Personen: wäre dann das Darlehen nur zur Hälfte erlassen?


RE: betr. Darlehen - Wegfall im Erbfall - showbee - 26.03.2012 15:15

Ja, wenn das Darlehen (Forderung Erblasser) zur Erbmasse zählte, also im Zeitpunkt des Todesfalls noch bestand, ist es spätestens im Zeitpunkt der Auseinandersetzung zu 50% durch Konfusion untergegangen. Auch ansonsten sehe ich hier eher eine Privateinlage.


RE: betr. Darlehen - Wegfall im Erbfall - ecro - 26.03.2012 15:19

(26.03.2012 15:15)showbee schrieb:  zu 50% durch Konfusion untergegangen

Was ja technisch auch nichts anderes darstellt als die Ausbuchung über das Kapital.


RE: betr. Darlehen - Wegfall im Erbfall - maxell - 26.03.2012 15:22

.. in der Konsequenz, wenn also die "Erbengemeinschaft" nur aus einer Person bestünde, zu 100% ... ?

Mit welcher Argumentation komme ich zu einer Privateinlage.



@ecro,
ja, so habe ich das ja auch nach dem Tod ausgebucht. Darlehen an Privateinlage.


RE: betr. Darlehen - Wegfall im Erbfall - tosch - 26.03.2012 19:23

Wurde denn das Darlehen erlassen? Von wem denn?

Nein, das Darlehen wurde nicht erlassen. Aber da der Betriebsinhaber es erbte und kein Darlehen von sich an sich ausweisen darf, ist es Eigenkapital. Ich hätte es auch als Privateinlage gebucht.

Die Argumentation der BP, dass es sich um einen betrieblichen Ertrag handelt, scheitert schon daran, dass eine Tote einem Betrieb kein Darlehen "erlassen" kann. Folglich hat nicht der Betrieb geerbt, sondern der Inhaber.