§ 17 und Halbeinkünfteverfahren
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16.07.2010, 13:05
Beitrag: #11
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RE: § 17 und Halbeinkünfteverfahren
ecro schrieb:"alle anderen" ist doch eigentlich eindeutig und abschließend :-) Stimmt, habe ich mal wieder nicht bedacht ![]() Ist aber ein "schöner" Fall, es geht nur um ca. 6.000 ¤, da wird die Klage nicht so teuer..... |
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09.09.2010, 08:36
Beitrag: #12
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RE: § 17 und Halbeinkünfteverfahren
Nochmal zu diesem nie endenden Thema:
FG Düsseldorf (2 K 2190/07) hat am 14.04.2010 entschieden, dass bei einem Veräußerungspreis von 1 ¤ nur das Halbeinkünfteverfahren anzuwenden ist. Angeblich soll hier ein Revisionsverfahren beim BFH unter IX R 31/10 anhängig sein. Auf der homepage des BFH ist dieses Az aber nicht zu finden. Kann mir jemand bestätigen, dass das Verfahren anhängig ist ???? |
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09.09.2010, 09:44
Beitrag: #13
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RE: § 17 und Halbeinkünfteverfahren
Juris & Beck-Online kennen das Az auch noch nicht.
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09.09.2010, 11:47
Beitrag: #14
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RE: § 17 und Halbeinkünfteverfahren
showbee schrieb:Juris & Beck-Online kennen das Az auch noch nicht. Merkwürdig ist eben, dass beim Aufruf des Vorverfahrens unter juris das neue Az als anhängiges Verfahren beim BFH angegeben, als Revisionsverfahren. Gibt das Az direkt bei juris ein, kennt juris es aber nicht..... |
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09.09.2010, 13:01
Beitrag: #15
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RE: § 17 und Halbeinkünfteverfahren
Hallo,
bei den großen WP findet sich lediglich das Urteil des FG Düsseldorf mit Hinweis auf Zulassung der Revision. Habe nach einiger Recherche ein anderes Aktenzeichen beim BFH gefunden (IV R 114/10), aber auch dieses ist nicht aktenkundig. Überhaupt ist das Urteil der Vorinstanz nicht aktenkundig. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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09.09.2010, 13:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.09.2010 16:17 von meyer.)
Beitrag: #16
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RE: § 17 und Halbeinkünfteverfahren
Der BFH veröffentlicht Neueingänge ja nur einmal im Monat und da schreiben dann wohl alle einschlägigen Datenbanken die anhängigen Verfahren ab.
Es kann aber gut sein, dass das Aktenzeichen schon irgendwie aufgrund Angabe der Beteiligten oder des FG früher bekannt wird, ohne dass es der BFH schon veröffentlicht hat. Vielleicht lässt sich die Anhängigkeit durch einen Anruf beim BFH klären (habe ich selbst aber auch noch nie ausprobiert). |
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09.09.2010, 14:35
Beitrag: #17
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RE: § 17 und Halbeinkünfteverfahren
Telefonat mit dem BFH 14:35 (Danke, Frau Hor**g*)!: Verfahren ist zwar noch nicht vollständig im BFH verarbeitet und noch nicht in den Listen, - ist aber anhängig.
___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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09.09.2010, 14:57
Beitrag: #18
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RE: § 17 und Halbeinkünfteverfahren
Danke schööööön !
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20.12.2010, 20:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.12.2010 20:32 von Cloud.)
Beitrag: #19
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RE: § 17 und Halbeinkünfteverfahren
Und es geht weiter ;P sind aber noch weitere anhängig
BFH Anhängiges Verfahren, IX R 49/10 Halbabzugsverbot bei geringfügigen Einnahmen - Greift das Halbabzugsverbot des § 3c Abs 2 Satz 1 EStG hinsichtlich des Verlustes aus der Veräußerung eines GmbH-Anteils auch dann ein, wenn durch die Beteiligung nur geringfügige zur Hälfte steuerfreie Einnahmen erzielt worden sind (hier: GmbH-Anteilsveräußerung zu einem -symbolischen- Kaufpreis von 1 EUR)? |
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27.07.2011, 18:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.07.2011 18:14 von Cloud.)
Beitrag: #20
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RE: § 17 und Halbeinkünfteverfahren
Halbeinkünfteverfahren und Halbabzugsverbot sind nicht anzuwenden, wenn objektiv wertlose Anteile aus buchungstechnischen Gründen zu einem symbolischen Kaufpreis (z.B. von 1 ¤) veräußert werden (BFH, Urteil v. 6.4.2011 - IX R 61/10; veröffentlicht am 27.7.2011).
Werden bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften veräußerungsbedingte Einnahmen (Veräußerungspreis) erzielt, sind Halbeinkünfteverfahren und Halbabzugsverbot auch im Verlustfall anzuwenden (BFH, Urteil v. 6.4.2011 - IX R 40/10; veröffentlicht am 27.7.2011). |
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