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negative Feststellungsklage m�glich
16.05.2011, 23:52 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.05.2011 23:53 von towel day.)
Beitrag: #11
RE: negative Feststellungsklage m�glich
zaunk�nig schrieb:Denn ungeachtet der steuerrechtlichen Seite muss der Steuerpflichtige mit einem Strafverfahren rechnen.
Strafrechtlich ist die Kiste verj�hrt, da die Strafverfolgungsverj�hrung nur 5 Jahre betrug. Hat das FA selber schon festgestellt.

Eine Anfechtung der Steuerfestsetzung ist - wg. verworrener Sachlage und mangels Unterlagen - schwierig und soll auch aus einem anderen Grund nicht erfolgen. Den ich hier aber nicht erl�utern m�chte, das w�rde den Rahmen sprengen.

Es ging mir eigentlich nur um die Frage, ob eine Feststellungsklage formalrechtlich m�glich ist.

Gru�

towel day
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