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getr. Veranlagung nach Einspruch
13.04.2010, 18:34
Beitrag: #11
RE: getr. Veranlagung nach Einspruch
Auch hier eine Sachstandsmeldung:

Wir haben uns für den Stpfl. entschieden, er bekommt seine getrennte Veranlagung.

Zum einen ist die Rechtslage ja so eindeutig nicht, zum anderen geht's nur um 600 ¤ mehr Verlustvortrag.

Da lohnt der Aufwand eines Rb-Verfahrens nicht.
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